2952/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2970/J-NR/1997, betreffend Frequenzordnung
Hörfunk, die die Abgeordneten Ing. Meischberger und Kollegen am ‚9. September 1997 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten;
1. Wie weit sind die Vorbereitungen ihres Bundesministeriums zur Ausarbeitung eines
Frequenznutzungsplanes für den Hörfunk bereits angelaufen?
Derzeit arbeitet die Regionalradio- und Kabelrundfunkbehörde an der Erteilung von Sendeh-
zenzen für die Grundversorgung mit Regional- und Lokalradio auf Basis der in den Anlagen 1,
2 und 3 des "Bundesgesetzes mit dem das Regionalradiogesetz geändert wird“, BGBl.Nr.
I.41/1997 angeführten technischen Merkrnale. Diese Arbeiten werden in frequenztechnischer
Hinsicht durch das Frequenzbüro bei der Sektion IV meines Ressorts unterstützt.
Nach Erteilung der Lizenzen muß zunächst eine entsprechende Anpassung der Frequenzver-
teilung erfolgen, um den Bedürfnissen der regionalen und lokalen Hörfunkveranstalter zu
entsprechen. Danach erst ist eine weitergehende Planung möglich, um eventuelle neue Ober-
tragungskapazitäten zu erarbeiten.
Die Erstellung des Frequenznutzungsplanes wird im Anschluß an das von der Regionairadiobe-
hörde durchzuführende Verfahren zur Feststellung der Nachfrage dem Gesetz entsprechend
erfolgen.
2. Welche Abteilungen und Mitarbeiter ihres Bundesministeriums sind mit diesen
Vorbereitungen befaßt?
Die gesamte Frequenzplanung für Regional- und Lokalradio wird vom Frequenzbüro durch-
geführt. Bisher stand für diese technisch anspruchsvolle Tätigkeit ein Bearbeiter zur Verfügung.
Seit 1. Oktober 1997 steht ein zweiter Bearbeiter zur Verfügung, der derzeit in das Gebiet der
Rundfunkversorgungsplanung eingeschult wird und in nächster Zukunft die Aufgabe einer
selbständigen Planungstätigkeit noch nicht erfüllen kann.
3., 4., 5. und 6.
Welche Sendestandorte und Frequenzen mit welcher Sendeleistung sind in diesem
Frequenznutzungsplan dem Sender Ö 1 in den einzelnen Bundesländern zugeordnet?
Welche Sendestandorte und Frequenzen mit welcher Sendeleistung sind in diesem
Frequenznutzungsplan dem Sender Ö 2 in den einzelnen Bundesländern zugeordnet?
Welche Sendestandorte und Frequenzen mit welcher Sendeleistung sind in diesem
Frequenznutzungsplan dem Sender 0 3 in den einzelnen Bundesländern zugeordnet?
Welche Sendestandorte und Frequenzen mit welcher Sendeleistung sind in diesem
Frequenznutzungsplan dem Sender BDR/FM 4 in den einzelnen Bundesländern
zugeordnet?
Die Senderstandorte und Frequenzen, die vom ORF für die Verbreitung der Programme Ö1, Ö2,
Ö3 und BDR/FM4 genutzt werden, wurden seinerzeit im Frequenznutzungsplan (Verordnung
des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Zuordnung von
Frequenzen zur Veranstaltung von Rundfunk, BGBl.Nr. 957/1993) veröffentlicht. Die den ORF
betreffenden Angaben sind bis auf geringfügige Modifizierungen bei einigen Kleinleistungs-
Füllsendem nach wie vor gültig. Die Modifizierungen waren erforderlich, um dem ORF die ihm
auf Grund des Rundfunkgesetzes auferlegte
Verpflichtung zur Vollversorgung zu ermöglichen.
7. und 8.
Welche Sendestandorte und Frequenzen mit welcher Sendeleistung sind in diesem
frequenznutzungsplan den Privatregionalradiosendern in den einzelnen Bundeslän-
dern zugeordnet?
Welche Sendestandorte und Frequenzen mit wekher Sendeleistung sind in diesem
Frequenznutzungsplan den Privatlokalradiosendern in den einzelnen Bundesländern
zugeordnet?
Die für eine Zuteilung von Lizenzen fur Regional- und Lokalradio zur Verfügung stehenden
Sende rstando rte, Frequenzen und Leistungen sind in den Anlagen 1, 2 und 3 des eingangs
zitierten Regionalradiogesetzes aufgelistet.
9. Welche Sendestandorte und Frequenzen mit welcher Sendeleistung sind in diesem
Frequenznutzungsplan einem bundesweiten Privatradiosender in den einzelnen
Bundesländern zugeordnet?
Die Erteilung einer bundesweiten Hörfunklizenz ist im Regionalradiogesetz nicht vorgesehen.