2971/AB XX.GP
Die Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé und Kollegen haben an mich am 30.9. 1997 die schriftli-
che Anfrage Nr. 2997/J betreffend „illegaler Grenzübertritt von 50 irakischen Personen“ mit folgen-
dem Wortlaut gerichtet:
1) Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt? Wenn ja, entspricht er den Tatsachen?
2) Wieviele Erwachsene‘ wieviele Kinder wurden definitiv aufgegriffen?
3) Was geschah in der Folge mit den aufgegriffenen Irakern? Wo befinden sie sich derzeit?
4) Werden sie wieder über die Grenze abgeschoben? Wenn nein, wie wird weiter mit ihnen verfah-
ren?
5) Werden die österreichischen Grenzwachebeamte die Suche nach den restlichen 39 Irakern fort-
setzen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Nach dem mir vorliegenden Bericht der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Burgenland entspre-
chen die in der Anfrage geschilderten Angaben nicht in allen Punkten den Tatsachen.
Am 16.9 1997 wurden im Bereich der Bezirkshauptmannschafi Mattersburg 5 irakische Staatsange-
hörige aufgegriffen Bei der Einvernalirne gaben diese an, daß sie in einem Sattelschlepper, in wel-
chem sich insgesamt 50 Personen aus dem arabischen Raum befanden aus Istanbul kommend bis zur
österreichisch-ungarischen Grenze gefahren und auf ungarischer Seite ausgestiegen seien. Der Sattel-
schlepper sei mit unbekanntem Ziel weitergefahren; die übrigen Personen seien auf der Ladefläche
des Sattelschleppers verblieben.
Auf Grund dieser Aussagen wurde die Grenzüberwachung verstärkt. Am selben Tag wurde eine
weitere Gruppe von 4 irakischen und 2 algerischen Staatsangehörigen aufgegriffen. Diese Personen
gaben an, sie seien mit einem LKW von der Türkei bis an die österreichisch-ungarische Grenze ge-
schleppt worden.
Insgesamt wurden 8 Erwachsene und 3 Kinder aufgegriffen.
Zu den Fragen 3,4, und 5:
Da eine Rückübernahme von den ungarischen Behörden abgelehnt wurde und die Irakische Bot-
schaft in Wien Heimreisezertilkate nur bei freiwilliger Rückkehr ausstellt, wurden die aufgegriffenen
Iraker nach Erlassung von Ausweisungsbescheiden auf freien Fuß gesetzt. Zwei Frauen und ihre drei
Kinder wurden vorübergehend im Caritasheim Forchtenstein untergebracht; die übrigen irakischen
Staatsangehörigen wurden zum Bundesasylamt gebracht. Die Fremden, deren Asylanträge zwischen-
zeitig in 1. Instanz abgewiesen wurden, sind derzeit unbekannten Aufenthaltes. Die zwei algerischen
Staatsangehörigen wurden in Schubhaft genommen, einer davon mußte am 15.10. 1997 wegen Haft-
unfähigkeit entlassen werden. Sein derzeitiger Aufenthalt ist nicht bekannt. Die Abschiebung des
anderen algerischen Staatsangehörigen wird vorbereitet.
Vom 19.9. bis 25.9.1997 wurden noch weitere 23 illegale Grenzgänger aus dem arabischen Raum
auQiegnffen. Es konnte jedoch nicht festgestellt werden, daß diese der „.50 Personen Gruppe" ange-
hörten. Eine spezielle Suche nach den restlichen 39 irakischen Staatsangehörigen ist nicht mehr beab-
sichtigt.