2937/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2937/J-NR/97 betreffend unerledigte Anregun-
gen des Rechnungshofes - Tätigkeitsbericht 1995 (III-60 d.B., XX. GP), die die Abgeordnete
Ute Apfelbeck am 19. September 1997 an mich richtete, wird wie folgt beantwortet:
1. Übertragung der erstinstanzlichen Zuständigkeit für die Zentrallehranstalten an die
Schulbehörden des Bundes in den Ländern
a) Inwieweit hat man die Anregung des Rechnungshofes bereits geprüft?
b) Welches Ergebnis haben diese Prüfungen bislang gebracht?
Antwort:
Die diesbezüglichen Anregungen wurden bereits geprüft. Grundsätzlich wäre eine Übertragung
der erstinstanzlichen Zuständigkeit möglich. Sie bedürfte einer Änderung des Bundes -
schulaufsichtsgesetzes.
2. Übertragung der Aufgaben des Schulservice an die Schulpsychologie-Bildungs-
beratung und gemeinsame Veranschlagung der Mittel für die Schulpsychologie-
Bildungsberatung mit den Schulaufsichtsbehörden, weil dies einen beweglicheren
Mitteleinsatz ermöglicht.
a) Wieviele Einrichtungen gibt es derzeit und welche konkrete Aufgaben haben diese?
b) Wie hoch ist das jährliche Budget der einzelnen Einrichtungen?
Antwort:
ad a)
Die Übertragung der Aufgaben des Schulservice an die Schulpsychologie-Bildungsberatung
erscheint nicht sinnvoll. Vielmehr hat das
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle
Angelegenheiten, wie übrigens auch die meisten anderen Ressorts seine Auskunftsstelle
(Schulservice) in den Bereich der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit eingegliedert. Dies ist in
Hinblick auf eine möglichst effiziente Verwaltungstätigkeit sinnvoll, da somit eine einheitliche
und umfassende Information der Öffentlichkeit (Bürger, Presse) gewährleistet erscheint und
Doppelgleisigkeiten vermieden werden.
ad b)
Der Schulservice verfügt über ein Budget von etwa S 800.000,-- zuzüglich der Personalkosten.
3. Abgeltung der Mehrdienstleistungen der Schulaufsichtsbeamten durch eine zu schaf-
(ende Verwendungszulage zur Objektivierung der Leistungsabgeltung und zur admi-
nistrativen Vereinfachung.
a) Aus welchen Gründen wurde mit dieser Angelegenheit das Bundeskanzleramt
befaßt?
b) Wann ist seitens des Bundeskanzleramtes mit einer Entscheidung zu rechnen?
Antwort:
Mit der Angelegenheit der Abgeltung der Mehrdienstleistungen der Schulaufsichtsbeamten
durch eine zu schaffende Verwendungszulage mußte das Bundeskanzleramt befaßt werden, da
gemäß Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76/1986, das Bundeskanzleramt für das
Dienst - und Besoldungsrecht der öffentlich Bediensteten - und damit auch für eine Änderung
des Gehaltsgesetzes - federführend zuständig war.
4. Bedeckung dringender Instandhaltungsarbeiten durch Einsparungen beim Perso -
nalaufwand
a) In welcher Höhe sind Instandhaltungsarbeiten dringend nötig?
b) In welcher Höhe sind für Instandhaltungsarbeiten jährlich Mittel vorgesehen?
c) Welche Gesetzesänderung sind nach Meinung des Unterrichtsministeriums nötig,
um Instandhaltungsarbeiten durch Personaleinsparungen zu bedecken?
Antwort:
ad a)
Da der Struktureffekt im Lehrerbereich atypisch im Vergleich zu anderen Bedienstetenkate -
gorien ist, und überdies die Schülerzahlen und auch die Klassenzahlen steigen, ist eine Um -
schichtung vom Lehrerpersonal zum Instandhaltungsaufwand unmöglich. Seit Wirksamwerden
der BIG-Instrumentarien konnte aber die Verbesserung und laufende Erhaltung der
Schulgebäude in zweckmäßiger Form sichergestellt werden.
ad b)
Mit den Landesschulräten/Stadtschulrat für Wien werden laufend mehr - und einjährige Bau -
programme vereinbart. Insbesondere seit Wirksamwerden der Zusammenarbeit mit der Bun -
desimmobilienverwaltung kann von einer ausreichenden Dotierung, sowohl zur Abdeckung des
Nachholbedarfes als auch der laufenden
Instandhaltungsnotwendigkeiten gesprochen werden!
ad c)
Erübrigt sich im Hinblick auf 4a. Sinnvoll hingegen wäre eine verbesserte Virementfähigkeit im
Sachaufand der Schulen. Dafür wären - für den Bereich der Bundesschulen - Änderungen im
Bundeshaushaltsrecht zu überlegen.
