2930/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner haben am 19. September 1997 unter Zahl

2926/J-NR/1997 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „rechtswid-

riger Vorgangsweise bei Erlassung von Berufungsbescheiden in aufenthaltsrecht lichen Ver-

fahren" gerichtet, deren schriftliche Beantwortung ich im Rahmen einer Dringlichen Anfrage

am 19. September 1997 bereits persönlich übergeben habe. Nunmehr lege ich diese

Beantwortung nochmals in der verfahrensüblichen Form vor.

Weiters darf ich darauf hinweisen, daß eine interne Prüfung im Gegenstand erfolgt.

Lassen Sie mich zunächst einige grundsätzliche Bemerkungen zur österreichischen Asyl- und

Fremdenpolitik sowie zum Gegenstand dieser Dringlichen Anfrage machen, bevor ich die

Fragen des Liberalen Forums im Detail beantworte.

Zwischen Jahresende 1987 und Ende 1993 hat sich die Zahl der ausländischen Mitbürger in

Österreich, die zuvor fast ein Jahrzehnt hindurch ziemlich unverändert gewesen war, mehr als

verdoppelt: von 332.000 auf 706.000. Zur Zeit leben rund 728.000 Menschen mit nicht-öster-

reichischer Staatsbürgerschaft in unserem Land. (Quelle: ÖSTAT)

Anfang der 90er Jahre wurde daher ein neues Fremdenrecht erarbeitet und der Aufenthalt in

Österreich neu geregelt, um den politischen Veränderungen in Europa und den Migrations-

bewegungen Rechnung zu tragen. ImLaufe der letzten Jahre haben sich die wirtschaftlichen

und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen weiter verändert, weshalb eine Anpassung und

Novellierung des geltenden Rechts erfolgte im Rahmen des Integrationspaketes.

Ich habe versucht diese Neuregelung auf einer möglichst breiten Basis zu diskutieren: mit

allen politischen Parteien, mit in der Ausländerbetreuung engagieren Organisationen, mit den

Kirchen, mit den Betroffenen und der Bevölkerung.

Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin mir als Innenminister völlig bewußt

und klar darüber, daß der Bereich der Fremdenpolitik und vor allem die Umsetzung und

Vollziehung ein hochsensibler politischer, rechtlicher, öffentlicher aber vor allem ein Bereich

ist, in dem es um Menschen und ihre Schicksale geht. Mein Arbeitsverständnis ist es, gerade

deshalb in der Frage des Fremdenrechts einen breiten Konsens zu finden.

Ich habe das Integrationspaket deswegen angesprochen, um zu zeigen, daß jede Änderung des

Rechts, sämtliche Entscheidung im Fremden- und Asylbereich einschneidend für die betrof-

fenen Menschen sind. Wir fassen in diesem Bereich Beschlüsse, die das Leben sowohl von

ausländischen Mitbürgern wie auch von Österreichern nachhaltig beeinflussen.

Es ist eines meiner Prinzipien, das Fremdenwesen sowohl im rechtlichen Bereich wie auch im

Vollzug so human wie möglich zu gestalten, unter gleichzeitiger Berücksichtigung der be-

schränkten Aufnahmemöglichkeiten für Neuzuwanderung, die Österreich in den nächsten

Jahren hat. Fremdenpolitik ist stets eine Gratwanderung zwischen größtmöglicher Humanität

und Aufnahmebereitschafi der Mitbürger und des Landes. Aber: Rechtsstaatlichkeit und

Rechtssicherheit - unabhängig ob jemand die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder

nicht - sind für mich der oberste Grundsatz.

Ich bin sehr froh darüber, daß das Integrationspaket nach langer Diskussion beschlossen

wurde. Die Änderung des Fremden- und Asylrechts wurde sehr unterschiedlich kommentiert,

aber auch die Kritiker haben anerkannt, daß das Integrationspaket in sehr, sehr vielen Berei-

chen rechtliche Verbesserungen und mehr Integrationshilfen für die ausländischen Mitbürger

in Österreich bringt. Es wurde nicht nur der Grundsatz „Integration vor Neuzuwanderung“

umgesetzt, sondern ich habe auch versucht, mögliche Härtefälle des Aufenthaltsgesetzes bzw

des Fremdengesetzes zu beseitigen. Wir haben uns auch bemüht, Verfahren zu vereinfachen,

Verwaltungsabläufe zu kürzen und das Schwergewicht auf materielle Entscheidungen zu

legen.

