2939/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde haben

am 30. September 1997 unter der Nr. 2999/J an mich eine schriftliche par-

lamentarische Anfrage betreffend Finanzierung des Projektes „state of the art“

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Wann haben Frau Francesca HABSBURG bzw. die "Arch-Foundation“ an

die Kunstsektion des Bundeskanzleramtes ein Subventionsansuchen für

das Projekt „state of the art“ gestellt?

2. Welcher Gesamtfinanzierungsrahmen für das Projekt ist diesem Ansu-

chen zu entnehmen?

3. Welchen Anteil der Kosten des Projektes sollte laut diesem Ansuchen die

öffentliche Hand übernehmen?

4. Welchen Beitrag zu diesem Projekt haben nach Ihrem Wissen verschie-

dene Gebietskörperschaften (Bund, Land Salzburg, Stadt Salzburg) bzw.

Stellen der EU zugesagt?

5. Wann wurde durch das Bundeskanzleramt eine allfällige Finanzierungszu-

sage gegeben?

6. Über welchen Betrag wurde diese Finanzierungszusage gegeben?

7. Wurde ein Beirat mit diesem Subventionsansuchen befaßt? Wenn ja,

welcher und wie lautete sein Urteil?

8. Auf welcher Beiratssitzung wurde dieser Beschluß gefaßt?

9. Wenn kein Beirat befaßt wurde: Wer hat die Entscheidung über die

Zusage zur Finanzierung getroffen und warum wurde kein Beirat damit

befaßt?

10. Aus welcher Budgetpost des Kunstbudgets soll der Betrag aufgebracht

werden?

11. Wie erfolgte in diesem Fall die Abstimmung des Vorgehens zwischen den

Vertretern der Ministerien, den Vertretern des Landes Salzburg und der

Stadt Salzburg, um zu einer adäquaten Beurteilung des Projektes und

seiner Finanzierung zu gelangen?

12. Ist die Finanzierung des Projektes „state of the art" durch den Bund

gesetzlich gedeckt?

13. Wurde in Ihrem Ressort eine Bewertung des Projektes vorgenommen?

Wie sieht die Bewertung ex ante und ex post aus?

14. Befürworten Sie eine neuerliche Förderung dieses oder eines ähnlichen

Projektes durch die öffentliche Hand, insbesondere durch Ihr Ministerium?

15. Wird der Bundeskanzler dieser Finanzierung zustimmen bzw. wird das

Geld tatsächlich ausbezahlt werden? Wenn ja, in welcher Höhe?

16. Hat es sich bei dieser Zusage um einen Alleingang von Staatssekretär

WITTMANN gehandelt, zumal der Bundeskanzler laut Salzburger Nach-

richten vom 5. September 1997 über diese Zusage noch nicht Bescheid

wußte?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ein Subventionsansuchen für das Projekt „State of the Art“ wurde am 16. Juli

1997 an das Bundeskanzleramt gestellt.

Zu Frage 2:

Der Gesamtfinanzierungsrahmen beträgt 5 13.685.000,--.

Zu Frage 3:

Laut Ansuchen sollten S 6 Mio. von der öffentlichen Hand übernommen

werden

Zu Frage 4:

Das Land Salzburg hat 1 Mio. Schilling zugesagt; die in Aussicht genommenen

Beträge des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten in der

Höhe von S 2 Mio. und der EU in der Höhe von S 675.000,-- sind noch offen.

Zu den Fragen 5 und 6:

Die schriftliche Zusage des Bundeskanzieramtes über einen Betrag von

S 2 Mio. ist am 29. Juli 1997 erfolgt.

Zu den Fragen 7 bis 9:

Festzuhalten ist, daß die Befassung eines Beirates im Kunstförderungsgesetz

nicht obligatorisch vorgesehen ist. Dennoch wird im Regelfall eine Beirats -

empfehlung gesucht; in jenen Fällen aber, die die gesetzlichen Voraussetzun-

gen erbringen und eine gewisse Dringlichkeit der Entscheidung erfordern, oder

für die es keinen zuständigen Beirat gibt, wird die Entscheidung im Haus ge-

troffen.

Im vorliegenden Fall wurde die Entscheidung von der Kunstsektion in Abstim-

mung mit dem Staatssekretär im Bundeskanzleramt getroffen.

Zu Frage 10:

Aus dem Budgetansatz 1/130006.

Zu Frage 11:

Es gab eine direkte Abstimmung mit Vertretern des Landes Salzburg. Im Bun-

desministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wird derzeit eine Entschei-

dung vorbereitet.

Zu den Fragen 12 und 13:

Gemäß Kunstförderungsgesetz dürfen nur Leistungen gefördert werden, die

von überregionalem Interesse oder geeignet sind, beispielgebend zu wirken,

innovatorischen Charakter haben oder im Rahmen eines einheitlichen För-

derungsprogrammes gefördert werden. Die Voraussetzungen lagen nach

Einschätzung der zuständigen Sektion vor, sodaß ein Projekt gefördert wurde,

das interessante zeitgenössische bildende Künstler in einem multimedialen

Bemühen zusammenbringt, auf die Zerstörung internationaler Kulturdenkmäler

hinzuweisen.

Zu Frage 14:

Die Förderung eines kunstlerischen Projektes hängt vom jeweiligen Einzelfall

ab.

Zu Frage 15.

Die Zusage wurde in der genannten Höhe bereits erteilt und wird nach der

üblichen Vorgangsweise abgewickelt werden.

Zu Frage 16:

Die Genehmigung dieses Förderungsfalles erfolgte - wie in allen anderen

Fällen auch - von der zuständigen Verwaltungseinheit nach Zustimmung des

Staatssekretärs im Bundeskanzleramt.