2962/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trattner, Ing. Meischberger und Kolle-
gen haben am 19. September 1997 unter der Nr. 2958/J an mich eine schrift-
liche parlamentarische Anfrage betreffend ,,Umstrittene Bundesländerliste über
EU-Förderungsausnützung“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Kann unter Berücksichtigung all dieser offenen Auffassungsunterschiede
überhaupt eine allgemein gültige Liste über die EU-Förderungsaus-
nützung erstellt werden?
2. Für das Bundesland Tirol steht die April-Statistik im Vordergrund. Welche
Statistik steht für das Bundeskanzleramt im Vordergrund?
3. Welchen Stichtag verwendet das Bundeskanzleramt bei der Erstellung
dieser Bundesländerliste über die EU-Förderungsausnützung?
4. Beruht die Argumentation Tirols auf Richtigkeit, daß für das Bundesland
Tirol deshalb ein etwas verzerrtes Bild entstanden ist, weil man von Tiroler
Seite nur Ziel-5b-Gebiete ausweisen kann?
5. Warum werden in diesem Zusammenhang von den Bundesländern Vor-
arlberg, Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich auch die Mittel
aus Ziel-2-Gebieten für die
Listenerstellung verwendet?
6. Sollte mit dieser Vorgangsweise der oben angeführten Bundesländer etwa
eine ,,Verschönerung" der Bundesländerliste bezweckt worden sein?
7. Da es unter den einzelnen Bundesländern Meinungsverschiedenheiten
bezüglich der Begriffsdeflnition von „zugeflossene Mittel“ gibt, wäre es
Ihnen möglich, eine allgemein verbindliche Definitionsbestimmung abzu-
geben?
8. Beabsichtigen Sie bei zukünftigen Listenerstellungen eine für alle Bundes-
länder gleichermaßen verbindliche Stichtagsvorgabe anzugeben, um eine
verzerrte Ergebnisdarstellung ausschließen zu können?
9. Beabsichtigen Sie bei zukünftigen Listenerstellungen eine für alle Bundes-
länder gleichermaßen verbindliche Angabe der einzurechnenden Zielge-
biete anzugeben, um eine verzerrte Ergebnisdarstellung ausschließen zu
können?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Nachstehende Informationen über die Umsetzung der EU-Strukturfonds in
Österreich liegen dem Bundeskanzleramt als Koordinationsstelle vor:
- die Überweisungen von Strukturfondsmitteln an Österreich für die ein-
zelnen Programme aufgrund der monatlichen Meldungen des Bundes-
ministeriums für Finanzen an das Bundeskanzleramt (Strukturfonds-
mittel werden von den fondskorrespondierenden Ressorts ratenweise
bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte der Auszahlung der Mittel an
die Endempfänger bei den zuständigen Kommissionsdienststellen in
Brüssel abgerufen; nach Einlangen der Mittel in Österreich werden sie
umgehend an die abwickelnden Bundes- und Landesförderstellen
weiterverteilt)
- der aktuelle Stand der Mittelbewilligungen (Fördergenehmigungen) und
Auszahlungen an die Endempfänger für die einzelnen Strukturfonds-
Programme aufgrund der - in der Regel
quartaisweise erfolgenden -
Meldungen der fondskorrespondierenden Ressorts (Monitoringstellen,
welche ihrerseits die Daten von den Förderstellen erhalten).
Dabei handelt es sich um Fakten, die auch der Finanzkontrolle der EU
unterliegen und wohl als „allgemeingültig anzusehen sind. Einige dieser
Daten wurden, um dem öffentlichen Interesse Rechnung zu tragen, wieder-
holt in geeigneter Form publiziert (z.B. Interviews oder Presseaussendungen
des Staatssekretärs, Broschüren des Bundeskanzleramtes), darunter auch
eine länderweise Zusammenfassung der EU-Mittelüberweisungen für die
Regionalprogramme (der aktuelle Datenstand Mitte 1997 liegt zur Informa-
tion bei).
Dazu ist jedoch festzuhalten, daß das Bundeskanzleramt als Koordinations-
stelle keine Wertungen vornimmt und auch auf eine allfällige wertende Inter-
pretation der Medien keinen Einfluß hat.
Zu den Fragen 3 und 8:
Die beigeschlossene Liste gibt den Datenstand per Ende Juni1997 wieder,
wie er von den Förderstellen an die fondskorrespondierenden Ressorts/-
Monitoringstellen gemeldet wurde. Ungenauigkeiten in der zeitlichen Ab-
grenzung der Meldungen entziehen sich dem Einfluß des Bundeskanzler-
amtes als Koordinierungsstelle.
Zu den Fragen 4. 5 und 6:
Eine Bewertung der Umsetzungsdaten ist nur unter Berücksichtigung einiger
finanztech nischer Unterschiede möglich:
So ist der Rhythmus der Überweisungen von EU-Mitteln nach Österreich bei
den einzelnen Programmen unterschiedlich. Bei
den kleineren Ziel-2-Pro-
grammen (Niederösterreich, Oberösterreich, Vorarlberg) wird der relativ
begrenzte Gesamtrahmen in insgesamt nur 3 - 4 (demgemäß größeren)
Ratenzahlungen überwiesen; die 1. Akontozahlung unmittelbar nach Pro-
grammgenehmigung betrug bei Niederösterreich und Oberösterreich 30 %,
bei Vorarlberg sogar 40 % des Gesamtrahmens. Dies triffi auch bei den
Gemeinschaftsinitiativen zu. Bei den Ziel-5b-Programmen sowie beim Ziel
1-Programm Burgenland und Ziel 2-Programm Steiermark werden die EU-
Mittel dagegen in 5 Jahrestranchen zu je 3 Raten überwiesen, sodaß ein
Überweisungsstand von 30 % im günstigsten Fall erst nach fast 2 Jahren
erreicht wird.
Im Falle des Ziel-5b-Programmes Tirol ist festzustellen, daß dieses bei der
Programmumsetzung im Bereich des Regionalfonds (EFRE) von allen Bun-
desländern zum Zeitpunkt Mitte 1997 am weitesten fortgeschritten war, im
Bereich des Agrarfonds (EAGFL) jedoch einen Umsetzungsstand aufweist,
der unter dem Durchschnitt liegt.
Zu den Fragen 7 und 9:
Grundsätzlich sind die Daten eindeutig definiert; die zum besseren Ver-
ständnis erforderlichen Detailinformationen (ich verweise dazu auf meine
Ausführungen zu den Fragen 4 bis 6) sind jedoch in der (notwendigerweise
verkürzten) Darstellung in den Medien nicht immer enthalten.
Anlage konnte nicht gescannt werden !!!