2961/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Brauneder und Kollegen haben am

19. September 1997 unter der Nr. 2987/J an mich eine schriftliche parlamen-

tarische Anfrage betreffend Umgliederungsmaßnahmen im Bereich des

Osterreichischen Statistischen Zentralamtes gerichtet, die folgenden Wortlaut

hat:

„1. Ist eine umfassende Reorganisation des Österreichischen Statistischen

Zentralamtes geplant?

2. Wenn ja: Wie sieht diese konkret aus und wann soll sie erfolgen (genauer

zeitlicher und organisatorischer Ablauf)?

3. Welche Kosten entstehen aus der geplanten Reorganisation und welche

konkreten technischen Um- und Zubauten resultieren daraus (möglichst

detaillierte Aufschlüsselung)?

4. Soll das Haupthaus in der Zollamtsstraße 2b saniert werden?

5. Wenn ja: Wie hoch sind die veranschlagten Kosten und wann wird mit der

Sanierung begonnen?

6. Erfolgt im Rahmen der Reorganisation eine Zusammenlegung der

Abteilungen 6 und 7?

7. Wenn ja: Woraus begründet sich das und sind die Bediensteten für ihre

neue Verwendung ausreichend fachlich geeignet? Wo verbleiben jene

Bediensteten der Abteilung 6, die von der Abteilung 7 nicht übernommen

werden?

8. Soll die Abteilung 2 (55 Bedienstete) aus der Hetzgasse in die Herbst-

straße umsiedeln, um der Abteilung 1 (85 Bedienstete) Platz zu machen?

9. Wenn ja: Wo sollen die zusätzlichen 30 Bediensteten im räumlich einge-

schränkten Objekt Hetzgasse untergebracht werden?

10. Muß die Abteilung 1 umsiedeln, um Platz für zusätzliche aufzunehmende

Bedienstete für die kommende Volkszählung zu machen?

11. Wurde die Personalvertretung von Beginn an bei den geplanten Aktivi-

täten eingebunden?

12. Stimmt es, daß die Räume in der Herbststraße noch mit Koksöfen beheizt

werden, die tagsüber von den Bediensteten beaufsichtigt und betreut wer-

den müssen?

13. Stimmt es, daß die Koksöfen teilweise nicht mehr verwendbar sind?

14. Wann soll die neue Zentralheizung eingebaut werden?

15. Wie teuer kommt die Renovierung bzw. die Adaptierung der Räume, in die

die Abteilung 2 einziehen soll?

16. Wie teuer kommt die neue Standleitung der Post für die EDV in der

Herbststraße?

17. Warum „bersiedelt nicht die neue Abteilung Forschung und Entwicklung

in die Herbststraße, die auf Kontakte mit anderen Abteilungen wenig an-

gewiesen ist?

18. Warum werden Abteilungen um- und ausgesiedelt, wenn jährlich 70 natür-

liche Personalabgänge erfolgen?

19. Wie wird sich das von der Beraterfirma Diepold vorgesehene Einspa-

rungspotential der Beschäftigten auf die Reorganisation des Österrei-

chischen Statistischen Zentralamtes auswirken?

20. Weshalb kommt es zu keinem Objekt -  oder Raumtausch (Herbststraße

und Hetzgasse) zwischen dem Österreichischen Statistischen Zentralamt

und dem Bundesministerium für Landesverteidigung?

21. Ist es richtig, daß für die nächste Volkszählung in Österreich kosten von

etwa 500 Millionen Schilling veranschlagt werden?

22. Stimmt es, daß Deutschland im Gegensatz zu Österreich aufgrund der

enormen kosten keine Volkszählung im herkömmlichen Sinn mehr durch-

führen will, sondern lediglich eine Auswertung der bestehenden Unter-

lagen und Register?

23. Wenn ja: Warum folgt Österreich diesem Beispiel nicht?

24. Wenn nein: Gibt es Überlegungen zu einer solchen oder ähnlichen Vor-

gangsweise?

25. Welche Einsparungspotentiale würden sich aus einer solchen Vorgangs-

weise ergeben?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Folgende punktuelle Organisationsänderungen wurden bzw. werden vorge-

nommen:

- Eingliederung der Hauptreferate 6.1. „Gebarungen der öffentlich-rechtlichen

Körperschaften, Finanzausgleich“ und 6.2. „Steuern“ als Hauptreferate 7.9

und 7.10 in die Abteilung 7 „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen“.

