2944/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3000/J betreffend
Finanzierung des Projektes „state of the art“, welche die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen
und Freunde am 30.9.1997 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit
in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Anwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Dem Wirtschaftsministerium wurde im April 1997 von der Fa. 01 EDV Consulting und
Developrment GesmbH das Projekt der Entwicklung eines „virtual rooms", eines „cyberspace -
Cafes" sowie einer WWW - Site vorgestellt, das die Firma 01 als Subunternehmen im Rahmen
des Projektes „state of the art“ plante. Ein Förderungsansuchen seitens der Areh Corninuni -
cation GmbH erfolgte im Rahmen der „Förderungen nach dein Innovations- und Techno -
logieförderungsgesetz“ (ITF) im Juli 1997 beim Forschungsförderungsfonds für die
gewerbliche Wirtschaft (FFF), der als eine geschäftsführende Stelle mit der Abwicklung der
ITF beauftragt ist. Gegenstand der Förderungsprüfung war lediglich das o.a. Teilprojekt zu
„state of the art“, welches überwiegend technische Entwicklungs- und Pilotcrstcllungs-
komponenten umfaßt. Dieses Teilprojekt ist aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen
(ITF - Gesetz) sowie der bestehenden Richtlinien im Rahmen des ITF - Schwerpunktes
„Technologien lür die
Informationsgesellschaft“ förderbar.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Das Gesamtprojekt „state of the art" umfaßt nach Angaben des Förderungswerbers im Juli
1997 Projektkosten von rund öS 17 Mio. Dieses Gesamtprojekt war jedoch nie Gegenstand
von Förderungsüberlegungen durch das Wirtschaftsministerium. Als anerkennbare Kosten im
förderbaren Bereich wurden knapp 25 % der Gesamtkosten identifiziert.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Angaben zur vom Antragsteller gewünschten Förderungshöhe sind bei der Bemessung der
Förderungshöchstgrenze nicht relevant. Die tatsächliche Förderung ergibt sich aus den
anerkennbaren Kosten sowie der richtliniengemäß zulässigen Förderungsintensität.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Laut Angaben des Förderungswerbers lagen zum Zeitpunkt des Antrages Ansuchen bei bzw.
Verwendungszusagen von der EU, dem Land und der Stadt Salzburg sowie dem BKA
(Kunstsektion) vor.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Eine formelle Finanzierungszusage über öS 1,300.000,-- erfolgte im November 1997.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Wie in den Richtlinien für ITF-Förderungen vorgesehen, wurde der gegenständliche Antrag
dem ITF-Ausschuß, einem Gremium mit Vertretern verschiedener Ministerien und der
Sozialpartner, zur Kenntnis gebracht. Der Antrag bzw. die Förderungsempfehlung wurde vom
ITE - Ausschuß zur Kenntnis genommen.
Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:
Der Beschluß wurde in der Sitzung des
ITF-Ausschusses am 28.10.1997 gefaßt.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Der Betrag wird aus dem Ansatz 1/63176, Post 7330/153 aufgebracht werden.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Eine adäquate Beurteilung des Teuprojektes, das Gegenstand der Förderung des
Wirtschaftsministeriums ist, ist durch die Expertise der Mitarbeiter der geschäftsführenden
Stelle des ITF beim FFF sowie der Mitglieder des ITF - Ausschusses sichergestellt.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Ja, sie ist aufgrund des o.z. ITF - Gesetzes gedeckt.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Eine ex ante Bewertung wurde durch die geschäftsführende Stelle des ITF beim FFF
vorgenommen, eine cx post Bewertung wird, wie in allen anderen Fällen, nach Vorlage des
Endberichtes durch den Förderungsnehmer, vom FFF vorgenommen werden.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Zur Förderung eingereichte Technologie - und Innovationsprojekte können nur individuell nach
ihrer technologischen und innovatorischen Qualität sowie der wirtschaftlichen Umsetzbarkeit
beurteilt werden. Grundsätzlich stellt die Unterstützung multimedialer Projekte einen
Schwerpunkt im Rahmen der Telematikinitiative des Wirtschaftsministeriums dar.