2930/AB XX.GP
Die Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner haben am 19. September 1997 unter Zahl
2926/J-NR/1997 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „rechtswid-
riger Vorgangsweise bei Erlassung von Berufungsbescheiden in aufenthaltsrecht lichen Ver-
fahren" gerichtet, deren schriftliche Beantwortung ich im Rahmen einer Dringlichen Anfrage
am 19. September 1997 bereits persönlich übergeben habe. Nunmehr lege ich diese
Beantwortung nochmals in der verfahrensüblichen Form vor.
Weiters darf ich darauf hinweisen, daß eine interne Prüfung im Gegenstand erfolgt.
Lassen Sie mich zunächst einige grundsätzliche Bemerkungen zur österreichischen Asyl- und
Fremdenpolitik sowie zum Gegenstand dieser Dringlichen Anfrage machen, bevor ich die
Fragen des Liberalen Forums im Detail beantworte.
Zwischen Jahresende 1987 und Ende 1993 hat sich die Zahl der ausländischen Mitbürger in
Österreich, die zuvor fast ein Jahrzehnt hindurch ziemlich unverändert gewesen war, mehr als
verdoppelt: von 332.000 auf 706.000. Zur Zeit leben rund 728.000 Menschen mit nicht-öster-
reichischer Staatsbürgerschaft in unserem Land. (Quelle: ÖSTAT)
Anfang der 90er Jahre wurde daher ein neues Fremdenrecht erarbeitet und der Aufenthalt in
Österreich neu geregelt, um den politischen Veränderungen in Europa und den Migrations-
bewegungen Rechnung zu tragen. ImLaufe der letzten Jahre haben sich die wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen weiter verändert, weshalb eine Anpassung und
Novellierung des geltenden Rechts erfolgte im Rahmen des Integrationspaketes.
Ich habe versucht diese Neuregelung auf einer möglichst breiten Basis zu diskutieren: mit
allen politischen Parteien, mit in der Ausländerbetreuung engagieren Organisationen, mit den
Kirchen, mit den Betroffenen und der Bevölkerung.
Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin mir als Innenminister völlig bewußt
und klar darüber, daß der Bereich der Fremdenpolitik und vor allem die Umsetzung und
Vollziehung ein hochsensibler politischer, rechtlicher, öffentlicher aber vor allem ein Bereich
ist, in dem es um Menschen und ihre Schicksale geht. Mein Arbeitsverständnis ist es, gerade
deshalb in der Frage des Fremdenrechts einen
breiten Konsens zu finden.
Ich habe das Integrationspaket deswegen angesprochen, um zu zeigen, daß jede Änderung des
Rechts, sämtliche Entscheidung im Fremden- und Asylbereich einschneidend für die betrof-
fenen Menschen sind. Wir fassen in diesem Bereich Beschlüsse, die das Leben sowohl von
ausländischen Mitbürgern wie auch von Österreichern nachhaltig beeinflussen.
Es ist eines meiner Prinzipien, das Fremdenwesen sowohl im rechtlichen Bereich wie auch im
Vollzug so human wie möglich zu gestalten, unter gleichzeitiger Berücksichtigung der be-
schränkten Aufnahmemöglichkeiten für Neuzuwanderung, die Österreich in den nächsten
Jahren hat. Fremdenpolitik ist stets eine Gratwanderung zwischen größtmöglicher Humanität
und Aufnahmebereitschafi der Mitbürger und des Landes. Aber: Rechtsstaatlichkeit und
Rechtssicherheit - unabhängig ob jemand die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder
nicht - sind für mich der oberste Grundsatz.
Ich bin sehr froh darüber, daß das Integrationspaket nach langer Diskussion beschlossen
wurde. Die Änderung des Fremden- und Asylrechts wurde sehr unterschiedlich kommentiert,
aber auch die Kritiker haben anerkannt, daß das Integrationspaket in sehr, sehr vielen Berei-
chen rechtliche Verbesserungen und mehr Integrationshilfen für die ausländischen Mitbürger
in Österreich bringt. Es wurde nicht nur der Grundsatz „Integration vor Neuzuwanderung“
umgesetzt, sondern ich habe auch versucht, mögliche Härtefälle des Aufenthaltsgesetzes bzw
des Fremdengesetzes zu beseitigen. Wir haben uns auch bemüht, Verfahren zu vereinfachen,
Verwaltungsabläufe zu kürzen und das Schwergewicht auf materielle Entscheidungen zu
legen.