Im Mittelpunkt der neuen gesetzlichen Regelungen stehen die tausenden Menschen, die seit

Jahren in Österreich leben. Wir wollen ihnen vor allem Rechtssicherheit und Integration an-

bieten. Die Regelungen nehmen ihnen die Angst, nach jahrelangem regulärem Aufenthalt in

Österreich der Abschiebung ausgesetzt zu sein oder nicht mit ihrer Familie zusammenleben

zu können. Daher ist die Aufenthaltsverfestigung einer der wichtigsten Bestandteile des In-

tegrationspaketes. Integration heißt auch Beschäftigung. Ich bin der festen Überzeugung, daß

es sozialer ist, zuerst den Menschen, die bereits seit Jahren in Österreich leben, die schritt-

weise Integration am Arbeitsmarkt zu ermöglichen, als Neuzuwanderung zuzulassen. Das

Integrationspaket nimmt damit nicht nur auf die Arbeitsmarktsituation als auch auf alle in

Österreich Beschäftigten Rücksicht.

Ich möchte auch noch einige Anmerkungen zum neuen Asylgesetz machen:

Der Grundgedanke ist, den Verfolgten in Österreich Schutz und Hilfe zu gewähren, jedoch

Mißbräuche zu verhindern. So genießen künftig Asylwerber während ihres gesamten Asyl-

verfahrens ein vorläufiges Aufenthaltsrecht. Asylwerber, die legal nach Österreich einreisen,

haben das vorläufige Aufenthaltsrecht von Anfang an. Offensichtlich unbegründete Asylan-

träge oder solche, bei denen die Drittstaatsklausel zum Tragen kommt, werden unter Gewäh-

rung eines zweiinstanzlichen Entscheidungsverfahrens rasch entschieden. Als Berufungsin-

stanz im Asylverfahren wurde ein unabhängiger Bundesasylsenat im Bundeskanzleramt

eingerichtet. Damit gewährleisten wir eine unabhängige Instanz und entlasten den Venval-

tungsgerichtshof

Ich gehe davon aus, daß durch die klaren rechtlichen Grundlagen des Integrationspaketes,

Härtefälle weitgehend vermieden werden können und die Qualität der Entscheidungen der

• Instanz gewährleistet ist.

Ich versuche in der Fremden- und Asylpolitik einen gerechten Weg zwischen vielen oft

äußerst divergierenden Meinungen zu gehen und eine Brücke zwischen den Extremen zu

schlagen Wir haben mit den neuen Fremdengesetzen meiner Ansicht nach, die derzeit beste

Form bzw. in manchen Fragen den besten Kompromiß erzielt. Ein Weiterdenken und eine

Weiterentwicklung ist nach den Auswirkungen in der Praxis nicht ausgeschlossen Es muß der

Mensch im Zentrum dieser Gesetzgebung stehen.

Das Innenministerium hat wie alle anderen Ressort oder privaten Unternehmungen dieser

Größenordnung - und ich spreche von rund 33.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und

dutzenden nachgeordneten Dienststellen neben dem Minister als politischen Letztverant-

wortlichen eine Führungshierarchie, die in ihrem Arbeitsbereich zahlreiche eigenständige

Entscheidungen zu fällen hat. Viele interne Regelungen werden direkt von den zuständigen

Sektionsleitern, Gruppen- oder Abteilungsleitern erlassen. Für einen Betrieb dieser Größe ist

das unumgänglich, um effizient arbeiten zu können

Um Ihnen nur ein Beispiel zu geben: Vom 1. Jänner 1996 bis zum 18. September 1997 er-

gingen im Bundesministerium für Inneres insgesamt 1.526 Erlässe bzw: Rundschreiben mit

einer Gesamtseitenzahl von 12.372.

Ich bin der Überzeugung, daß alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums

stets bemüht sind, ihre Arbeit korrekt und sorgfältig zu leisten Dies gilt sowohl für die Er-

lassung von Bescheiden, wie auch bei allen anderen Tätigkeiten. Überall wo Menschen ar-

beiten, können und werden Fehler passieren. Dort, wo sie passieren, sollen sie aufgezeigt

werden, um korrigierend eingreifen zu können. Ich werde mich nicht scheuen, Fehler ein-

zugestehen, aber ich werde mich nicht scheuen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor un-

gerechtfertigten Angriffen zu verteidigen.