5. Zentralisierung der auf zehn Gebäude verteilten Verwaltungsstellen des Stadtschul-
rates für Wien.
Hat es bereits konkrete Verhandlungen bezüglich der Nutzung des Amtsgebäudes des
Niederösterreichischen Landesschulrates durch den Wiener Stadtschulrat gegeben
und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort
Die Unterbringung aller dezentral auf Wien verteilten Verwaltungsstellen des Stadtschulrates
für Wien im der Bundesimmobiliengesellschaft gehörenden Objekt Wien 1, Wipplingerstr.28,
Renngasse 18 ist sichergestellt. Die erforderlichen Adaptierungsmaßnahmen werden aller
Voraussicht nach noch im Oktober bei der Bundesimmobiliengesellschaft bestellt.
6. Tragung der Personalkosten der Erzieher am Städtischen Internat Oberwart durch
die Stadtgemeinde als Heimerhalter.
a) Welche konkrete Lösung wird seitens des Unterrichtsministeriums angestrebt?
b) Wann sollen die diesbezüglichen Verhandlungen abgeschlossen werden?
Antwort:
Die Führung des Internates in Oberwart ist für die einzige Bildungsanstalt für Kindergarten-
pädagogik des Burgenlandes sowie für die einzige im Südburgenland bestehende Höhere
Bundeslehranstalt für Fremdenverkehrsberufe aufgrund des großen Einzugsgebietes dieser
Schule Voraussetzung für die Erreichung einer ökonomisch vertretbaren Schulbesuchsquote.
Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten bleibt bei seiner Auf-
fassung, daß es viele Vorteile bringt, wenn nicht der Bund, sondern die Stadt das Internat
betreibt und erhält.
Wenn eine erhöhte pädagogische Betreuung von den Eltern erwünscht wird, die Stadt-
gemeinde nachweisen kann, daß sie das gesamte Erzieherpersonal nicht aus den sozial noch
verträglichen Heimgebühren bezahlen kann, ist es weiterhin vertretbar, nach generellen Rah-
menbedingungen Erzieherpersonal, so wie bei anderen Tagesheimschulen, zu übernehmen. Die
Reduktion der Werteinheiten auf das generelle Maß für vergleichbare Fälle konnte erreicht
werden
Die Verhandlungen mit dem Heimerhalter konzentrieren sich daher auf eine Betriebskosten-
Optimierung, wobei das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
aufgrund seiner Erfahrungen bei der Schulerhaltung Hilfestellung angeboten hat, um die
Heimgebühren möglichst gering halten zu können und auch aus den Erlösen den bei den
Nachtdiensten anfallenden Personal aufwand
abdecken zu können.
7. Verzicht auf über das „Vier-Augen-Prinzip“ hinausgehende Kontrollen in der Perso-
nalverwaltung
a) Seit wann ist die Personalverwaltung des Landesschulrates für Niederösterreich
auf EDV umgestellt?
b) Seit wann ist die Personalverwaltung des Stadtschulrates für Wien auf EDV
umgestellt?
c) Welche Konsteinsparungen erwartet man sich durch den Verzicht auf über das
„Vier-Augen-Prinzip“ hinausgehende Kontrollen in der Personalverwaltung?
d) Welche „Vorteile“ erhofft man sich durch die Umsetzung dieser Maßnahme?
Antwort:
ad a)
Die Personalverwaltung des Landesschulrates für Niederösterreich ist noch nicht zur Gänze auf
EDV umgestellt.
ad b)
Die Personalverwaltung des Stadtschulrates für Wien ist seit Juli 1996 auf EDV umgestellt.
ad c)
Der Verzicht auf über das „Vier-Augen-Prinzip" hinausgehende Kontrollen in der Personal-
verwaltung trägt dazu bei, daß es derzeit zu keiner Vermehrung des Personalaufwandes
kommt. Kosteneinsparungen im Personalbereich werden punktuell und in Abstimmung mit der
Leistungskapazität der Organisationsheiten zu planen sein.
ad d)
Durch die Umsetzung dieser Maßnahme werden die Aktenvorgänge beschleunigt.
8. Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den „Schulverbund Mittel-
schule“, der für 10- bis 14jährige Schüler an allgemeinbildenden höheren Schulen
und Hauptschulen eingerichtet wurde, ohne die unterschiedliche Kompetenzlage für
diese beiden Schularten zu beachten
a) Wie oft hat die eingesetzte Arbeitsgruppe bislang getagt?
b) Welche Zwischenergebnisse hat die Arbeitsgruppe bislang vorgelegt?
c) Wann soll das Endergebnis der Beratungen der Arbeitsgruppe vorliegen?
Antwort:
Die Arbeitsgruppe hat bisher zweimal getagt. Eine Besprechung der Arbeitsgruppe fand am
31 Oktober 1997 statt. Sie hat der politischen Ebene zu berichten. Da die Gesprächsführung
die Evaluationsergebnisse zum Schulversuch zu berücksichtigen hat und die konkrete
Antragstellung der betroffenen Bundesländer einzubeziehen ist, werden Zwischenergebnisse
erst im Jänner 1998 vorliegen.
9. Vereinheitlichung der Tarife für das Bildungsinstitut für Erwachsenenbildung in
Strobl
a) Welchen Inhalt hat das Konzept, das dem Rechnungshof übermittelt wurde?
b) Wann wurde mit der Umsetzung dieses Konzeptes begonnen und welche prak-
tischen Erfahrungen konnten bislang daraus
gewonnen werden?
Antwort:
Da das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang den Wirtschaftsbetrieb kosten-
deckend gestalten Soll, ist bei der Tarifgestaltung folgendes zu berücksichtigen:
1. Vor allem ist die Aufgabenstellung des Institutes im Auge zu behalten. Die zentrale Aufgabe
des Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung St. Wolfgang ist laut Förderungsgesetz 1973
die Aus- und Fortbildung von Mitarbeiter/innen der Ewachsenenbildung und des
Volksbüchereiwesens. Von Anfang an standen folgedessen nicht Erwägungen der
höchstmöglichen Einnahmeerzielung im Vordergrund, sondern die mittelbare Förderung
bzw. Entwicklung der Erwachsenenbildung. Gemäß § 11(5) des Förderungsgesetzes sind
Tarife für Unterkunft und Verpflegung angemessen - bezogen auf Betriebskosten und
Förderungswürdigkeit - vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle
Angelegenheiten und vom Bundesministerium für Finanzen festzusetzen.
2. Wie ja auch der Rechnungshof bemerkt hat, ergeben sich einige Probleme dadurch, daß das
Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang nicht nur Veranstaltungen für die
Erwachsenenbildung (im Sinne des Förderungsgesetzes) durchführt, sondern - in einem
nicht unbeträchtlichen Ausmaß - auch für Weiterbildung von Non-Profit-Einrichtungen
(Sommerhochschule, Universitäten, Ministerien, Institute,...) - für die Kostendeckung ins-
gesamt eine wichtige Größe.
3. Seit 1993 werden die Tarife nach 3 Veranstaltungstypen berechnet, wobei sowohl die Mög-
lichkeiten der höheren Einnahmeerzielung (Tarif C) als auch die Aufgaben entsprechend
dem Förderungsgesetz (Tarife A und B) realisiert werden.
10. Schaffung eines nachvollziehbaren Schlüssels für die Verteilung der Förderungs-
mittel an die Verbände der Erwachsenenbildung
a) Wie will man eine entsprechende Regelung erreichen?
b) Welchen Inhalt soll diese Regelung haben?
Antwort:
Es wurde eine Kommission für Erwachsenenbildung eingerichtet, deren Aufgabe unter ande-
rem die Erarbeitung eines Kriterien-Kataloges für die Verteilung der Förderungsmittel an die
Erwachsenenbildungseinrichtungen ist.
11. Abschluß eines schriftlichen Vertrages über die Förderung des Werkschulheimes
Felbertal
a) Mit wem verhandelt das Unterrichtsministerium in dieser Angelegenheit?
b) Welche Punkte sind derzeit noch umstritten?
c) Wann ist der Abschluß der Verhandlungen geplant?