Im Mittelpunkt der neuen gesetzlichen Regelungen stehen die tausenden Menschen, die seit
Jahren in Österreich leben. Wir wollen ihnen vor allem Rechtssicherheit und Integration an-
bieten. Die Regelungen nehmen ihnen die Angst, nach jahrelangem regulärem Aufenthalt in
Österreich der Abschiebung ausgesetzt zu sein oder nicht mit ihrer Familie zusammenleben
zu können. Daher ist die Aufenthaltsverfestigung einer der wichtigsten Bestandteile des In-
tegrationspaketes. Integration heißt auch Beschäftigung. Ich bin der festen Überzeugung, daß
es sozialer ist, zuerst den Menschen, die bereits seit Jahren in Österreich leben, die schritt-
weise Integration am Arbeitsmarkt zu ermöglichen, als Neuzuwanderung zuzulassen. Das
Integrationspaket nimmt damit nicht nur auf die Arbeitsmarktsituation als auch auf alle in
Österreich Beschäftigten Rücksicht.
Ich möchte auch noch einige Anmerkungen zum neuen Asylgesetz machen:
Der Grundgedanke ist, den Verfolgten in Österreich Schutz und Hilfe zu gewähren, jedoch
Mißbräuche zu verhindern. So genießen künftig Asylwerber während ihres gesamten Asyl-
verfahrens ein vorläufiges Aufenthaltsrecht. Asylwerber, die legal nach Österreich einreisen,
haben das vorläufige Aufenthaltsrecht von Anfang an. Offensichtlich unbegründete Asylan-
träge oder solche, bei denen die Drittstaatsklausel zum Tragen kommt, werden unter Gewäh-
rung eines zweiinstanzlichen Entscheidungsverfahrens rasch entschieden. Als Berufungsin-
stanz im Asylverfahren wurde ein unabhängiger Bundesasylsenat im Bundeskanzleramt
eingerichtet. Damit gewährleisten wir eine unabhängige Instanz und entlasten den Venval-
tungsgerichtshof
Ich gehe davon aus, daß durch die klaren rechtlichen Grundlagen des Integrationspaketes,
Härtefälle weitgehend vermieden werden können und die Qualität der Entscheidungen der
• Instanz gewährleistet ist.
Ich versuche in der Fremden- und Asylpolitik einen gerechten Weg zwischen vielen oft
äußerst divergierenden Meinungen zu
gehen und eine Brücke zwischen den Extremen zu
schlagen Wir haben mit den neuen Fremdengesetzen meiner Ansicht nach, die derzeit beste
Form bzw. in manchen Fragen den besten Kompromiß erzielt. Ein Weiterdenken und eine
Weiterentwicklung ist nach den Auswirkungen in der Praxis nicht ausgeschlossen Es muß der
Mensch im Zentrum dieser Gesetzgebung stehen.
Das Innenministerium hat wie alle anderen Ressort oder privaten Unternehmungen dieser
Größenordnung - und ich spreche von rund 33.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und
dutzenden nachgeordneten Dienststellen neben dem Minister als politischen Letztverant-
wortlichen eine Führungshierarchie, die in ihrem Arbeitsbereich zahlreiche eigenständige
Entscheidungen zu fällen hat. Viele interne Regelungen werden direkt von den zuständigen
Sektionsleitern, Gruppen- oder Abteilungsleitern erlassen. Für einen Betrieb dieser Größe ist
das unumgänglich, um effizient arbeiten zu können
Um Ihnen nur ein Beispiel zu geben: Vom 1. Jänner 1996 bis zum 18. September 1997 er-
gingen im Bundesministerium für Inneres insgesamt 1.526 Erlässe bzw: Rundschreiben mit
einer Gesamtseitenzahl von 12.372.
Ich bin der Überzeugung, daß alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums
stets bemüht sind, ihre Arbeit korrekt und sorgfältig zu leisten Dies gilt sowohl für die Er-
lassung von Bescheiden, wie auch bei allen anderen Tätigkeiten. Überall wo Menschen ar-
beiten, können und werden Fehler passieren. Dort, wo sie passieren, sollen sie aufgezeigt
werden, um korrigierend eingreifen zu können. Ich werde mich nicht scheuen, Fehler ein-
zugestehen, aber ich werde mich nicht scheuen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor un-
gerechtfertigten Angriffen zu verteidigen.
