2934/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3026/J-NR/1997 betreffend Lehrerprofil an den
Fachhochschul-Studiengängen, die die Abgeordneten Dr. BRAUNEDER und Kollegen am
3. Oktober 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Wieviele Personen sind zur Zeit mit der Lehre an österreicliisclien Fachhochschul-
Studiengängen betraut?
2. Wieviele davon sind Frauen, wieviele Männer?
3. Wie hoch ist der Akademiker-Anteil in absoluten Zahlen und in Prozent der Gesamt-
beschäftigten?
Im Wintersemester 1997/98 sind insgesamt 1.309 Lehrende an Fachhochschul-Studiengängen
tätig. Davon waren 1.074 männlich und 235 weiblichen Geschlechts. Insgesamt 1.149 Lehren-
dc verfügen über einen akademischen Abschluß; dies entspricht einem Akademikeranteil von
88%.
4. Wieviele (1er Akademiker verfügen über einen Diplomabschluß, wieviele über ein
Doktorat, wieviele weisen eine Habilitation auf und wieviele verfügen über eine dieser
gleichwertigen Qualifikation?
Da das Bundesgesetz über Fachhochsehul-Studiengänge (FHStG), BGBl.Nr. 340/1993, - neben
den Berufspraktikern - lediglich die Habilitierten, und zwar mindestens zwei, als besonders
qualifizierte Gruppe innerhalb des Lehrkörpers hervorhebt, im übrigen aber nicht zwischen
Erstabsehlüssen und Doktorat unterschieden wird, liegen diesbezüglich keine Erhebungen vor.
98 Lehrende an Fachhochschulen sind habilitiert, 79 weisen eine gleichzuhaltende Qualifika-
tion auf.
5. Nach welchen Kriterien wird die einer Habilitation gleichwertige Qualifikation be-
stimmt?
Wie im universitären Bereich ist die einer Habilitation gleichzuhaltende Qualifikation anhand
des Einzelfalles zu prüfen.
6. Werden wissenschaftliche Publikationen und internationale Referenzen im Curricu -
lum Bewerber für eine FH -Lehrstelle berücksichtigt?
Wenn ja, auf welche Weise?
Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen des Verfahrens zur Anerkennung von Fachhochscbul - Studiengängen wird die
Qualifikation der Mitglieder des Entwicklungsteams und des Kernlehrkörpers, dessen Zusam-
mensetzung in § 4 Abs. 5 FHStG geregelt ist, anhand detaillierter Lebensläufe, Karrierebe-
schreibungen und Publikationslisten geprüft.
Während des laufenden Studienbetriebes zählt das Anstellungsverfahren für Lehrende an
Fachhochschul-Studiengängen zum autonomen Bereich eines jeden Erhalters. Damit aber ist
jeder Anbieter auch für die Qualität der Lehre an den von ihm durchgeführten Studiengängen
verantwortlich, und er unterliegt der Evaluation durch den Fachhochschulrat, deren positives
Ergebnis eine gesetzliche Voraussetzung für die Wiederanerkennung darstellt. Dieser Quali-
tätssicherungsmechanismus gewährleistet, daß die genannten Qualifikationsnachweise bei der
Lukrierung von Lehrpersonal in adäquater
Weise Berücksichtigung finden.
7. Werden Bewerber mit höherem vor jenen mit niederem akademischen Grad berücksich-
tigt?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen des Anstellungsverfahrens werden - aus den unter Punkt 8 angeführten Gründen -
sämtliche für die Lehrtätigkeit relevanten Qualifikationen berücksichtigt. Es ist im gegebenen
Zusammenhang jedoch anzumerken, daß neben Formalqualifikationen auch andere Kriterien
(wie z.B. didaktische Fähigkeiten bzw. pädagogische Erfahrung) für die Qualifikationsbeur-
teilung maßgeblich sein können.
8. Werden Bewerber für einen Studiengang mit einschlägiger Ausbildung gegenüber
jenen aus anderen Studienrichtungen bevorzugt?
Jeder Lehrende muß eine einschlägige Ausbildung in den von ihm unterrichteten Fächer auf-
weisen.
