293/AB

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trattner, Böhacker und Kollegen haben an

mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Reduktion und Zusammenlegung von Sek-

tionen, Gruppen, AbteiIungen und Referaten, gerichtet und folgende Fragen gestellt:

''1. Welche Anstrengungen wurden in lhrem Ministerium unternommen, um Sektio-

nen, Gruppen, Abteilungen und Referate zusammenzulegen oder zu reduzie-

ren, um damit eine schlanke und zeitgemäße ZentraIverwaltung zu erreichen?

2. Wie stellt sich die Anzahl der in lhrem Bundesministerium vorhandenen Sektio-

nen, Gruppen, Abteilungen und Referate ziffernmäßig dar, wobei die Ietzten 5

Jahre gegenübergesteIlt werden mögen??

3. Welche Reduktions- und Zusammenlegungsmaßnahmen von Sektionen. Grup-

pen, Abteilungen und Referaten planen Sie pro futuro und welches Einspa-

rungspotentiaI wird damit Iukriert?''

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Im Jahr 1991 gab es im Bundesministerium für Justiz 6 Sektionen und 39 Abteilun-

gen. lm Jahr 1995 wurde eine neue Abteilung geschaffen, die schwerpunktmäßig für

grundsätzliche Angelegenheiten der Aufbau- und Ablauforganisation bei den nach-

geordneten DienststeIlen, für den Einsatz moderner Büro- und Betriebstechniken,

insbesondere für den Einsatz von lnformationstechnik, im Justizbetrieb zuständig ist.

Die Notwendigkeit der Einrichtung dieser Abteilung hat sich vor allem aus der außer-

ordentIichen Vermehrung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Einsatz von ln-

formationstechnik im Ressortbereich in den letzten 15 Jahren ergeben. Mit der

Übertragung grundsätzlicher organisatorischer Angelegenheiten des Justizbetriebs,

der zentralen Betreuung und Koordinierung von Projekten, die der Erneuerung des

Gerichtsbetriebs dienen, sowie der Wahrnehmung von EinsatzmögIichkeiten moder-

ner Büro- und Betriebstechniken ist weiteren aktuellen Schwerpunkten der Justizpo-

litik Rechnung getragen worden.

Derzeit gibt es somit 40 AbteiIungen im Bundesministerium für Justiz. Die Anzahl

der Sektionen hat sich nicht verändert. Gruppen oder Referate gibt es im Bundesmi-

nisterium für Justiz nicht.

Das Bundesministerium für Justiz weist somit, abgesehen von der erwähnten Ein-

richtung einer neuen Abteilung im Vorjahr, seit Jahren eine gIeichbleibende, einfa-

che und übersichtliche Organisationsstruktur auf, die insbesondere auch durch das

FehIen von Gruppen und Referaten gekennzeichnet ist. Der Steigerung der Effizienz

in der ZentralsteIle, insbesondere auch der SichersteIIung der BewäItigung neuer

Aufgaben, wie sie etwa mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union verbun-

den sind, dienten vor allem Änderungen der GeschäftseinteiIung, mit denen Aufga-

bensteIlungen verändert, neue Schwerpunkte gesetzt und Kompetenzen zielgerich-

teter geordnet worden sind. Dieser Weg der Organisationsverbesserung, der mit-

telbar auch - freilich nicht ohne weiteres quantifizierbare - Einsparungspotentiale er-

schließt, soll auch in Zukunft fortgesetzt werden.