Nun zu den Fragen im einzelnen:
Zu Frage 1:
Konkret bezieht sich die Anfrage des Herrn Abg. KIER auf eine Vorgangsweise des Jahres
1996, die versuchte, den gestiegenen Arbeitsanfall von Berufüngen im Aufenthaltsgesetz zu
bewältigen. Im Laufe des Jahres 1995 stieg die Zahl der Berufüngen im Aufenthaltswesen
stark und erreichte zwischen 1.000 und 2.000 pro Monat. Angesichts der Tatsache, daß das
Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz vorschreibt, Berufungen unverzüglich, spätestens
aber binnen sechs Monaten zu erledigen und angesichts der Tatsache, daß an eine Nichter-
ledigung binnen sechs Monaten Säumnisfolgen geknüpft sind, waren vom verantwortlichen
Leiter dieser Sektion des Ministeriums Vorkehrungen zu treffen, um dieser gesetzlichen
Verpflichtung der Verwaltungsbehörde nachzukommen. Ich entnehme den Informationen
meines Ressorts, daß im Jahre 1996 versucht wurde, diesem gestiegenen Arbeitsaufwand
mittels verschiedener Maßnahmen zu begegnen.
Eine Vorkehrung bestand darin, daß innerhalb des Bundesministeriums für Inneres Personal
umverteilt wurde und damit der Personalstand der zuständigen Fachabteilung aufgestockt
werden konnte. Diese Maßnahme war allein aber offensichtlich nicht ausreichend, um in der
vom Gesetz vorgeschriebenen Zeit die anfallenden Berufungen erledigen zu können. Daher
versuchte der zuständige Sektionsleiter, mittels vermehrter Überstundengewährung, die
gleichzeitig an die Leistungserbringung gebunden war, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zu höherer Arbeitsleistung zu motivieren - eine Vorgangsweise, die in Abstimmung mit den
Bediensteten und der Personalvertretung
erfolgte.
Zu Frage 2:
Der zuständige Sektionsielter hat die Ressortspitze ständig über die Zahl der eingelangten
Beruflingen und die Zahl der ergangenen Erledigungen informiert. Dem Ressortleiter wurden
monatlich entsprechende Statistiken vorgelegt.
Zu Frage 3 und 4:
Die Zahl der Berufungen ist aufgrund des Aufenthaltsgesetzes im Jahr 1994 stark gestiegen.
In diesem Jahr wurden in der zweiten Jahreshälfte zweimal die Zahl von 2.000 Berufungen
pro Monat und einmal die Zahl von 3.000 Berufungen pro Monat überschritten. Dem stand
eine wesentlich geringere Zahl von Erledigungen gegenüber. Im Ergebnis waren zum Ende
des Jahres 1994 rund 9.000 Berufungsverfahren offen und es war klar, daß mit der bisherigen
Zahl an Erledigungen die vom Gesetz vorgeschriebene maximale sechsmonatige Entschei-
dungsfrist im Berufungsverfahren nicht eingehalten werden wird.
Aus diesem Grunde waren Maßnahmen erforderlich, die zum einem wie erwähnt in der Auf-
stockung des Personals bestanden, zum anderen darin, Verwaltungsabläufe so effizient wie
möglich zu gestalten. Schlußendlich war es notwendig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zu einer finanziell abgegoltenen Mehrarbeit zu motivieren.
Seit etwa Mitte des vorigen Jahres hat sich die Berufungszahl wieder stabilisiert und hält
seither ungefähr in der Größenordnung von 500 Berufungen pro Monat.
Aus diesem Grunde spielen Mehrdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Bescheid -
verfahren kaum eine Rolle mehr. Im übrigen machen die Änderungen des Integrationspaketes
eine Umorganisation der betreffenden Fachabteilung notwendig, in deren Rahmen auch die
Überstundenleistung neu geregelt wird.
In der Zwischenzeit (24. September 1997) wurde diese Dienstanweisung aufgehoben.
Zu Frage 5:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesministerium für Inneres bemühen sich, ihre
Arbeit gründlich, sorgfältig und korrekt zu leisten. Dies gilt sowohl tur die Erlassung von
Bescheiden bei Berufungen wie auch bei allen anderen Tätigkeiten, die in den Bereich meines
Ressorts fallen. Fehler können in meinem Ressort genauso passieren wie überall, und dort, wo
sie passieren, sollen sie aufgezeigt werden, um korrigierend eingreifen zu können.
