2968/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Helmut Haigermoser und Genossen haben am 9.
Oktober 1997 unter der Nr. 3105/J - NR/1997 eine schriftliche parlamentarische Anfrage an
mich gerichtet, welche folgenden Wortlaut hat:
„1. Warum haben Sie in Berlin nicht nach Ihren eigenen, oben zitierten, Vorgaben ge-
handelt?
2. An welchen konkreten Standorten und in welchem Zeitrahmen wird von Ihrer Seite an
die gemeinsame Unterbringung von Botschaft und Außenhandelsstelle (Schaffung von
„Österreichhäusern“) gedacht?“
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1):
Wie ich in meiner Anfragebeantwortung vom 17. Juli 1997 zu Frage 2) und 3) bereits mit-
geteilt habe, wird in Absprache mit der Wirtschaftskammer Österreichs in allen Fällen
einer Neuerrichtung oder Neuunterbringung von Büroräumlichkeiten eine gemeinsame
Unterbringung von Botschaften und Außenhandelsstellen geprüft. Einer gemeinsamen
Unterbringung stehen jedoch oft bestehende Mietverhältnisse oder auch lokal bedingt
divergierende Erfordernisse betreffend den Standort der Botschaft bzw. der Außen-
handelsstelle entgegen. Die Prüfung einer gemeinsamen Unterbringung erfolgte auch im
Falle Berlin. Die Wirtschaftskammer hatte zunächst kein Interesse an einer gemeinsamen
Unterbringung, weil sie über sehr zweckmäßige Büroräume bei aufrechtem Mietverhältnis
verfügte. Mit der Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter änderte sich
dieser Umstand, sodaß die
Wirtschaftskammer im Juni1997 an das Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten das Ersuchen richtete zu prüfen, ob in dem bereits
entwickelten Projekt noch eine Unterbringung der Außenhandelsstelle möglich wäre. Die
Realisierungsmöglichkeit dieses Wunsches wurde in Zusammenarbeit mit Planungs-
architekten, Wirtschaftskammer und Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
geprüft und führte Ende Juli 1997 zu einem grundsätzlich positiven Ergebnis. Die
planerische Durchführung wird vom Architekten gegenwärtig ausgearbeitet, sodaß davon
auszugehen ist, daß in dem Gebäudekomplex TiergartenstraßelStauffenbergstraße die
Österreichische Botschaft und die Außenhandelsstelle gemeinsam untergebracht sein
werden.
Bei der Erstellung des Bauprojektes Berlin habe ich mich also an die festgelegten Vor-
gaben gehalten und die Anfrage 2555/J unter Berücksichtigung ihrer Textierung nach dem
damaligen Wissens- bzw. Vorbereitungsstand beantwortet.
Zu Frage 2):
Neben dem vorerwähnten Projekt Berlin gibt es im gegenwärtigen Zeitpunkt keine
weiteren konkreten Vorhaben einer gemeinsamen Unterbringung von Botschaften und
Außenhandelsstellen. Mit der Wirtschaftskammer besteht aber auch in diesen Fragen
laufend Kontakt, um an Standorten, an denen sich neue Unterbringungsmöglichkeiten
eröffnen, ein gemeinsames Vorgehen zu prüfen und wenn die lokalen Gegebenheiten
auch nach Ansicht der Wirtschaftskammer es für zweckmäßig erscheinen lassen, eine
gemeinsame Unterbringung zu realisieren.