2967/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3045/J betreffend
Nebenbeschäftigung von Bediensteten, welche die Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen am
3. Oktober 997 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 und 6 bis 8 der Anfrage:
Hier sei auf die einleitenden Ausführungen in der Beantwortung der parl. Anfrage Nr. 3042/J
des Bundeskanzlers verwiesen, v.a. im Hinblick darauf, daß die Nebenbeschäftigungen
einzelner Bediensteter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten weder
EDV-mäßig noch händisch mittels Listen erfaßt sind, und die Durchsicht sämtlicher
Personalakte einen enormen Verwaltungsaufwand darstellen würde.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Nein!
Die Prüfung der Nebenbeschäftigung erfolgt wie bisher vorn Gesetz vorgesehen gemäß den
Bestimmungen des Beamten- Dienstrecbtsgesetzes
1979.
Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:
Ich möchte nochmals betonen, daß das Ressort auf die Meldung der Neberibeschäfligung durch
den jeweiligen Bediensteten angewiesen ist. Ich sehe derzeit keine Notwendigkeit, über die
gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen hinaus weitere Schritte zur Erfassung erwerbsmäßiger
Nebenbeschäftigungen und außergerichtlicher Gutachtertätigkeiten zu setzen.