- Die Schaffung eines neuen zukunftsorientierten Schwerpunktes der amtlichen

Statistik, welcher von den Anforderungen der EU und der OECD geprägt ist,

bedingte die Änderung bzw. Umwidmung des Aufgabengebietes der Abteilung

6 (neues Aufgabengebiet ,‚Wissenschafts- und Technologiestatistik“).

Im Rahmen dieser Organisationsänderung wurde das bisherige Hauptreferat

1.6 „Forschung und experimentelle Entwicklung“ aus der Abteilung 1 ausge-

gliedert und in die umgewidmete Abteilung 6 als Hauptreferat 6.1 eingegliedert.

Eine Konkretisierung darüber hinausgehender Maßnahmen kann erst nach Ab-

schluß der derzeit im Österreichischen Statistischen Zentralamt durch eine

Unternehmensberatungsfirma durchgeführten Rationalisierungsuntersuchung

erfolgen.

Zu den Fragen 4 und 5:

VVie vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (Bundesbau-

direktion Gebäudeverwaltung 28) mitgeteilt wurde, ist eine Machbarkeitsstudie

in Bezug auf eine allfällige Sanierung des Amtsgebäudes Hintere Zollamts-

straße 2b und 4 in Auftrag gegeben worden; nähere Informationen liegen noch

nicht vor.

Zu den Fragen 6 und 7:

Eine Zusammenlegung dieser Abteilungen erfolgt deshalb, da die Abteilung 7

Hauptkonsument der von der bisherigen Abteilung 6 erstellten Finanz- und

Steuerstatistiken war, welche diese Unterlagen für die Volkswirtschaftlichen

Gesamtrechnungen (BIP) und insbesondere für die Maastricht-Kriterien-Be-

rechnung sowie für die Aufgaben im Zusammenhang mit der Währungsunion

benötigt. Die organisatorische Zusammenführung der Produktion der Basis-

statistiken mit den Hauptverwendern dieser Statistiken ergibt eine verbesserte

Koordination und Harmonisierung mit entsprechenden vielfältigen Synergie-

Effekten und damit eine Stärkung der Funktion der Abteilung 7 bei der Berech-

nung des BIP und der Maastricht-Kriterien.

Die Bediensteten der bisherigen Abteilung 6 werden nicht einer völlig neuen

Verwendung zugeführt, sondern können im wesentlichen ihre bisherigen Auf-

gabengebiete weiter bearbeiten, doch ergeben sich durch die direkte Betreu-

ung und die unmittelbare Zusammenarbeit mit den Hauptverwendern der von

ihnen erstellten Statistiken eine verbesserte Koordination der Arbeitsabläufe

und darüber hinaus auch Synergie-Effekte.

Jene vier Bediensteten, welche nicht von der Abteilung 7 übernommen werden,

da sie Haus- und Raumdienste im Amtsgebäude Herbststraße 57 versehen,

werden in die Präsidialabteilung 8 (Amtswirtschaftsstelle) eingegliedert.

Zu den Fragen 8 bis 10:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3.

Zu Frage 11:

Der Präsident des Österreichischen Statistischen Zentralamtes berichtete mir,

daß die lnformation der Personalvertretung jeweils durch ihn persönlich und

durch die Leitung der Präsidialabteilung erfolgt ist.

Zu Frage 12:

Zur Zeit sind im Amtsgebäude Herbststraße 57 Koksöfen im Einsatz, die in den

Morgenstunden von der im Amtsgebäude beschäftigten Reinigungsfirma be-

heizt werden. Untertags werden diese Koksöfen von den Bediensteten, die mit

der Handhabung der Öfen vertraut gemacht sind, beaufsichtigt und betreut.

Zu Frage 13:

Nein, für sämtliche Öfen wurden bereits im September 1997 das jährliche

Service und erforderliche Reparaturen durchgeführt. Zur Zeit befinden sich in

jedem bezogenen Zimmer im Amtsgebäude Herbststraße 57 funktionstüchtige

Öfen.

Zu Frage 14:

Nach Auskunft der Bundesbaudirektion (Gebäudeverwaltung 5) sind im Voran-

schlag der GV 5 für 1998 die für einen Anschluß an die bereits im Haus befind-

liche Zentralheizung nötigen Mittel vorgesehen. Der tatsächliche Einbau liegt

letztlich im Kompetenzbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche An-

gelegenheiten (Bundesbaudirektion).