Antwort:
Im April und Mai 1997 fanden zwei Besprechungen im Gegenstand statt. Auf der Grundlage
dieser Besprechungsergebnisse hat mein Ressort einen neuen Vertragsentwurf ausgearbeitet,
der dem Schulerhalter zur abschließenden
Stellungnahme übermittelt worden ist.
Vertragsinhalt:
* Übernahme des Personalaufwands (Lehrer und Erzieher) durch den Bund;
* Bundesbeitrag in der Höhe von ca. 10 Mio.S zur geplanten Generalsanierung des
Werkstättenbereiches;
Im Hinblick auf den vorgesehenen Baubeginn im Sommer 1998 sollte ein Vertragsabschluß
noch 1997, spätestens aber Anfang 1998 gelingen.
12. Schaffung bzw. Neugestaltung von Museumsordnungen für einzelne Bundesmuseen.
a) Wann soll der Entwurf der Museumsordnung für das Museum für Völkerkunde
vorliegen?
b) Wann wird der fertige Entwurf der Museumsordnung für die Österreichischen
Galerien vorliegen?
c) Welchen Stellen werden die in a) und b) angeführten Entwürfe zur Beurteilung
vorgelegt werden?
d) Wann ist der Beschluß bzw. die Umsetzung der Museumsordnungen geplant?
Antwort:
Schaffung bzw. Neugestaltung von Museumsordnungen für einzelne Bundesmuseen:
ad a):
Die Museumsordnung für das Museum für Völkerkunde wurde am 25. Juli 1997 erlassen.
ad b):
Die Arbeiten am Entwurf einer Museumsordnung für die Österreichische Galerie wurden
ausgesetzt, da derzeit neue Rechtsgrundlagen (Einräumung der Vollrechtsfähigkeit) flir die
Bundesmuseen erarbeitet werden.
ad c):
Der Entwurf wurde gemeinsam mit der Direktion des Museums unter Einbindung der Perso-
nalvertretung erarbeitet und im Hinblick auf allfällige Auswirkungen auf den Stellenplan und
Planstellenbewertungen begutachtet.
Gemäß § 14 Abs. 1 PVG wurde vor Erlassung der Museumsordnung der Zentralausschuß
beim Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten für die beim Bundes -
ministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und den nachgeordneten Dienst -
stellen verwendeten Bundesbediensteten, ausgenommen die an Schulen und Schülerheimen
verwendeten Bundeslehrer und Bundeserzieher, befaßt und hat mit Schreiben vom 4. Juli 1997
seine Zustimmung erteilt.
ad d):
An der Umsetzung wird seit Erlassung laufend gearbeitet.
13. Planung baulicher Maßnahmen zur Bergung beweglicher Kulturgüter sowie Schaf -
fung eines neuen Konzeptes für den Kulturgüterschutz, insbesondere für den Stein -
bergstollen im Salzbergwerk Altaussee.
a) Aus welchen Gründen kann der Steinbergstollen für den Kulturgüterschutz nicht
mehr verwendet werden?
b) Wer erarbeitet das neue Konzept für den Kulturgüterschutz und wann soll dieses
Konzept vorliegen?
Antwort:
ad a)
Als Folge eines Wassereinbruches im Steinbergstollen nahe einem der beiden großen Einlage-
rungsräume wurde ein montanwissenschaftliches Gutachten von Univ. -Prof Dr. Wagner
(Montanuniversität Leoben) eingeholt.
Dieses Gutachten ergab, daß eine gesicherte Langzeiteinlagerung - wie sie als einzig sinnvoll
flir Krisenzeiten geplant war - nicht mehr möglich ist, da im Steinbergstollen die Gefahr von
Stein - und Wassereinbrüchen auch künftig bestehen wird. Eine rechtzeitige Bergung einge-
lagerten Kulturgutes vor drohenden Stein- und Wassereinbrüchen wäre infolge der Kürze der
hiefür zu Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
ad b):
Anstelle zentraler Einlagerungsorte werden künftig - den internationalen Trends folgend - im
wesentlichen nur „lokale“ Einlagerungsmöglichkeiten bestehen („senkrechte“ statt „horizon-
tale“ Einlagerungsvorgänge). Ein allfälliger neuer „zentraler“ Einlagerungsort könnte allenfalls
in einem Flakturm errichtet werden. Hier werden Untersuchungen stattfinden.
