2966/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischcn Anfrage Nr. 3031/J betreffend

Sonderverträge für Ministersekretäre, welche die Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Stadler,

Mag. Haupt, Gaugg und Kollegen am 3. Oktober 1997 an mich richteten und aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Folgende Mitarbeiter, die Referententätigkeiten ausüben, sind im Kabinett beschäftigt:

A 1:  8 Personen, davon sind 3 doppeltzugeteilt und mittels Arbeitsleihe 1 Person zu 40 %

und 1 weitere zu 50 % beschäftigt.

A 2: l Person mittels Sondervertrag (nach dem Redakteurkollektivverlrag)

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Mag. UDOLF-STROBL - Kabinettschefin, Präsidium, Personal, Ministerrat, Tourismus

Mag. ANDRLE Bergbau, Energie

Mag. Dr. TAKACS - Kabinettehef Stv., Industrie, Wirtschafts - und Währungspolitik

Dipl.-Ing. GLEISSNER - Bundeshochbau, Bundesstraßen

Mag MEON-TSCHÜRTZ - Außenhandel, EU-Koordination, Technologie

MMag. UMMENBERGER - Gewerbe, KMU, Bildung, Lehrlinge, Qualifikation,

Kammeraufsicht

Dipl -Ing LECHNER - EDV, Logistik

DDr. MITTENDORFER - Wirtschafts- und Währungspolitik, Euro

NOWOTNY - Presse

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Mittels Arbeitsleihverträge sind 2 Personen im Ausmaß von 40 % bzw. 50 % im Kabinett

beschäftigt. Dienstzugeteilt sind 3 Personen.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Es wird auf die Beantwortung zu Punkt 1 der Anfrage vewiesen. Die rechtliche Grundlage der

Entlohnung beruht teils auf dein GG 1956, VBG 1948 und dein ABGB.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Ein Sondervertrag wurde abgeschlossen, wobei es sich um einen Mitarbeiter in A 2 handelt

Antwort zu den Punkten 6, 8 und 10 der Anfrage:

Ressortintern bestehen 3 Sonderverträge mit Sektionsleitern, 8 ADV-Sondervcrträge sowie 3

Sonderverträge mit A 2 Bediensteten.

Die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit zum Abschluß von Sonderverträgen wird in

jenen Fällen herangezogen, in denen keine geeigneten Beamten zur Verfügung stehen und für

besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten qualifizierte und erfahrene Personen für das

Ressort gewonnen werden können, bzw. das Lohnniveau einer ganzen Berufsgruppe über

jenern des öffentlichen Dienstes liegt (EDV-Bereich).

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Die Anzahl der Überstunden aller Mitarbeiter des Kabinetts beträgt durchschnittlich 500

Stunden pro Monat.

Die nähere Beantwortung dieser Frage, insbesondere hinsichtlich einzelner Mitarbeiter,

widerspricht datenschutzreelitlichen Bestimmungen.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Die Personalkosten des Kabinetts für 1997 werden sich voraussichtlich auf rund 8,4 Mio.

Schilling belaufen. Die Kopfquote wird rund S 380.000,-- betragen.