2941/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 3. Oktober
1997 unter der Nr. 3043/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Nebenbeschäftigung von Bediensteten gerichtet, die folgenden Wortlaut
hat:
„1. Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts haben derzeit die Ausübung von erwerbs-
mäßigen Nebenbeschäftigungen inklusive solcher gemäß § 56 Abs. 5 BDG
1979 gemeldet und wie viele Meldungen entfallen davon auf Mitarbeiter der
Zentralstelle?
2. Um welche Nebenbeschäftigungen handelt es sich dabei im einzelnen?
3. In welchen Fällen hat die zuständige Dienstbehörde die Ausübung der Neben-
beschäftigung in den letzten fünf Jahren negativ beurteilt und welche Gründe
wären hiefür maßgebend?
4. Wie lautete in diesen Fällen die endgültige Entscheidung der Dienstbehörden
bzw. der gerichtlichen Instanzen (Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes)?
5. Planen Sie eine Änderung der bisherigen Haltung Ihres Ressorts in der Frage
der Nebenbeschäftigung von Bediensteten insbesondere in sensiblen Be-
reichen, die mit der dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
6. Wie viele Genehmigungen zur Abgabe außergerichtlicher Gutachten wurden in
den letzten fünf Jahren beantragt und wie viele entfallen davon auf Mitarbeiter
der Zentralstelle?
7. Um welche Gutachten handelte es sich dabei im einzelnen?
8. In welchen Fällep hat die zuständige Dienstbehörde die Genehmigungen ver -
weigert und welche Gründe waren hiefür maßgebend?
9. Welche Maßnahmen wurden in Ihrem Ressort gesetzt, um eine lückenlose Er -
fassung aller erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigungen (auch alltälliger illegaler
Tätigkeiten und der außergerichtlichen Gutachtertätigkeit der Bediensteten zu
bewirken ?
10. Welche weiteren konkreten Maßnahmen planen Sie in diesem Zusammen-
hang?
Diese Anfrage beantworte ich wiefolgt:
Zu den Fragen 1 bis 10:
In Beantwortung dieser Anfrage weise ich darauf hin, daß mir mit Entschließung des
Herrn Bundespräsidenten, BGBl.I Nr.62/1997, die sachliche Leitung verschiedener
zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten über -
tragen wurde, Personalangelegenheiten jedoch hievon ausgenommen sind.
Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich auf die Beantwortung des Herrn Bundes -
kanzlers zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 3042/J verweise.