9. Existiert ein Aufnahmeverfahren zur Objektivierung voll Qualifikation und Auswahl?
Wenn ja, welches?
Wenn nein, warum nicht?
10. Besteht ein Aufnahmeverfahren ähnlich dem bundesdeutschen Modell (Probevorle-
sungen, wissenschaftliche Ausarbeitung eines Themas, Expertenanhörung etc.)?
Da Lehrende an Fachhochschul - Studiengängen aufgrund privat- bzw. arbeitsrechtlicher Be-
stimmungen beschäftigt werden, unterliegt ihre Auswahl der Autonomie der Erhalter. In die-
sem Zusammenhang wird nochmals auf den unter Punkt 6 dargelegten Qualitätssicherungs-
mechanismus hingewiesen.
11. Stehen Beschwerde- oder Berufungsverfahren für den Fall, daß jemand trotz hoher
Qualifikation eine Ablehnung seiner Bewerbung erhält und sich benachteiligt fühlt,
zur Verfügung?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Da das Anstellungsverfahren im Fachhochschulbereich nach arbeitsrechtlichen Prinzipien
gestaltet ist, sind keine aus dem hoheitsrechtlichen Bereich stammenden Beschwerderechte
vorgesehen.
12. Wie hoch ist der Anteil jener Lehrkräfte, die u.a. auch an HTLs und HAKs unter-
richten, in absoluten Zahlen und in Prozent der Gesamtlehrkräftezahl?
Der Anteil nebenberuflich tätiger AHS- und BHS-Lehrer an allen Lehrenden an
Fachhochschul-Studiengängen im Wintersemester 1997/98 beträgt rund 14%.
13. Wird die Qualität der wissenschaftlichen Leitung eines Studienganges u.a. auch da-
durch sichergestellt, daß die betreffende Person über eine wissenschaftliche Ausbil-
dung auf einem dem Studiengang entsprechenden Gebiet verfügt?
Die Qualität der wissenschaftlichen Leitung der Studiengänge wird vor allem durch die im
FHStG enthaltenen Bestimmungen über die Zusammensetzung des Lehrkörpers gesichert.
14. Wird von FH-Lehrern ein Nachweis der pädagogisch-didaktischen Qualilikation
verlangt?
Wenn ja, wie sieht er aus?
Wenn nein, warum nicht?
Die didaktisch-pädagogische Eignung des Lehrerpersonals wird bei dessen Auswahl aus den
unter Punkt 6 genannten Gründen berücksichtigt. Sie unterliegt auch der laufenden Kontrolle
durch Evaluierungsmaßnahmen (z.B.
Studentenbefragungen). In seinem Tätigkeitsbericht über
das Kalenderjahr 1996 hat der Fachhochschulrat einen Leitfaden für die Lehrevaluation ver-
öffentl icht. Derzeit führt der Fachhochschulrat ein Projekt zum Bedarf an Weiterbildung im
Bereich Didaktik durch. Demnächst werden umfangreiche Aktivitäten zur Personalentwicklung
anlaufen.
15. Werden derzeit Forschungsprojekte an Fachhochschul - Studiengängen durchgeführt?
Wenn ja, VOR welchen Personen werden sie betreut und welche Studiengänge betref-
fen sie?
Wenn nein, warum nicht?
In Anbetracht des kurzen Implementierungszeitraums des FHStG haben Fachhochschul-Stu-
diengänge bereits in beachtlichen Ausmaß Forschungs - und Entwicklungsaktivitäten entfaltet.
Einige Beispiele zur Illustration: An technischen Fachhochscliul-Studiengängen wurden in den
letzten beiden Jahren sensorgeführte Absaugvorrichtungen für das Schienenschleifen, Handha-
bungsroboter, medizinisch-diagnostisehe Bildverarbeitungen, berührungslose Stromsensoren,
Leckortungssysteme etc. entwickelt, Messungen an einem Satelliten für die ESA durchgeführt
und eine Reihe anwendungsorientierter Forschungsprojekte begonnen bzw. eingereicht. An
wirtschaftwissenschaftlichen Fachhochschul-Studiengängen wurde in den Bereichen Qualitäts -
management, Controlling und Produkt-Innovation geforscht und entwickelt.
