2927/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller und Kollegen haben am 18.9.1997 an

mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2916/J betreffend „Sexuelle Belästigung im

Kinderfreunde-Zeltlager“ gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersicht-

lichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

ad 1

Der Vorfall im Ferienlager der Grazer Kinderfreunde in Kärnten ist mir nicht bekannt.

Ferienlager sind nach § 23 Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 anzeigepflichtig. Dem

Bund kommt in diesem Bereich die Grundsatzgesetzgebung zu. Die

Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung und in diesem Zusammenhang, die

nähere Ausgestaltung der Anzeigepflicht für Ferienlager, obliegt den Ländern. Der

öffentliche Jugendwohlfahrtsträger, das Land, hat die Bewilligungen für Ferienlager

zu erteilen und einzuschreiten, wenn sich in Ferienlagern Mißstände ereignen.

ad 2

Ich sehe meine generelle Aufgabe darin, bewußtseinsbildende Maßnahmen zu

setzen, aufzuklären und zu informieren.

Eine Frage 3 gibt es nicht.

ad 4

Als konkrete Initiativen, die ich gesetzt habe, verweise ich auf die österreichweit

präsentierte Wanderausstellung ,,(K)ein sicherer Ort“, die dazugehörige Informa-

tionsbroschüre für Multiplikatoren, die Enquete im Herbst 1996 „Erkennen - Verste-

hen - Helfen“, die für 26. November 1997 geplante Enquete ,,Kinderschutz zwischen

Jugendwohlfahrt‘ Medizin und Justiz“, das Projekt ,,Eltern-Schüler-Lehrer: Partner in

der Sexualerziehung“, die Aufklärungsbroschüren für kinder und Jugendliche,

„Erzählt uns nichts vom Storch“ und „Luftballons im Bauch“. Daneben werden

gemeinnützige Einrichtungen, die aufklärend und helfend tätig sind, wie etwa Kinder-

schutzzentren, der Verein „Die Möwe“ und sonstige einschlägige Organisationen so-

wie Maßnahmen der Elternbildung jährlich mit Förderungsmitteln unterstützt.