ZudenFragen15.17und18:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3.

Zu Frage 16:

Für den Ausbau der ADV-Anbindung (Herstellung einer 2 MB Datenleitung) ist

laut Mitteilung des Präsidenten des Österreichischen Statistischen Zentral-

amtes ein Aufwand von S 40.000,- nötig.

Zu Frage 19:

Eine Beantwortung dieser Frage ist derzeit nicht möglich, da das Abschluß-

Gutachten der Firma Diepold Austria noch nicht vorliegt.

Zu Frage 20

Seitens des Österreichischen Statistischen Zentralamtes wird seit Jahren ein

Bedarf an den vom Bundesministerium für Landesverteidigung genutzten

Räumlichkeiten in der Hetzgasse 2 angemeldet, doch blieben diese Bemühun-

gen aufgrund des dringenden Raumbedarfs des Bundesministeriums für Lan-

desverteidigung bisher erfolglos.

Zu Frage 21:

Die nächste Volkszählung wird im Jahr 2001 statttinden; Kostenschätzungen

können deshalb erst zu einem späteren Zeitpunkt gemacht werden, wenn u.a.

feststeht, welche Anforderungen sowohl von nationaler als auch internationaler

Seite, insbesondere vom Statistischen Amt der EU, an das Österreichische

Statistische Zentralamt gestellt werden.

Zu Frage 22:

Nach einer Information des Präsidenten des Österreichischen Statistischen

Zentralamtes plant die Bundesrepublik Deutschland dem Vernehmen nach im

Frühjahr 2001 keine Volkszählung im traditionellen Sinn, sondern eine Aus-

wertung der lokalen Melderegister nach 5 Merkmalen (Anschrift, Geburtsdatum,

Geschlecht, Familienstand, Wohnsitzqualität). Diese Ergebnisse stünden ge -

meindeweise zur Verfügung. Die übrigen von der EU geforderten Merkmale

sollen mittels einer Stichprobenerhebung ermittelt werden. Es gibt allerdings

diesem Vorhaben gegenüber kritische Stimmen, die die Besorgnis äußern, daß

zahlreiche bedeutende Basiszahlen in der nötigen regionalen Tiefengliederung

fehlen und man daher auf vage Schätzungen angewiesen sein werde.

Zu Frage 23:

Wie mir der Präsident des Österreichischen Statistischen Zentralamtes be-

richtet hat, wäre eine Auszählung der lokalen Melderegister dem Prinzip nach

auch in Österreich möglich. Jährlich wird auch eine Auswertung dieser Register

vorgenommen1 allerdings mit Einschränkungen: lediglich das Merkmal „Staats-

bürgerschaftt‘ wird ausgewertet. Die Ergebnisse werden nicht nach Gemeinden

veröffentlicht, da sie auf dieser Ebene nicht ausreichend exakt sind.

Es gibt derzeit kein Zentrales Melderegister (ZMR) zum Abgleich von doppelten

Hauptwohnsitzen etc.; laut Mitteilung des Bundesministeriums für Inneres wird

derzeit an dessen Vorbereitung gearbeitet. Ob es zum Zeitpunkt der Volks-

zählung 2001 operabel sein wird, kann derzeit nicht mit Sicherheit angegeben

werden.

Nach übereinstimmender Meinung von Städte- und Gemeindebund sind die

lokalen Melderegister in ihrem derzeitigen Zustand zu ungenau (doppelte

Hauptwohnsitze etc.), um als direkte Grundlage für eine Volkszählung dienen

zu können. Dieser Umstand würde - abgesehen von den Unschärfen bei

Strukturdaten - vor allem hinsichtlich der Wohnbevölkerungszahlen für den

Finanzausgleich und die Mandatsverteilung zu Verzerrungen führen.

Zu den Fragen 24 und 25:

Wie bereits zu Frage 23 ausgeführt, wurden vom Österreichischen Statisti-

schen Zentralamt Überlegungen in Richtung einer registerbasierten Volks-

zählung angestellt, doch erscheint aufgrund der Datenlage in Österreich eine

Realisierung eines solchen Konzepts derzeit noch nicht möglich.

Der Präsident des Österreichischen Statistischen Zentralamtes ist beauftragt,

eine möglichst sparsame, wenig aufwendige, wirtschaftliche und trotzdem

aussagekräftige Vorgangsweise zu wählen.