2966/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischcn Anfrage Nr. 3031/J betreffend
Sonderverträge für Ministersekretäre, welche die Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Stadler,
Mag. Haupt, Gaugg und Kollegen am 3. Oktober 1997 an mich richteten und aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Folgende Mitarbeiter, die Referententätigkeiten ausüben, sind im Kabinett beschäftigt:
A 1: 8 Personen, davon sind 3 doppeltzugeteilt und mittels Arbeitsleihe 1 Person zu 40 %
und 1 weitere zu 50 % beschäftigt.
A 2: l Person mittels Sondervertrag (nach dem Redakteurkollektivverlrag)
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Mag. UDOLF-STROBL - Kabinettschefin, Präsidium, Personal, Ministerrat, Tourismus
Mag. ANDRLE Bergbau, Energie
Mag. Dr. TAKACS - Kabinettehef Stv., Industrie, Wirtschafts - und Währungspolitik
Dipl.-Ing. GLEISSNER - Bundeshochbau, Bundesstraßen
Mag MEON-TSCHÜRTZ - Außenhandel, EU-Koordination, Technologie
MMag. UMMENBERGER - Gewerbe, KMU, Bildung, Lehrlinge, Qualifikation,
Kammeraufsicht
Dipl -Ing LECHNER - EDV, Logistik
DDr. MITTENDORFER - Wirtschafts- und Währungspolitik, Euro
NOWOTNY - Presse
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Mittels Arbeitsleihverträge sind 2 Personen im Ausmaß von 40 % bzw. 50 % im Kabinett
beschäftigt. Dienstzugeteilt sind 3 Personen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Es wird auf die Beantwortung zu Punkt 1 der Anfrage vewiesen. Die rechtliche Grundlage der
Entlohnung beruht teils auf dein GG 1956, VBG 1948 und dein ABGB.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Ein Sondervertrag wurde abgeschlossen, wobei
es sich um einen Mitarbeiter in A 2 handelt
Antwort zu den Punkten 6, 8 und 10 der Anfrage:
Ressortintern bestehen 3 Sonderverträge mit Sektionsleitern, 8 ADV-Sondervcrträge sowie 3
Sonderverträge mit A 2 Bediensteten.
Die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit zum Abschluß von Sonderverträgen wird in
jenen Fällen herangezogen, in denen keine geeigneten Beamten zur Verfügung stehen und für
besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten qualifizierte und erfahrene Personen für das
Ressort gewonnen werden können, bzw. das Lohnniveau einer ganzen Berufsgruppe über
jenern des öffentlichen Dienstes liegt (EDV-Bereich).
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die Anzahl der Überstunden aller Mitarbeiter des Kabinetts beträgt durchschnittlich 500
Stunden pro Monat.
Die nähere Beantwortung dieser Frage, insbesondere hinsichtlich einzelner Mitarbeiter,
widerspricht datenschutzreelitlichen Bestimmungen.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Die Personalkosten des Kabinetts für 1997 werden sich voraussichtlich auf rund 8,4 Mio.
Schilling belaufen. Die Kopfquote wird rund S 380.000,-- betragen.