2973/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2988/J betreffend das Projekt
Wärmeversorgung des Truppenübungsplatzes Allentsteig, welche die Abgeordneten DI
Schöggl, DI Prinzhorn, Haigermoser, Hofmann und Mentil am 22 September 1997 an mich
richteten und die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich
fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3:
Im Rahmen eines Wettbewerbs wurde eine Lösung für die Eigenwärmeversorgung der Kasernen
des Truppenübungsplatzes gesucht. Die Jury bewertete die Interessenten als Planer. Der am be-
sten bewertete Planer, das Ingenieurbüro INGRA, wurde mit der Ausarbeitung eines Vorent-
wurfs beauftragt, die Option für eine mögliche Weiterplanung behielt sich der Bund vor Die
Vorentwurfsplanung sah die Errichtung einer Biomasseheizungsanlage auf dem Gelände des
Truppenübungsplatzes für die Eigenwärmeversorgung der Kasernen vor
Nach der Absichtserklärung des Bürgermeisters von Allentsteig, in seiner Gemeinde eine lokale
Energieversorgung einzurichten, wobei deren
Betreiber auch den Bund mit Wärme versorgen
könnte, wurde die Planung einer bundeseigenen Anlage nicht weiter betrieben. In der Folge hat
die EVN zusammen mit der ortsansässigen Fa. Kramer als privater Errichter und Betreiber des
Fernheizwerks in Allentsteig dem Bund das Angebot gemacht, neben den kommunalen
Bereichen von Allentsteig auch die Kasernen kostengünstig mit Fernwärme zu versorgen.
Ausschlaggebend flir die Annahme dieses Angebotes waren insbesondere folgende Punkte:
- Der Zukauf von Fernwärme ist die kostengünstigste Lösung, der Bund spart sich die Errich-
tung, den Betrieb sowie die Wartung einer eigenen Wärmeerzeugung für die Kaserenen. Bei
den Berechnungen sind korrekterweise auch für die Beistellung der Hackschnitzel durch die
Heeresforstverwaltung, die eine betriebsähnliche Einrichtung ist, marktgerechte Kosten zu
kalkulieren.
- Es ergibt sich eine einheitliche, kostengünstige Lösung für den Wärmebezug durch die Ge-
meinde, die Gemeindebürger und den Bund, die auch im Interesse des Umweltschutzes liegt,
da so für alle Nutzer hauptsächlich Biomasse zur Wärmeerzeugung verwendet wird.
- Die Unversehrtheit des militärischen Sperrgebietes - der Betrieb einer Wärmeversorgung auf
dem Gelände des Truppenübungsplatzes durch private Betreiber wird vom Bundesministerium
für Landesverteidigung nicht akzeptiert - bleibt gewahrt
- Die Lösung fördert die regionalen Erwerbsmöglichkeiten durch Aufbringung der notwendigen
Biomasse und den privaten Betrieb des Fernheizwerkes
Antwort zu Punkt 4:
Da beim Bundesvergabeamt eine Beschwerde eingelangt ist, bleibt das Ergebnis des Verfahrens
abzuwarten.
Antwort zu Punkt 5:
Die Dienststellen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten haben keine Aus-
schreibung betreffend die "Fernwärme " vorgenommen, da das ursprüngliche Projekt
der Eigenversorgung nicht weiter verfolgt wurde. Vielmehr wurde, wie oben ausgeführt, das
Angebot des privaten Betreibers angenommen, weil es kostengünstiger als die Eigenversorgung
ist.
Antwort zu Punkt 6:
Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten sind keine anderen Interessenten
bekannt.
Antwort zu Punkt 7:
Eine Antwort auf diese Frage kann nur der zukünftige Errichter und Betreiber dieser Anlage
geben.