Nun zu den Fragen im einzelnen:

Zu Frage 1:

Konkret bezieht sich die Anfrage des Herrn Abg. KIER auf eine Vorgangsweise des Jahres

1996, die versuchte, den gestiegenen Arbeitsanfall von Berufüngen im Aufenthaltsgesetz zu

bewältigen. Im Laufe des Jahres 1995 stieg die Zahl der Berufüngen im Aufenthaltswesen

stark und erreichte zwischen 1.000 und 2.000 pro Monat. Angesichts der Tatsache, daß das

Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz vorschreibt, Berufungen unverzüglich, spätestens

aber binnen sechs Monaten zu erledigen und angesichts der Tatsache, daß an eine Nichter-

ledigung binnen sechs Monaten Säumnisfolgen geknüpft sind, waren vom verantwortlichen

Leiter dieser Sektion des Ministeriums Vorkehrungen zu treffen, um dieser gesetzlichen

Verpflichtung der Verwaltungsbehörde nachzukommen. Ich entnehme den Informationen

meines Ressorts, daß im Jahre 1996 versucht wurde, diesem gestiegenen Arbeitsaufwand

mittels verschiedener Maßnahmen zu begegnen.

Eine Vorkehrung bestand darin, daß innerhalb des Bundesministeriums für Inneres Personal

umverteilt wurde und damit der Personalstand der zuständigen Fachabteilung aufgestockt

werden konnte. Diese Maßnahme war allein aber offensichtlich nicht ausreichend, um in der

vom Gesetz vorgeschriebenen Zeit die anfallenden Berufungen erledigen zu können. Daher

versuchte der zuständige Sektionsleiter, mittels vermehrter Überstundengewährung, die

gleichzeitig an die Leistungserbringung gebunden war, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

zu höherer Arbeitsleistung zu motivieren - eine Vorgangsweise, die in Abstimmung mit den

Bediensteten und der Personalvertretung erfolgte.

Zu Frage 2:

Der zuständige Sektionsielter hat die Ressortspitze ständig über die Zahl der eingelangten

Beruflingen und die Zahl der ergangenen Erledigungen informiert. Dem Ressortleiter wurden

monatlich entsprechende Statistiken vorgelegt.

Zu Frage 3 und 4:

Die Zahl der Berufungen ist aufgrund des Aufenthaltsgesetzes im Jahr 1994 stark gestiegen.

In diesem Jahr wurden in der zweiten Jahreshälfte zweimal die Zahl von 2.000 Berufungen

pro Monat und einmal die Zahl von 3.000 Berufungen pro Monat überschritten. Dem stand

eine wesentlich geringere Zahl von Erledigungen gegenüber. Im Ergebnis waren zum Ende

des Jahres 1994 rund 9.000 Berufungsverfahren offen und es war klar, daß mit der bisherigen

Zahl an Erledigungen die vom Gesetz vorgeschriebene maximale sechsmonatige Entschei-

dungsfrist im Berufungsverfahren nicht eingehalten werden wird.

Aus diesem Grunde waren Maßnahmen erforderlich, die zum einem wie erwähnt in der Auf-

stockung des Personals bestanden, zum anderen darin, Verwaltungsabläufe so effizient wie

möglich zu gestalten. Schlußendlich war es notwendig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

zu einer finanziell abgegoltenen Mehrarbeit zu motivieren.

Seit etwa Mitte des vorigen Jahres hat sich die Berufungszahl wieder stabilisiert und hält

seither ungefähr in der Größenordnung von 500 Berufungen pro Monat.

Aus diesem Grunde spielen Mehrdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Bescheid -

verfahren kaum eine Rolle mehr. Im übrigen machen die Änderungen des Integrationspaketes

eine Umorganisation der betreffenden Fachabteilung notwendig, in deren Rahmen auch die

Überstundenleistung neu geregelt wird.

In der Zwischenzeit (24. September 1997) wurde diese Dienstanweisung aufgehoben.

Zu Frage 5:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesministerium für Inneres bemühen sich, ihre

Arbeit gründlich, sorgfältig und korrekt zu leisten. Dies gilt sowohl tur die Erlassung von

Bescheiden bei Berufungen wie auch bei allen anderen Tätigkeiten, die in den Bereich meines

Ressorts fallen. Fehler können in meinem Ressort genauso passieren wie überall, und dort, wo

sie passieren, sollen sie aufgezeigt werden, um korrigierend eingreifen zu können.

