2943/AB XX.GP

 

Betreff: Anfrage 2961/J-NR/1997

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trattner, Ing. Meischberger und Kol -

legen haben am 19. September 1997 unter der Nr.2961/J an mich eine schriftli -

che parlamentarische Anfrage betreffend ,,Atomtransporte durch Tirol bzw

Österreich“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. Wie stehen Sie als Bundesminister für Inneres grundsätzlich zu solchen

Atomtransporten per LKW durch Tirol bzw Österreich?

2. Stellen derartige Atomtransporte Ihrer Meinung nach nicht ein gravierendes

Risiko für die Bevölkerung entlang der betroffenen Transitroute dar?

3. Wie hoch schätzen Sie die Kosten für die heimische Volkswirtschaft bei einem

etwaigen, aber niemals auszuschließenden Strahlungsunfall?

4. Wer bzw. welche Stelle würde einen derartigen Schadensfall decken?

5. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß derartige Atomtransporte zukünftig nur

mehr per Bahn in Spezialkontainern abgewickelt werden?

6. Wird bei derartigen Sondertransporten in Zukunft darauf geachtet, die je-

weilige Katastrophenschutzabteilung des betroffenen Bundeslandes rechtzeitig

zu informieren, damit diese im Ernstfall raschest Hilfe leisten kann?

7. Welche rechtlichen Gegenmaßnahmen können Sie als ressortzuständiges Re-

gierungsmitglied setzen, um solche Sondertransporte per LKW zu verbieten,

auch entgegen den Bestimmungen der EU-Verbringungsverordnung?

8. Widerspricht diese EU - Verbindungsverordnung nicht dem, von der Bundes-

regierung anläßlich der EU - Beitrittsabstimmung abgegebenen Versprechen,

Österreich werde nicht mit der Atomenergie oder deren Abfallprodukten in Be-

rührung kommen, wenn es die Bevölkerung nicht wolle?

9. Haben schon Gespräche auf internationaler Ebene mit Ihren benachbarten

Ressortkollegen stattgefunden, um hinkünftig gemeinsam derartige Atom-

transporte per LKW verhindern zu können?

a. Wenn ja, welche Ergebnisse können Sie der österreichischen Bevölkerung

präsentieren?

b. Wenn nein, werden Sie solche Gespräche in absehbarer Zukunft führen?

10. Wie weit sind Ihre Bemühungen gediehen, das nationale Atomtransportge-

setz zu verschärfen, um ein de facto - Verbot solcher Transporte zu erreichen?

11. Wie weit sind Ihre Bemühungen gediehen, zusammen mit dem Verkehrs-

minister eine Kompetenzbereinigung vorzunehmen?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

LKW-Transporte über Bundesgebiet sollten nach Möglichkeit vermieden wer -

den, jedenfalls aber nur unter größtmöglichen Sicherheitsvorkehrungen erfol -

gen dürfen.

Zu den Fragen 2, 5, 10 und 11:

Die durch das Sicheitskontrollgesetz 1991 und das Gesetz über die Beförderung

gefährlicher Güter auf der Straße (GGSt) geschaffenen Rahmenbedingungen

lassen schon bei den wenigen derzeit stattfindenden Transporten (seit 1993 ins-

gesamt 7 Transporte) kaum ein Risiko offen. Ich trete jedoch dafür ein, noch be-

stehende Möglichkeiten einer Reduktion auszunützen und weitere Sicherheits-

vorkehrungen zu treffen und werde entsprechende Maßnahmen gemeinsam

mit anderen Regierungskollegen so schnell wie möglich umsetzen. Einer Kom-

petenzbereinigung bedarf es hiefür nicht.

Zu Frage 3:

Eine derartige Schätzung ist im Bereich meines Ressorts nicht möglich.

Zu Frage 4:

Für Haftungs - und Entschädigungsfragen kommt mir keine Vollziehungskom -

petenz zu, weshalb ich um Verständnis ersuche, wenn ich von einer inhaltlichen

Beantwortung dieser Frage Abstand nehme.

Zu Frage 6:

Die Einsatzorganisationen werden im Wege der jeweiligen Landesregierung

von derartigen Sondertransporten informiert.

Zu Frage 7:

Eine Kompetenz meinerseits besteht nur nach dem Sicherheitskonfrollgesetz.

Danach ist eine Unterbindung von Transporten, wie sie bisher durchgeführt

worden sind, nicht möglich.

Ich gehe davon aus, daß unter der „EU - Verbringungsverordnung“ die Verord-

nung 1493/93/EURATOM des Rates vom 8. Juni 1993 betreffend die Verbrin-

gung radioaktiver Stoffe zwischen den Mitgliedsstaaten angesprochen ist, de-

ren Vollziehung nicht in meine Zuständigkeit fällt.

zu Frage 8 und 9:

Österreich ist verpflichtet, auf Grund des Europäischen Übereinkommens über

die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und auf Grund

der EU - Rahmenrichtlinie Transporte von radioaktiven Stoffen zuzulassen. Al -

lerdings sehen die genannten Vorschriften auch vor, daß aus Gründen der Si -

cherheit der einzelne Mitgliedsstaat Einschränkungen dieser Transporte vor -

nehmen darf, für solche Einschränkungen werde ich mich - wie gesagt - einset -

zen. Gespräche auf internationaler Ebene sind nicht erforderlich, da bereits in-

ternationale Vereinbarungen bestehen und darüber hinausgehende Ergebnisse

derzeit nicht erzielbar scheinen.