Bei der Neuplanung muß bedacht werden, daß Erfahrungen in den jüngsten Krisengebieten die
UNESCO veranlaßt haben, eine Revision der Haager Konvention ins Auge zu fassen. Auch in
der kommenden Novelle zum Denkmalschutzgesetz werden einzelne Bestimmungen sich mit
dem Kulturgüterschutz gemäß der Haager Konvention zu befassen haben.
14. Richtlinien für Förderungen aus Denkmalschutzmitteln, welche seit der Denkmal-
schutzgesetz-Novelle 1990 zu erlassen gewesen wären.
a) Wann werden die Richtlinien für die Förderungen aus Denkmalschutzmitteln vor-
liegen?
b) In welchen Punkten haben sich einerseits die Novelle des Denkmalschutzgesetzes
andererseits die EU-Vorschriften auf den Inhalt der Richtlinien ausgewirkt?
Antwort:
Die Förderungsrichtlinie befindet sich noch in einem (abschließenden) Verhandlungsstadium
mit dem Bundesministerium für Finanzen. Möglicherweise wird die Endfassung auch eine
geringfügige Änderung der Subventionsbestimmung im Denkmalschutzgesetz (§ 5 Abs. 7) zur
Vorausssetzung (bzw zur Folge) haben. Da die geplante Novelle zum Denkmalschutzgesetz
möglichst noch im heurigen Jahr zur Begutachtung versandt werden soll, wird bis dahin auch
die weitere Vorgangsweise geklärt werden bzw. sollte die endgültige Fassung der Richtlinie bis
dahin bereits möglichst vorliegen.
15. Anschluß der Kasse des Bundesdenkmalamtes an das Bundesrechenamt.
a) Ist der einzige für die Umsetzung dieser Forderungen in Betracht kommende
Bedienstete bereits wieder im Dienst und wenn ja, seit wann?
b) Bis wann wird diese Anregung des Rechnungshofes umgesetzt sein?
Antwort
Der Anschluß der Kasse des Bundesdenkmalamtes an das Bundesrechenamt soll - einer weite-
ren Anregung des Rechnungshofes folgend - gemeinsam mit der Kasse der Nationalbibliothek
erfolgen
Bedauerlicherweise verhinderten räumliche und personelle Probleme bisher diesen gemein-
samen Anschluß beider Buchhaltungen (die auch zu einer Zusammenlegung der beiden Buch-
haltungen führen würde). Anfang nächsten Jahres wird zu entscheiden sein, ob eine Zusam-
menführung beider Buchhaltungen erfolgen wird und ein gemeinsamer Anschluß an das Bun-
desrechenamt erfolgt oder ob das Bundesdenkmalamt diesen Anschluß allein durchfuhren wird
müssen.
16. Schaffung eines Gesamtüberblickes über den Bestand und Zustand denkmalge-
schützter Objekte entsprechend der Entschließung des Nationalrates vom 15. März
1978.
a) Welcher Prozentsatz der unbeweglichen Denkmäler Österreichs ist vom Bundes-
denkmalamt bislang erfaßt worden?
b) Wieviele Personen sind mit dieser Tätigkeit beschäftigt?
c) Wird man aus derzeitiger Sicht die für 1999 geplante Fertigstellung des Verzeich-
nisses einhalten können?
d) Wem soll dieses Verzeichnis nach seiner Fertigstellung zugänglich gemacht
werden?
Antwort;
ad a):
Vorerst sei zur Klärung festgehalten;
Nach jahrzehntelangen Vorbereitungen durch Erstellung von Denkmalinventaren (im Sinn der
Bedeutung von Denkmalen auch von nur geringer Bedeutung) in Form der Herausgabe der
Dehio-Bände begann das Bundesdenkmalamt 1994 mit der Erstellung des eigentlichen Ver-
zeichnisses der Denkmale Österreichs insoferne, daß aus der großen Fülle von Denkmalen im
weitesten Sinn jene herausgelöst wurden, die entweder bereits unter Denkmalschutz stehen
oder deren Bedeutung derart ist, daß eine Unterschutzstellung zumindest näher geprüft werden
sollte. Hinsichtlich der sogenannten § 2-Denkmale (das sind jene, die als im Eigentum des
Bundes, eines Landes, einer Gemeinde oder der Kirche u.a. kraft gesetzlicher Vermutung vor-
läufig automatisch unter Denkmalschutz stehen) sollten durch Erstellung einer Liste all jene
erfaßt werden, hinsichtlich derer die gesetzliche Vermutung wohl zurecht angenommen wird,
wohingegen alle übrigen aus dieser gesetzlichen Vermutung - das ist die weitaus überwiegende
Mehrheit - entlassen werden sollen.