Im übrigen ist es unzutreffend, daß den jeweiligen Sachbearbeitern ein Durchschnittszeitraum
von 2 Stunden für das gesamte Bescheidverfahren zur Verfügung stand, da wesentliche
Schritte im Verfahren - entsprechend dem AVG - beispielsweise von der 1. Instanz durch-
getuhrt werden bzw. da alle Ausfertigungen durch die Kanzlei erfolgen und nicht durch die
Referenten.
Zu Frage 6:
Es wurden Überstunden geleistet, deren Abgeltung auf den allgemeinen dienst- und besol-
dungsrechtlichen Vorschriften beruhen. Es ist unzutreffend, daß die Bediensteten
Überstunden verrechnet hätten, ohne
tatsächlich die Mehrarbeit zu leisten.
Zu Frage 7:
Ich halte den Personalmangel in manchen Bereichen der öffentlichen Verwaltung generell
nicht für einen Ausfluß der materiellen Gesetzesbestimmungen in den einzelnen Verwal-
tungsmaterien, sondern verweise vielmehr darauf, daß die Personalsituation im öffentlichen
Dienst durch Vorgaben des Bundesfinanzgesetzes bestimmt ist.
Es ist eine Tatsache, daß die Personalentwicklung im öffentlichen Dienst im allgemeinen und
im Innenressort im besonderen in den letzten Jahren mit den Aufgabenzuwächsen nicht voll -
ständig Schritt gehalten hat und daß daher von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Innenressorts eine beträchtliche Mehrarbeit zu erbringen hat. Dieser Umstand ist Grund dafür,
daß ich selbst im Zuge der Verhandlungen zum Stellenpian immer wieder auf zusätzliches
Personal gedrungen habe und dies auch weiterhin tun werde.
Zu Frage 8 und 9:
Zum Ausmaß der Verwendung von Textbausteinen in Bescheiden liegt keine Statistik vor.
Mir ist die Sensibilität der Verwendung dieser automatisierten Textbausteine sehr bewußt, ich
meine jedoch, daß sie sofern sie im Rahmen der verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschrif-
ten zu Recht eingesetzt werden, durchaus gerechtfertigt sind. Hingegen ist aus meiner Sicht
eine unretlektierte Verwendung standardisierter Textbausteine in keinem Verwaltungsver-
fahren gerechtfertigt und schon gar nicht in einem so diffizilem Bereich wie dem Fremden-
und Aufenthaltsgesetz.
Zu Frage 10:
Ich glaube keine
Zu Frage 11:
Die Heranziehung von juristischem und nichtjuristischem Personal im Bundesministerium für
Inneres erfolgt nach Maßgabe des Stellenplans. In dem Ausmaß, in dem rechtskundiges Per-
sonal zur Verfügung gestellt wird, wird dieses im Bescheidverfahren eingesetzt.
Darüber hinaus werden im Bescheidverfahren jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einge-
setzt, die die Qualifikation für die frühere Verwendungsgruppe B bzw. A2 hat. Es entspricht
allgemeinen Gepflogenheiten in der österreichischen Verwaltung wie auch in anderen Ver-
waltungen europäischer Staaten, daß B-Beamte in Bescheidverfahren tätig werden und auch
Approbationsbefugnis haben.
Zu Frage 12:
Es gibt keine qualitative Untersuchung der Unterschiede der Bescheide von A-und B-Beam-
ten. im übrigen wirken an einem Großteil der Bescheide sowohl A als auch B-Bedienstete
zusammen.
Zu Frage 13:
Mir wurde versichert, daß die Qualitätskontrolle von Bescheiden dadurch erfolgt, daß nicht
alle Bediensteten Approbationsbefiignis haben, sondern deren Bescheidentwürfe entweder
dem Referatsleiter oder dem Abteilungsleiter vorzulegen sind. Weiters behält sich in einer
beträchtlichen Zahl schwieriger Sachverhalte der Referatsleiter oder der Abteilungsleiter die
Genehmigung vor.
