2946/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Apfelbeck und Genossen haben am 19.9.1997

an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2939/J betreffend „unerledigte Anre-

gungen des Rechnungshofes - Tätigkeitsbericht 1995 (III -60 d.B., XX.GP)“ gerich-

tet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene

Anfrage beehre ich mich,folgendes mitzuteilen:

ad 1a)

Die Kriterien für die Färderung von Nationalparks (NP) sind in den jeweiligen Art.

15a-Vereinbarungen zur Errichtung und Erhaltung der Nationalparke zwischen dem

Bund und dem jeweiligen Bundesland bzw. den jeweiligen Bundesländern (bei

grenzüberschreitenden Parks) in den Kapiteln „Zielsetzung“, „Aufgaben der Natio-

nalparkverwaltung“ und „Finanzierung“ festgelegt. Die Abwicklung der Förderungen

erfolgt auf Basis von Jahresprogrammen, Wirtschafts- und Finanzplänen‘ die jeweils

im Vorjahr des Förderjahres genehmigt werden.

Im Fall des NP Hohe Tauern wurde 1996 mit den NP-Fonds aller drei Länder

(Salzburg, Kärnten und Tirol) eine Vereinbarung über die Durchführung der Förde-

rungstätigkeit abgeschlossen, um von der aufwendigen Einzelprojektförderung ab-

zugehen. Demnach sind dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie bis

spätestens 15. Oktober jeden Jahres die Jahresprogramme des Folgejahres mit

detaillierter Projektaufstellung vorzulegen, die als Gesamtpaket bis spätestens 15.

Jänner des jeweiligen Förderjahres genehmigt werden.

Finanzierung der Planung von Nationalparks: In der Regel wurden bzw. werden Pla-

nungsarbeiten wie die Erstellung von Machbarkeitsstudien oder vorbereitende

Arbeiten eines Trägervereines oder einer Planungsgesellschaft vom Umweltministe-

num mitfinanziert. Nur beim NP Donau-Auen wurde 1990 ein eigener Art. iSa-Ver-

trag zur Vorbereitung des Nationalparks zwischen Bund und den Ländern Wien und

Niederösterreich abgeschlossen.

ad 1b)

Durchschnittliche jährliche Förderungen (aufgerundet) in den Jahren 1993-1997:

Hohe Tauern                               s 30.000.000,--

Kalkalpen:                                  s   6.500.000,--

Donau-Auen:                               s 10.600.000,--

Neusiedler See-Seewinkel:           s 28.000.000,--

(inkl. Flächensicherungsmaßnahmen)

Die Zahlungen für den Nationalpark Donau-Auen werden entsprechend dem gelten-

den 15a-Vertrag in den kommenden Jahren ca. 30 Mio öS betragen.

ad 1c)

Für das Projekt „Nationalpark Nockberge" wurden in den letzten 5 Jahren auch wis-

senschaftliche Untersuchungen durchgeführt. Die finanzielle Unterstützung dafür

wurde in den letzten beiden Jahren eingestellt.

ad 2

Eine Neuordnung des Bundesjugendplanes wird bzw. wurde durchgeführt.

1.Ab dem Jahre 1992 haben sich der Österreichische Bundesjugendring (ÖBJR)

und seine angeschlossenen Organisationen verpflichtet, die als Basisförderung

verwendeten Mittel zu verringern und mindestens ein Förderungsdriffel für

„Projekte - Innovationen“ zu verwenden. Um diese Maßnahme auch überprüf-

bar zu machen, wurden diese Rechnungen gesondert gekennzeichnet.

2. Im Jahre 1997 wurde diese Maßnahme auf zwei Drittel projektbezogen ange-

hoben und es muß bis zum 15. Februar 1998 (einlangend) in meinem Ressort

abgerechnet werden. Eine neue Art der Aufschlüsselung (Auflistung) wurde

ebenfalls mit einer ,‚Zusatzvereinbarung zwischen dem BMUJF und dem ÖBJR

samt Mitgliedsorganisationen“ vereinbart. Gleichfalls wurde die Definition der

‚Projekte“ neu geregelt.

3. Für das Jahr 1998 wurde mit dem Bundesjugendring und den Mitgliedsorgani-

sationen folgendes vereinbart:

Die Planung über die Verwendung der Bundesjugendplanmittel (BJP) 1998

(Subventionsansuchen) - zu maximal einem Drittel basisbezogen und zu

mindestens zwei Drittel projektbezogen - hat zu erfolgen und muß bis zum

15. Februar 1998 beim BMUJF einlangen. Für die projektbezogenen Mittel des

Bundesjugendplanes 1998 müssen in den Färderungsansuchen der einzelnen

Organisationen bis zum Einreichtermin (lt. Sonderrichtlinien Punkt 5.2.) im vor-

aus 50% aller „Projekte" (aufgeschlüsselt in die dafür vorgesehenen Einzel-

projekte) dargestellt werden. Die verbleibenden 50% aller „Projekte“

(aufgeschlüsselt in die dafür vorgesehenen Einzelprojekte) sind erst bei der

Gesamt-Abrechnung darzustellen. Die Abrechnung der BJP-Mittel 1998 muß

bis zum 15. Februar 1999 beim BMUJF einlangen.

4. Der Jugendminister hat gern. Entschließung des Nationalrates (E81-lll-23 d. B.

NRIXVII.GP) den Auftrag, in jeder Gesetzgebungsperiode einen „Bericht zur

Lage der Jugend in Österreich“ dem Nationalrat vorzulegen. Dieser Bericht

wurde zur Erarbeitung der jeweiligen Inhalte an die bestbietenden Forscher

vergeben und soll unter Einbeziehung der Betroffenen (alle Gebietskörper-

schatten, Jugendorganisationen, Freie Jugendarbeit, etc.) bis Ende 1998 abge-

schlossen sein.

Schwerpunktmäßig soll sich der 3. Jugendbericht mit dem Thema Jugendfärde-

rung auseinandersetzen und zusammen mit der Studie „Internationaler Ju-

gendförderungsrechtsvergleich“ den Bedarf im Bereich der außerschulischen

Jugendarbeit in Österreich darstellen, Modelle für Evaluation der Jugendarbeit

entwickeln, sowie Maßnahmenvorschläge erarbeiten. Darüber hinaus soll der

3. Jugendbericht im Hinblick auf die EU-Präsidentschaft einen internationalen

Vergleich, sowie eine Evaluation von Jugendbeteiligungsmodellen anstellen,

bzw. soll er Klärung zu folgenden Fragen bzw. Situationen bringen: Er soll

- eine Evaluation der Jugendarbeit, wie auch eine Übersicht über den

Geldmitteleinsatz der Gebietskörperschaften,

- Vorschläge für eine Neugestaltung der Vergabe der Bundesjugendplanmittel,

sowie

- einen Vergleich der Jugendförderungsgesetze Europas beinhalten.

In diesem kontext ist die weitere Neuordnung des Bundesjugendplanes zu sehen.