2932/AB XX.GP
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Rossmann
und Kollegen vom 19. September 1997,
Nr. 2984/J, betreffend Stempel für
Schweine
An den
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Heinz Fischer
Parlament
1017 Wien
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rossmann und
Kollegen vom 19. September 1997, Nr. 2984/J, betreffend Stempel für
Schweine, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die Methode des Tätowierens durch einen sogenannten ‚Stempel“ ist
seit Jahren bekannt und wird in der ganzen Europäischen Union zur
Kennzeichnung von Tieren verwendet.
In Österreich ist für die Kennzeichnung von Schweinen die Bundes-
ministerin für Verbraucherschutz und Frauenangelegenheiten zu-
ständig. Gemäß § 1 Abs. 2 der Tierkennzeichnungsverordnung aus
dem Jahr 1995 ist neben dem Tätowieren auch das Anbringen von
Ohrmarken bei Schweinen zulässig. Eine Kennzeichnungsmethode muß
einerseits die Manipulationssicherheit, aber auch mögliche
Beeinträchtigungen der Tiere durch die Kennzeichnung
berücksichtigen.
Beiden Anforderungen kann eine sachgemäß durchgeführte Tätowierung
durchaus gerecht werden.
Zu Frage 2:
Da die Methode des Tätowierens zur Kennzeichnung von Tieren bereits
seit langem ohne Probleme in der Praxis angewandt wird, sind mir
keine speziellen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Erlassung
der Tierkennzeichnungsverordnung bekannt. Allerdings darf darauf
hingewiesen werden, daß die zitierte Verordnung im Wege des
Begutachtungsverfahrens allen betroffenen Stellen vorgelegt worden
ist.
Zu Frage 3:
Im Bereich der gesetzlich vorgeschriebenen Tierkennzeichnung ist
die Tätowierung nicht zwingend vorgeschrieben. Es kann auch
alternativ eine Kennzeichnung mit Ohrmarken erfolgen.
Im Bereich des AMA- Gütesiegels sowie bei anderen von Handelsketten
kontrollierten Qualitätsprogrammen, wo die Manipulationssicherheit
im Vordergrund steht, ist die Tätowierung derzeit jedoch als
Standardmethode vorgesehen.
Frage 4:
Die Kennzeichnung gemäß Tierkennzeichnungsverordnung bzw. gemäß
privatrechtlicher Vorschriften im Rahmen von Qualitätsprogrammen
fällt nicht in die Kompetenz des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft. Es ist mir jedoch bekannt, daß die AMA- Marketing
GesmbH im Zusammenhang mit den Vorschriften für das Gütesiegel eine
Reihe von Alternativen überprüft hat. Neben der Tätowierung sind
derzeit noch Ohrmarken sowie Implantate gebräuchlich. Die
Implantattechnologie wird derzeit jedoch als noch nicht ausgereift
und zu invasiv beurteilt. Ohrmarken bieten dagegen nicht immer eine
ausreichende Manipulationssicherheit.