2952/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2970/J-NR/1997, betreffend Frequenzordnung

Hörfunk, die die Abgeordneten Ing. Meischberger und Kollegen am ‚9. September 1997 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten;

1. Wie weit sind die Vorbereitungen ihres Bundesministeriums zur Ausarbeitung eines

Frequenznutzungsplanes für den Hörfunk bereits angelaufen?

Derzeit arbeitet die Regionalradio- und Kabelrundfunkbehörde an der Erteilung von Sendeh-

zenzen für die Grundversorgung mit Regional- und Lokalradio auf Basis der in den Anlagen 1,

2 und 3 des "Bundesgesetzes mit dem das Regionalradiogesetz geändert wird“, BGBl.Nr.

I.41/1997 angeführten technischen Merkrnale. Diese Arbeiten werden in frequenztechnischer

Hinsicht durch das Frequenzbüro bei der Sektion IV meines Ressorts unterstützt.

Nach Erteilung der Lizenzen muß zunächst eine entsprechende Anpassung der Frequenzver-

teilung erfolgen, um den Bedürfnissen der regionalen und lokalen Hörfunkveranstalter zu

entsprechen. Danach erst ist eine weitergehende Planung möglich, um eventuelle neue Ober-

tragungskapazitäten zu erarbeiten.

Die Erstellung des Frequenznutzungsplanes wird im Anschluß an das von der Regionairadiobe-

hörde durchzuführende Verfahren zur Feststellung der Nachfrage dem Gesetz entsprechend

erfolgen.

2. Welche Abteilungen und Mitarbeiter ihres Bundesministeriums sind mit diesen

Vorbereitungen befaßt?

Die gesamte Frequenzplanung für Regional- und Lokalradio wird vom Frequenzbüro durch-

geführt. Bisher stand für diese technisch anspruchsvolle Tätigkeit ein Bearbeiter zur Verfügung.

Seit 1. Oktober 1997 steht ein zweiter Bearbeiter zur Verfügung, der derzeit in das Gebiet der

Rundfunkversorgungsplanung eingeschult wird und in nächster Zukunft die Aufgabe einer

selbständigen Planungstätigkeit noch nicht erfüllen kann.

3., 4., 5. und 6.

Welche Sendestandorte und Frequenzen mit welcher Sendeleistung sind in diesem

Frequenznutzungsplan dem Sender Ö 1 in den einzelnen Bundesländern zugeordnet?

Welche Sendestandorte und Frequenzen mit welcher Sendeleistung sind in diesem

Frequenznutzungsplan dem Sender Ö 2 in den einzelnen Bundesländern zugeordnet?

Welche Sendestandorte und Frequenzen mit welcher Sendeleistung sind in diesem

Frequenznutzungsplan dem Sender 0 3 in den einzelnen Bundesländern zugeordnet?

Welche Sendestandorte und Frequenzen mit welcher Sendeleistung sind in diesem

Frequenznutzungsplan dem Sender BDR/FM 4 in den einzelnen Bundesländern

zugeordnet?

Die Senderstandorte und Frequenzen, die vom ORF für die Verbreitung der Programme Ö1, Ö2,

Ö3 und BDR/FM4 genutzt werden, wurden seinerzeit im Frequenznutzungsplan (Verordnung

des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Zuordnung von

Frequenzen zur Veranstaltung von Rundfunk, BGBl.Nr. 957/1993) veröffentlicht. Die den ORF

betreffenden Angaben sind bis auf geringfügige Modifizierungen bei einigen Kleinleistungs-

Füllsendem nach wie vor gültig. Die Modifizierungen waren erforderlich, um dem ORF die ihm

auf Grund des Rundfunkgesetzes auferlegte Verpflichtung zur Vollversorgung zu ermöglichen.

7. und 8.

Welche Sendestandorte und Frequenzen mit welcher Sendeleistung sind in diesem

frequenznutzungsplan den Privatregionalradiosendern in den einzelnen Bundeslän-

dern zugeordnet?

Welche Sendestandorte und Frequenzen mit wekher Sendeleistung sind in diesem

Frequenznutzungsplan den Privatlokalradiosendern in den einzelnen Bundesländern

zugeordnet?

Die für eine Zuteilung von Lizenzen fur Regional- und Lokalradio zur Verfügung stehenden

Sende rstando rte, Frequenzen und Leistungen sind in den Anlagen 1, 2 und 3 des eingangs

zitierten Regionalradiogesetzes aufgelistet.

9. Welche Sendestandorte und Frequenzen mit welcher Sendeleistung sind in diesem

Frequenznutzungsplan einem bundesweiten Privatradiosender in den einzelnen

Bundesländern zugeordnet?

Die Erteilung einer bundesweiten Hörfunklizenz ist im Regionalradiogesetz nicht vorgesehen.