294/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Firlinger, Barmüller, Kier, Partnerinnen und Part-

ner haben an mich eine schriftIiche Anfrage, betreffend Fehlentwicklungen im Be-

reich des Wohnungsgemeinnützigkeitswesens, insbes. des § 14 (1) WGG, gerichtet

und folgende Fragen gestellt:

 

''1 . Wieviele bzw welche Bauprojekte von gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen

wurden von deren Mietern oder Nutzungsberechtigten durch Bezahlung der

Grund- und Baukosten (TiIgung der Eigen- bzw Fremdmittel einschIießIich der

Darlehen aus öffentlichen Mitteln samt Finanzierungskosten) gemäß § 14

(1 ) WGG bereits ausfinanziert?

Wie hoch sind die jeweiligen Grund- und Baukosten samt Finanzierungskosten

dieser Objekte?

Wie hoch sind die jetzigen Belastungen durch Weiterzahlung für fiktive Annui-

täten?

 

2. Bei wie vielen bzw welchen Bauprojekten der gemeinnützigen Wohnbauverei-

nigungen werden von den Mietern oder Nutzungsberechtigten gem. § 14 (1 )

WGG Zahlungen zur Finanzierung der Grund- und Baukosten des Bauvorha-

bens durch Tilgung der Eigen- bzw Fremdmittel einschIießlich der Darlehen

aus öffentlichen Mitteln samt Finanzierungskosten geleistet,?

Wie hoch sind die jeweils schon getilgten und noch offenen Grund- und Bauko-

sten samt Finanzierungskosten dieser Objekte?

Wie Iange ist die jeweiligen RestIaufzeit der Darlehen bis zu ihrer volIständigen

Tilgung?

 

3. lst es mit der Österreichischen Bundesverfassung bzw mit der Österreichi-

schen und Europäischen Rechtsordnung vereinbar, daß die Mieter bzw Nut-

zungsberechtigten von gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen nicht nur Miet-

zins oder Entgelt für die Nutzung sondern den vollständigen Kaufpreis für den

Erwerb - der gesamten Grund-, Bau- und Finanzierungskosten - der Wohnhäu-

ser der gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen bezahlen, ihnen aber dennoch

das Eigentum an den von ihnen bezahIten Objekten vorenthalten und den ge-

meinnützigen Wohnbauvereinigungen ohne jede Gegenleistung unentgeltlich

zugewendet wird?

 

4. WeIche Maßnahmen gedenken Sie gegen diesen in Österreich einmaIigen

Verstoß gegen fundamentale Rechtsgrundsätze zu unternehmen?

 

5. In weIcher Weise sind die gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen gegenüber

anderen Staatsbürgern steuerIich priviIiegiert?

 

6. In welcher Weise werden die gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen durch

von ihrem eigenen Prüfungsverband verschiedene lnstitutionen direkt und un-

mittelbar und in weIchen BeIangen überprüft?''

 

lch teile hiezu mit, daß das Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht als Angelegenheit des

Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens in den Wirkungsbereich des Bundesmini-

steriums für wirtschaftliche Angelegenheiten fällt (s. Punkt C Z 24 des Teiles 2 der

AnIage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986, zuIetzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1996). Der Bundesminister für Justiz ist daher zur Be-

antwortung der vorliegenden Anfrage nicht zuständig. Das Bundesministerium für

Justiz verfügt auch über keine Informationen zu den in den Fragen 1 und 2 erbete-

nen Zahlenangaben.