Im übrigen ist es unzutreffend, daß den jeweiligen Sachbearbeitern ein Durchschnittszeitraum

von 2 Stunden für das gesamte Bescheidverfahren zur Verfügung stand, da wesentliche

Schritte im Verfahren - entsprechend dem AVG - beispielsweise von der 1. Instanz durch-

getuhrt werden bzw. da alle Ausfertigungen durch die Kanzlei erfolgen und nicht durch die

Referenten.

Zu Frage 6:

Es wurden Überstunden geleistet, deren Abgeltung auf den allgemeinen dienst- und besol-

dungsrechtlichen Vorschriften beruhen. Es ist unzutreffend, daß die Bediensteten

Überstunden verrechnet hätten, ohne tatsächlich die Mehrarbeit zu leisten.

Zu Frage 7:

Ich halte den Personalmangel in manchen Bereichen der öffentlichen Verwaltung generell

nicht für einen Ausfluß der materiellen Gesetzesbestimmungen in den einzelnen Verwal-

tungsmaterien, sondern verweise vielmehr darauf, daß die Personalsituation im öffentlichen

Dienst durch Vorgaben des Bundesfinanzgesetzes bestimmt ist.

Es ist eine Tatsache, daß die Personalentwicklung im öffentlichen Dienst im allgemeinen und

im Innenressort im besonderen in den letzten Jahren mit den Aufgabenzuwächsen nicht voll -

ständig Schritt gehalten hat und daß daher von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des

Innenressorts eine beträchtliche Mehrarbeit zu erbringen hat. Dieser Umstand ist Grund dafür,

daß ich selbst im Zuge der Verhandlungen zum Stellenpian immer wieder auf zusätzliches

Personal gedrungen habe und dies auch weiterhin tun werde.

Zu Frage 8 und 9:

Zum Ausmaß der Verwendung von Textbausteinen in Bescheiden liegt keine Statistik vor.

Mir ist die Sensibilität der Verwendung dieser automatisierten Textbausteine sehr bewußt, ich

meine jedoch, daß sie sofern sie im Rahmen der verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschrif-

ten zu Recht eingesetzt werden, durchaus gerechtfertigt sind. Hingegen ist aus meiner Sicht

eine unretlektierte Verwendung standardisierter Textbausteine in keinem Verwaltungsver-

fahren gerechtfertigt und schon gar nicht in einem so diffizilem Bereich wie dem Fremden-

und Aufenthaltsgesetz.

Zu Frage 10:

Ich glaube keine

Zu Frage 11:

Die Heranziehung von juristischem und nichtjuristischem Personal im Bundesministerium für

Inneres erfolgt nach Maßgabe des Stellenplans. In dem Ausmaß, in dem rechtskundiges Per-

sonal zur Verfügung gestellt wird, wird dieses im Bescheidverfahren eingesetzt.

Darüber hinaus werden im Bescheidverfahren jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einge-

setzt, die die Qualifikation für die frühere Verwendungsgruppe B bzw. A2 hat. Es entspricht

allgemeinen Gepflogenheiten in der österreichischen Verwaltung wie auch in anderen Ver-

waltungen europäischer Staaten, daß B-Beamte in Bescheidverfahren tätig werden und auch

Approbationsbefugnis haben.

Zu Frage 12:

Es gibt keine qualitative Untersuchung der Unterschiede der Bescheide von A-und B-Beam-

ten. im übrigen wirken an einem Großteil der Bescheide sowohl A als auch B-Bedienstete

zusammen.

Zu Frage 13:

Mir wurde versichert, daß die Qualitätskontrolle von Bescheiden dadurch erfolgt, daß nicht

alle Bediensteten Approbationsbefiignis haben, sondern deren Bescheidentwürfe entweder

dem Referatsleiter oder dem Abteilungsleiter vorzulegen sind. Weiters behält sich in einer

beträchtlichen Zahl schwieriger Sachverhalte der Referatsleiter oder der Abteilungsleiter die

Genehmigung vor.

