2958/AB XX.GP
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Apfelbeck und Genossen haben am 19. September 1997
unter der Nr. 2936/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „uner-
ledigte Anregungen des Rechnungshofes - Tätigkeitsbericht 1995 (III-60 d.B., XX.GP)"
gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Der Einsatz von Zivilbediensteten bzw. von nicht mehr truppendiensttauglichen Militär-
personen anstelle von Grundwehrdienern erfordert zusätzliche Planstellen, die in Zeiten
genereller Einsparungen im öffentlichen Dienst nicht zur Verfügung stehen. Im übrigen
verweise ich auf die diesbezügliche Stellungnahme des Bundesministeriums für Landes -
verteidigung im Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 1995.
Zu 1a und 1b:
Grundsätzlich werden Stellenplananträge durch den gegebenen Budgetrahmen bestimmt. In
den letzten Jahren ist es zu keinen nennenswerten Streichungen durch das Bundes-
ministerium für Finanzen gekommen. 1996 waren im Stellenplan 8.066 Planstellen für
Zivilbedienstete, 1997 7.936 vorgesehen.
Zu 1c:
Generell kämen für alle systemerhaltenden Tätigkeiten, die bisher von Grundwehrdienern
ausgeführt werden, auch Zivilbedienstete mit der jeweils entsprechenden Ausbildung in
Betracht.
Zu 1d:
Zur Lagerbewirtschaftung und Materialerhaltung auf Heeresebene bzw. auf der Ebene des
Heeresmaterialamtes.
Zu 1e:
Die errechneten Mehrkosten würden pro Person durchschnittlich etwa 120.000,- bis
150.000,- öS jährlich betragen, hängen im Einzelfall jedoch jeweils von Funktion und
Ausbildung des Zivilbediensteten ab.
Zu 2a bis 2d:
Der Forderung des Rechnungshofes nach organisatorischer Trennung der bedarfstragenden
von beschaffenden und auftragsvergebenden Stellen wird ab Beginn des Jahres 1998 durch
die Konzentration der Auftragsvergabe in der Einkaufsabteilung/Gruppe Feldzeugwesen
sowie die Zuweisung der Angelegenheiten des Vergabeverfahrens, von Errichtung, Ab-
schluß und Abwicklung der einschlägigen Rechtsgeschäfte an die Kaufmännische Zentral-
abteilung, die der Gruppe Intendanzwesen eingegliedert wird, Rechnung getragen.
Zu 3a bis 3c:
Wie bereits in der Stellungnahme des Bundesministeriums für Landesverteidigung im
Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 1995 dargelegt, werden
Planungsdokumente - nach Maßgabe der personellen Kapazitäten - schrittweise überarbeitet
und aktualisiert. In diesem Sinne ist derzeit die Regelung über die „Koordinierung der
Militärischen Gesamtplanung“ im Gange. Bereits neu erstellt wurden die
Grundlagendokumente für den Einsatz des Bundesheeres und das Logistikkonzept sowie die
Einsatzkonzepte Infanteristische Kampftruppen, ABC-Abwehr und Einsatz im alpinen
Gelände. Weitere Teilkonzepte befinden sich im Stadium der Approbation bzw. der internen
Begutachtung.