Von dem nunmehr seit 1994 in Arbeit befindlichen „Verzeichnis der Denkmale Österreichs“,
das die oben dargelegten Verzeichnisse zusammenfaßt, sind bisher 12 politische Bezirke ab-
geschlossen, für 23 weitere sind die Erhebungen bereits weit gediehen bzw. im Gang. Demnach
sind ca. 13 % des Bundesgebietes
listenmäßig schon endgültig geschlossen erfaßt.
In diesem Verzeichnis sind eine kurze Charakteristik der Objekte, die notwendigen Datensätze
sowie jeweils zur Veranschaulichung eine Abbildung enthalten. Hinsichtlich des Zustandes des
Objektes können lediglich ganz allgemeine Angaben (wie etwa „gefährdet“) gemacht werden.
Ad b):
Mit der Erstellung des Denkmälerverzeichnisses sind im Bundesdenkmalamt derzeit drei Mit-
arbeiter ständig und fünf weitere teilweise beschäftigt; dazu kommen laufend fünf bis sechs
freie Mitarbeiter.
ad c):
Die Planung ging dahin, daß zumindest die zu a) geschilderte Liste der § 2-Denkmale bis
spätestens Ende 1999 fertiggestellt sein sollte. Dieses ursprünglich als durchführbar ange-
nommene zeitliche Limit wird nach jüngsten Mitteilungen des Bundesdenkmalamtes von
diesem nicht eingehalten werden können. Es ist geplant, Maßnahmen zu setzen, die zu einer
entsprechenden Beschleunigung der Erstellung der Listen führen. Diesbezügliche Gespräche
werden in den nächsten Wochen mit dem Bundesdenkmalamt geführt werden.
ad d):
Das Verzeichnis der § 2-Denkmale wird voraussichtlich im Verordnungsblatt zu veröffent-
lichen sein. Dieses Verzeichnis wird damit erstmals eine konstitutive, absolut begrenzende
Aufzählung aller jener unbeweglichen Objekte darstellen, die künftig in Österreich gemäß
§ 2 (noch) unter Denkmalschutz stehen. Dies bedeutet die Beendigung einer Rechtsunsicher -
heit sowie das Ende weiterer automatischer Unterschutzstellungen nur deshalb, weil Häuser
zufällig etwa von der öffentlichen Hand erworben werden.
Die Liste der übrigen Denkmale (die allenfalls noch unter Denkmalschutz gestellt werden
könnten oder sollten) kann lediglich eine wissenschaftliche Hilfsmaßnahme bei der Auswahl der
tatsächlichen Unterschutzstellung sein. Eine unmittelbare rechtliche Bindung ist ausge-
schlossen.
Im übrigen sei darauf hingewiesen, daß die Tatsache der erfolgten Unterschutzstellung der
privaten Denkmale durch Bescheid (ebenso wie alle bereits getroffenen positiven Feststellun-
gen bei den § 2-Denkmalen) im A2 - Blatt des Grundbuches ersichtlich gemacht wird und damit
Bestandteil des öffentlichen Grundbuches ist.
Darüber hinaus besitzt das Bundesdenkmalamt selbstverständlich ein Verzeichnis aller privaten
Denkmale, die bescheidmäßig unter Denkmalschutz gestellt wurden. Es sind dies seit 1923 (!)
mehr als 11.000 unbewegliche Objekte. Dies zeigt zugleich, daß die Zahl der allenfalls noch
unter Denkmalschutz zu stellenden Objekte im Privateigentum konsequenterweise nur mehr
einige Tausend umfassen kann. (Demgegenüber wird die im Entstehen begriffene Liste der
§ 2-Denkmale ein Mehrfaches dieser Zahl umfassen.)