2949/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trattner, Ing. Meischberger und Kollegen haben am

19. September 1997 unter der Nr. 2959/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Blaulichtsteuer als Millionen-Flop“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Wieviel brachte die Unfallabgabegebühr tatsächlich in konkreten Zahlen seit ihrem

Bestehen ein?

2. Wie hoch ist bis zum heutigen Tage der zusätzlich dafür notwendige Verwaltungsaufwand

gewesen?

3. Gibt es Ihrerseits Bestrebungen, die von Ihrem Amtsvorgänger Einem eingeführte

,,Blaulichtsteuer“ wegen Unrentabilität wieder aufzuheben?

4. Wie wirkte sich bisher diese Unfallabgabensteuer auf das Image der Exekutivkräfte aus?

5. Wurde hinsichtlich dieses Problemkreises schon eine Studie in Auftrag gegeben?

a) Wenn ja, bei wem und welche Kosten entstehen dadurch dem österreichischen Steuerzahler?

b) Wenn nein, ist eine solche Studienauftragsvergabe in Planung?

6. Wie stehen Sie zu der Tatsache, daß seit Einführungsbeginn dieser Steuer viel weniger

Unfälle zur Anzeige gebracht werden?

7. Könnte somit diese Unfallabgabe nicht den Negativeffekt hervorrufen, daß die

Unfallforscher immer weniger Datenmaterial erhalten?

8. Können somit in Zukunft gefährliche Unfallhäufungspunkte überhaupt noch erkannt und

entschärft werden?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt

Zu Frage 1:

Die Einnahmen aus diesem Titel betrtigen im Zeitraum 1. Juli 1996 - 30. September 1997

insgesamt 21.812.000,-- Schilling.

Zu Frage 2:

Nennenswerter Vervaltungsaufwand entsteht nur in jenen Fällen, in denen die Gebühr mit

Bescheid vorgeschrieben werden muß. Nach mir zur Verfügung stehenden Unterlagen ist

österreichweit etwa von monatlich 200 Bescheiden auszugehen.

Ausgehend von der in der Beantwortung der Anfrage Nr. 1674/J zu Frage 10 angestellten

Berechnung, wonach ftir ein (problemloses) Bescheidverfahren (Aufforderungsschreiben,

Bescheidzustellung, Personalkosten) annähernd 200,-- Schilling zu veranschlagen sind, ergibt

dies einen Aufwand von etwa ATS 600.000 ,-- für den oben genannten Zeitraum.

Zu Frage 3:

Angesichts dieser Berechnungen kann von einer „Unrentabilität" keine Rede sein.

Bestrebungen zu einer Aufhebung dieser Gebühr gibt es daher nicht.

Zu Frage 4:

Die Auswirkungen auf das Image der Sicherheitsexekutive sind insgesamt als gering zu

bezeichnen. Auch ist - wie dies zu erwarten war - seit Einführung der Gebühr sowohl bei der

Bevölkerung als auch bei der Exekutive ein gewisser Gewöhnungseffekt eingetreten, der auf

das Verständnis und die Einsicht der Bevölkerung für die Motive dieser Regelung

zurückzuführen ist.

Zu Frage 5:

Nein. Es ist auch keine Vergabe einer solchen Studie in Planung.

Zu Frage 6:

Ob es längerfristig zu einem Rückgang solcher Anzeigen kommt, wird erst die Praxis der

nächsten Jahre erweisen. An sich handelt es sich bei den Unfallaufnahmen gemäß § 4 Abs. 5a

StVO um eine ausschließlich für Privatzwecke erbrachte Dienstleistung, die nur dann erfolgen

sollte, wenn sie für den Betroffenen entsprechenden Wert hat. In den anderen Fällen ginge dies

zu Lasten der Ressourcen und letztlich des Steuerzahlers.

Zu Fragen 7 und 8:

Ich verweise auf die Antwort zu den Fragen 6 und 9 der Anfrage Nr. 446/J.