2968/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Helmut Haigermoser und Genossen haben am 9.

Oktober 1997 unter der Nr. 3105/J - NR/1997 eine schriftliche parlamentarische Anfrage an

mich gerichtet, welche folgenden Wortlaut hat:

„1. Warum haben Sie in Berlin nicht nach Ihren eigenen, oben zitierten, Vorgaben ge-

handelt?

2. An welchen konkreten Standorten und in welchem Zeitrahmen wird von Ihrer Seite an

die gemeinsame Unterbringung von Botschaft und Außenhandelsstelle (Schaffung von

„Österreichhäusern“) gedacht?“

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu Frage 1):

Wie ich in meiner Anfragebeantwortung vom 17. Juli 1997 zu Frage 2) und 3) bereits mit-

geteilt habe, wird in Absprache mit der Wirtschaftskammer Österreichs in allen Fällen

einer Neuerrichtung oder Neuunterbringung von Büroräumlichkeiten eine gemeinsame

Unterbringung von Botschaften und Außenhandelsstellen geprüft. Einer gemeinsamen

Unterbringung stehen jedoch oft bestehende Mietverhältnisse oder auch lokal bedingt

divergierende Erfordernisse betreffend den Standort der Botschaft bzw. der Außen-

handelsstelle entgegen. Die Prüfung einer gemeinsamen Unterbringung erfolgte auch im

Falle Berlin. Die Wirtschaftskammer hatte zunächst kein Interesse an einer gemeinsamen

Unterbringung, weil sie über sehr zweckmäßige Büroräume bei aufrechtem Mietverhältnis

verfügte. Mit der Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter änderte sich

dieser Umstand, sodaß die Wirtschaftskammer im Juni1997 an das Bundesministerium

für auswärtige Angelegenheiten das Ersuchen richtete zu prüfen, ob in dem bereits

entwickelten Projekt noch eine Unterbringung der Außenhandelsstelle möglich wäre. Die

Realisierungsmöglichkeit dieses Wunsches wurde in Zusammenarbeit mit Planungs-

architekten, Wirtschaftskammer und Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

geprüft und führte Ende Juli 1997 zu einem grundsätzlich positiven Ergebnis. Die

planerische Durchführung wird vom Architekten gegenwärtig ausgearbeitet, sodaß davon

auszugehen ist, daß in dem Gebäudekomplex TiergartenstraßelStauffenbergstraße die

Österreichische Botschaft und die Außenhandelsstelle gemeinsam untergebracht sein

werden.

Bei der Erstellung des Bauprojektes Berlin habe ich mich also an die festgelegten Vor-

gaben gehalten und die Anfrage 2555/J unter Berücksichtigung ihrer Textierung nach dem

damaligen Wissens- bzw. Vorbereitungsstand beantwortet.

Zu Frage 2):

Neben dem vorerwähnten Projekt Berlin gibt es im gegenwärtigen Zeitpunkt keine

weiteren konkreten Vorhaben einer gemeinsamen Unterbringung von Botschaften und

Außenhandelsstellen. Mit der Wirtschaftskammer besteht aber auch in diesen Fragen

laufend Kontakt, um an Standorten, an denen sich neue Unterbringungsmöglichkeiten

eröffnen, ein gemeinsames Vorgehen zu prüfen und wenn die lokalen Gegebenheiten

auch nach Ansicht der Wirtschaftskammer es für zweckmäßig erscheinen lassen, eine

gemeinsame Unterbringung zu realisieren.