In allen jenen Fällen, denen parlamentarische Anfragen, Volksanwaltsbeschwerden oder

Eingaben an den Minister vorliegen, wird der Bescheid dem Abteilungsleiter und dem

Sektionschef vorgelegt. Darüber hinaus fanden in dem in Rede stehenden Zeitraum regel-

mäßig Besprechungen des Sektionsleiters und des Abteilungsleiters mit den Referenten über

typische Fallkonstellationen und auch über einzelne Bescheide statt.

Zu Frage 14:

Die Zuteilung der Berufungen zu den Juristinnen und Juristen in der Fachabteilung erfolgt

durch den Abteilungsleiter bzw. den Leiter der intern eingerichteten Referate auf Grundlage

der Komplexität des jeweiligen Sachverhaltes.

Zu Frage 15:

Es ist nachweisbar, daß die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder dazu angehalten

wurden, die Begründungen der Bescheide so wie vom Gesetz vorgeschrieben auf das Par-

teienvorbringen und auf die der Behörde bekannten Sachverhaltselemente abzustellen und

diese zur Gänze zu erledigen. Dies ist in der Praxis auch erfolgt.

Zu Frage 16:

Wie bereits ausgeführt bemühen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesmini-

steriums für Inneres, ihre Arbeit gründlich, sorgfältig und korrekt zu leisten. Fehler können in

meinem Ressort genauso passieren wie überall. Dort, wo mangelhafte und nicht korrekte Be-

scheide vorliegen, sollen diese korrigiert werden. Da es sich hier jedoch im weit überwiegen-

den Anteil um korrekte Bescheide handelt, halte ich eine Behebung von Amts wegen für nicht

notwendig.

Da etwaige mangelhafte Entscheidungen in diesem Bereich jedoch besonders sensibel sind,

habe ich im Rahmen des Integrationspaketes die Einrichtung eines Integrationsbeirates vor-

geschlagen, der dem Bundesminister lür Inneres die Erteilung eines Aufenthaltsrechts aus

humanitären Gründen vorschlagen kann.

Zu Frage 17:

Mir liegt keine solche Stellungnahme vor.

Zu Frage 18:

Wie ich bereits ausgeführt habe, ist die Verwendung der Textverarbeitung und die Verwen-

dung von Textbausteinen eine sinnvolle Vorgangsweise in der Verwaltung und im Bescheid-

verfahren. Eine solche Vorgangsweise ist auch vom AVG ausdrücklich als rechtens akzep-

tiert.

Gleichzeitig stehe ich nicht an zu sagen, daß Vergleiche immer schwierig sind. Beim Ver-

such, eine Angelegenheit nachvollziehbar zu machen, können Vergleiche sehr nützlich sein,

beinhalten aber grundsätzlich die Gefahr der Vereinfachung.

Zu Frage 19.

Der Gesetzgeber räumt eine sechsmonatige Entscheidungsfrist ein. Das AVG gibt nicht die

Möglichkeit, die sechsmonatige Entscheidungsfrist durch die Verwaltung zu verlängern, weil

nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht, oder weil die Anzahl etwa von Berufungen

für einen gewissen Zeitraum die Möglichkeiten der Erledigung dieser Berufungen in perso-

neller Hinsicht übersteigt.

Zu Frage 20.

Ich möchte abschließend zur Aufgabe von Herrn Sektionschef Dr. Matzka feststellen. Die

verstärkte Migration nach Österreich, sowie der verstärkte Zustrom von Asylwerbern und

Zuwanderern hat unser Land vor eine vollkommen neue Situation gestellt. Es wurde daher

notwendig, das damals geltende Fremdenrecht auf die aktuellen Bedingungen abzustimmen.

Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen obliegt dem Leiter der Sektion III im Bundes-

ministerium für Inneres. Das war eine äußerst schwierige Aufgabe, die wie jede Diskussion

im Asyl- und Fremdenbereich zur intensiven Auseinandersetzung über die Sinnhaftigkeit,

Notwendigkeit und Richtigkeit des eingeschlagenen Weges führte. Es war eine Debatte, die

engagiert und emotionell geführt wurde. Ich bin der Überzeugung, daß der eingeschlagene

Weg für die damals herrschenden Rahmenbedingungen der richtige war. Herr Sektionschef

Dr. Matzka hat sich immer durch großes persönliches Engagement ausgezeichnet. Seine

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in den sehr arbeitsintensiven Jahren großen Einsatz

gezeigt.