In allen jenen Fällen, denen parlamentarische Anfragen, Volksanwaltsbeschwerden oder
Eingaben an den Minister vorliegen, wird der Bescheid dem Abteilungsleiter und dem
Sektionschef vorgelegt. Darüber hinaus fanden in dem in Rede stehenden Zeitraum regel-
mäßig Besprechungen des Sektionsleiters und des Abteilungsleiters mit den Referenten über
typische Fallkonstellationen und auch über einzelne Bescheide statt.
Zu Frage 14:
Die Zuteilung der Berufungen zu den Juristinnen und Juristen in der Fachabteilung erfolgt
durch den Abteilungsleiter bzw. den Leiter der intern eingerichteten Referate auf Grundlage
der Komplexität des jeweiligen Sachverhaltes.
Zu Frage 15:
Es ist nachweisbar, daß die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder dazu angehalten
wurden, die Begründungen der Bescheide so wie vom Gesetz vorgeschrieben auf das Par-
teienvorbringen und auf die der Behörde bekannten Sachverhaltselemente abzustellen und
diese zur Gänze zu erledigen. Dies ist in der Praxis auch erfolgt.
Zu Frage 16:
Wie bereits ausgeführt bemühen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesmini-
steriums für Inneres, ihre Arbeit gründlich, sorgfältig und korrekt zu leisten. Fehler können in
meinem Ressort genauso passieren wie überall. Dort, wo mangelhafte und nicht korrekte Be-
scheide vorliegen, sollen diese korrigiert werden. Da es sich hier jedoch im weit überwiegen-
den Anteil um korrekte Bescheide handelt, halte ich eine Behebung von Amts wegen für nicht
notwendig.
Da etwaige mangelhafte Entscheidungen in diesem Bereich jedoch besonders sensibel sind,
habe ich im Rahmen des Integrationspaketes die Einrichtung eines Integrationsbeirates vor-
geschlagen, der dem Bundesminister lür Inneres die Erteilung eines Aufenthaltsrechts aus
humanitären Gründen vorschlagen kann.
Zu Frage 17:
Mir liegt keine solche Stellungnahme vor.
Zu Frage 18:
Wie ich bereits ausgeführt habe, ist die Verwendung der Textverarbeitung und die Verwen-
dung von Textbausteinen eine sinnvolle
Vorgangsweise in der Verwaltung und im Bescheid-
verfahren. Eine solche Vorgangsweise ist auch vom AVG ausdrücklich als rechtens akzep-
tiert.
Gleichzeitig stehe ich nicht an zu sagen, daß Vergleiche immer schwierig sind. Beim Ver-
such, eine Angelegenheit nachvollziehbar zu machen, können Vergleiche sehr nützlich sein,
beinhalten aber grundsätzlich die Gefahr der Vereinfachung.
Zu Frage 19.
Der Gesetzgeber räumt eine sechsmonatige Entscheidungsfrist ein. Das AVG gibt nicht die
Möglichkeit, die sechsmonatige Entscheidungsfrist durch die Verwaltung zu verlängern, weil
nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht, oder weil die Anzahl etwa von Berufungen
für einen gewissen Zeitraum die Möglichkeiten der Erledigung dieser Berufungen in perso-
neller Hinsicht übersteigt.
Zu Frage 20.
Ich möchte abschließend zur Aufgabe von Herrn Sektionschef Dr. Matzka feststellen. Die
verstärkte Migration nach Österreich, sowie der verstärkte Zustrom von Asylwerbern und
Zuwanderern hat unser Land vor eine vollkommen neue Situation gestellt. Es wurde daher
notwendig, das damals geltende Fremdenrecht auf die aktuellen Bedingungen abzustimmen.
Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen obliegt dem Leiter der Sektion III im Bundes-
ministerium für Inneres. Das war eine äußerst schwierige Aufgabe, die wie jede Diskussion
im Asyl- und Fremdenbereich zur intensiven Auseinandersetzung über die Sinnhaftigkeit,
Notwendigkeit und Richtigkeit des eingeschlagenen Weges führte. Es war eine Debatte, die
engagiert und emotionell geführt wurde. Ich bin der Überzeugung, daß der eingeschlagene
Weg für die damals herrschenden Rahmenbedingungen der richtige war. Herr Sektionschef
Dr. Matzka hat sich immer durch großes persönliches Engagement ausgezeichnet. Seine
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in den sehr arbeitsintensiven Jahren großen Einsatz
gezeigt.