Den Forschungsaktivitäten wird auch im Rahmen der Evaluierung der Studiengänge maß-
gebliche Bedeutung zukommen. Den Studiengängen ist es möglich, für F&E-Projekte, die mit
Betrieben durchgeführt wurden, eine Bundesförderung zu erhalten (Technologie-Transfer)
16. Wird die wissenschaftliche Praxis der Bewerber berücksichtigt?
Wenn ja, auf welche Weise?
Wenn nein, warum nicht?
Die wissenschaftliche Praxis der Bewerber wird im wesentlichen anhand der unter Punkt 6
angeführten Qualifikationskriterien
beurteilt.
17. Gibt es Richtlinien zur Anerkennung des Nachweises "einer Tätigkeit in einem für
den Studiengang relevanten Berufsfeld"?
Wenn ja, welche sind dies?
Wenn nein, warum nicht?
18. Wird ein solcher Nachweis in der Praxis verlangt?
Wenn die Tätigkeit eines Bewerbers in einem einschlägigen Berufsfeld ein Anstellungserfor-
dernis darstellt, ist diese anhand üblicher Unterlagen (Zeugnisse, Referenzen u. dgl.) nach-
zuweisen.
19. Wie hoch ist der Anteil der HTL - Absolventen im Lehrkörper sowohl absolut als auch
im Verhältnis zur Gesamtzahl der Lehrenden?
Über die schulische Vorbildung der Angehörigen der Lehrkörper liegen keine Daten vor.
20. Wieviele Lehrende üben neben ihrer Tätigkeit an Fachhochschul - Studiengängen
noch eine weitere berufliche Tätigkeit aus?
Wieviele sind dies in absoluten Zahlen, wieviele in Prozent?
Die Zahl der im Fachhochschulbereich hauptberuflich Lehrenden beträgt im Wintersemester
1997/98 nur 184 von insgesamt 1.309; dies enspricht rund 14% und ist zweifellos auf die frühe
Entwicklungsstufe des Sektors zurückzuführen.
21. Im Falle einer weiteren beruflichen Tätigkeit:
In wievielen Fällen ist diese Haupt- bzw. Nebenberuf (in Prozent aller Fachhoch -
schullehrer)?
Welche sind diese weiteren beruflichen
Tätigkeiten?
Von den 1.125 nebenberuflich tätigen Lehrenden sind im Wintersemester 1996/97 178 (d.s.
rund 16%) hauptberufliche AHS oder BHS-Lehrer, 250 (d.s. rund 22%) hauptberufliche Uni-
versitätslehrer und 697 (d.s. rund 62%) hauptberuflich in Wirtschaft oder Industrie.
22. Gibt es eine steigende Tendenz in der Beschäftigung von nebenberuflich Tätigen im
Lehrkörper der österreichischen Fachhochschul - Studiengänge?
Wenn ja, wie erklären sie eine solche Tendenz?
Kürzlich wurde ein Projekt zur Höherqualifizierung von Lehrenden an Fachhochschul - Studien -
gängen eingeleitet, in dessen Rahmen auch die gegenständliche Frage einer Analyse unterzo -
gen wird.
Es wird ein Schwerpunkt der Konsolidierung des Fachhochschulsektors sein, eine Erhöhung
der Zahl der hauptberuflich Lehrenden auf einen Anteil von etwa die Hälfte aller Lehrenden zu
erzielen, wie dies auch in den Entwicklungsplänen für die Lehrkörper regelmäßig vorgesehen
ist.
23. Wird der großen Junglehrerarbeitslosigkeit Rechnung getragen, indem man bei
gleichwertiger Qualifikation diese in der Anstellung bevorzugt?
Wenn ja, gibt es konkrete Beispiele aus der Praxis?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bereits ausgeführt (vgl. Fragen 9 und 10), fällt die Lukrierung von Lehrpersonal bzw.
dessen Anstellung in den autonomen Bereich der Anbieter von Fachhochschul - Studiengängen;
dementsprechend kommen privatrechtliche Normen, nicht hingegen hoheitsrechtliche Direkti-
ven zur Anwendung.