2973/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2988/J betreffend das Projekt

Wärmeversorgung des Truppenübungsplatzes Allentsteig, welche die Abgeordneten DI

Schöggl, DI Prinzhorn, Haigermoser, Hofmann und Mentil am 22 September 1997 an mich

richteten und die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich

fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 3:

Im Rahmen eines Wettbewerbs wurde eine Lösung für die Eigenwärmeversorgung der Kasernen

des Truppenübungsplatzes gesucht. Die Jury bewertete die Interessenten als Planer. Der am be-

sten bewertete Planer, das Ingenieurbüro INGRA, wurde mit der Ausarbeitung eines Vorent-

wurfs beauftragt, die Option für eine mögliche Weiterplanung behielt sich der Bund vor Die

Vorentwurfsplanung sah die Errichtung einer Biomasseheizungsanlage auf dem Gelände des

Truppenübungsplatzes für die Eigenwärmeversorgung der Kasernen vor

Nach der Absichtserklärung des Bürgermeisters von Allentsteig, in seiner Gemeinde eine lokale

Energieversorgung einzurichten, wobei deren Betreiber auch den Bund mit Wärme versorgen

könnte, wurde die Planung einer bundeseigenen Anlage nicht weiter betrieben. In der Folge hat

die EVN zusammen mit der ortsansässigen Fa. Kramer als privater Errichter und Betreiber des

Fernheizwerks in Allentsteig dem Bund das Angebot gemacht, neben den kommunalen

Bereichen von Allentsteig auch die Kasernen kostengünstig mit Fernwärme zu versorgen.

Ausschlaggebend flir die Annahme dieses Angebotes waren insbesondere folgende Punkte:

- Der Zukauf von Fernwärme ist die kostengünstigste Lösung, der Bund spart sich die Errich-

tung, den Betrieb sowie die Wartung einer eigenen Wärmeerzeugung für die Kaserenen. Bei

den Berechnungen sind korrekterweise auch für die Beistellung der Hackschnitzel durch die

Heeresforstverwaltung, die eine betriebsähnliche Einrichtung ist, marktgerechte Kosten zu

kalkulieren.

- Es ergibt sich eine einheitliche, kostengünstige Lösung für den Wärmebezug durch die Ge-

meinde, die Gemeindebürger und den Bund, die auch im Interesse des Umweltschutzes liegt,

da so für alle Nutzer hauptsächlich Biomasse zur Wärmeerzeugung verwendet wird.

- Die Unversehrtheit des militärischen Sperrgebietes - der Betrieb einer Wärmeversorgung auf

dem Gelände des Truppenübungsplatzes durch private Betreiber wird vom Bundesministerium

für Landesverteidigung nicht akzeptiert - bleibt gewahrt

- Die Lösung fördert die regionalen Erwerbsmöglichkeiten durch Aufbringung der notwendigen

Biomasse und den privaten Betrieb des Fernheizwerkes

Antwort zu Punkt 4:

Da beim Bundesvergabeamt eine Beschwerde eingelangt ist, bleibt das Ergebnis des Verfahrens

abzuwarten.

Antwort zu Punkt 5:

Die Dienststellen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten haben keine Aus-

schreibung betreffend die "Fernwärme " vorgenommen, da das ursprüngliche Projekt

der Eigenversorgung nicht weiter verfolgt wurde. Vielmehr wurde, wie oben ausgeführt, das

Angebot des privaten Betreibers angenommen, weil es kostengünstiger als die Eigenversorgung

ist.

Antwort zu Punkt 6:

Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten sind keine anderen Interessenten

bekannt.

Antwort zu Punkt 7:

Eine Antwort auf diese Frage kann nur der zukünftige Errichter und Betreiber dieser Anlage

geben.