2976/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3158/J-NR/J997 betreffend die Vorschläge des
Bundesministers zur Verlagerung bestimmter Ausbildungszweige von den Universitäten an
Fachhochschulen, die die Abgeordneten Dr. GREDLER und PartnerInnen am 22. Oktober
1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Gibt es - über Ihre öffentlichen Äußerung hinaus - im Bundesministerium für Wissen-
schaft und Verkehr Vorüberlegungen, Pläne, Konzepte oder dergleichen für eine zu-
künftige funktionelle Rollenverteilung zwischen Universitäten und Fachhochschulen ?
Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung für die laufende Legislaturperiode setzte das Ziel
die Teile des postsekundären Bildungssektors abzustimmen. Im Zuge der Implementierung des
Universitäts-Studiengesetzes (" Rationalisierung des Studienangebotes") und des weiteren
Ausbaues des Fachhochschulbereiches werden daher Überlegungen über eine funktionelle
Rollenverteilung der beiden Bereiche angestellt.
2. Nach welchen Kriterien soll die Neuverteilung der Studien zwischen Fachochschulen
und Universitäten erfolgen ?
Der Grad der Praxisorientierung, d.h. inwieweit ein Studiengang einem bestimmten Berufsfeld
zuordenbar ist, ist ein geeignetes Gliederungsmerkmal für Fachhochschulstudien und universi-
täre Angebote.
3. Das zahlenmäßige Verhältnis von Studierenden an Fachhochschulen zu Studierenden
an Universitäten und Hochschulen künstlerischer Richtung beträgt derzeit ca. 1 zu 70.
In welchem Verhältnis sollten Ihrer Meinung nach in einer nach funktionalen Krite-
rien geordneten Hochschullandschaft die Zahl der Studierenden an Fachhochschulen
und an Universitäten stehen ?
An den Universitäten gibt es rund 210.000 Studierende und ca. 6.000 an Fachhochschulen. Das
Verhältnis Universitätsstudenten zu Fachhochschulstudenten beträgt daher etwa 1:35. Bei den
Erstimmatrikulierten bzw. Studienanfängern beträgt das Verhältnis allerdings bereits 9
(21.000 Anfänger) zu 1(2.300 Anfänger). Das Erreichen des vielfach geforderten Anteils von
einem Drittel der Studienanfänger im Fachhochschulbereich wird auch davon abhängen, inwie-
weit bisher schulische Postsekundarangebote integriert werden.
4. In einem („espräch mit der Tageszeitung „Die Presse“ vertraten Sie die Position, daß
an den Universitäten in erster Linie jene Studien bestehen bleiben sollten, „die nicht
zu einer strikten Berufsausbildung, sondern zum Fachwissen auf der Höhe unserer
Zeit führen". Bitte geben Sie uns einen Überblick, auf welche derzeit an österreichi-
schen Universitäten angebotenen Studien dies Ihrer Meinung nach zutrifft.
Sieht man von den Doktoratsstudien ab, die generell nicht für die sogenannte Berufspraxis,
sondern für die Forschung ausbilden, so ist es das ganze Spektrum von Disziplinen, das tradi-
tionell und meist auch heute noch in den Geistes- und Naturwissenschaftliclien Fakultäten
angesiedelt ist, das keine strikte Bindung zu einem bestimmten Berufsfeld aufweist.
5. In welchem Zeithorizont erscheint Ihnen eine Verlagerung von Ausbildungsgängen
wie Jus, Lehramtsstudien, Veterinärmedizin und Humanmedizin von den Universitä-
ten an Fachhochschulen realisierbar?
Da die Diskussion über eine Strukturbereinigung im Postsekundarbereich erst angelaufen ist,
ist es zu früh einen Zeithorizont für die Verlagerung einzelner, noch nicht festgelegter Fach-
richtungen anzugeben.
6. Welche budgetären Umschichtungen zwischen Universitäten und Fachhochschulen
wären mit einer Verlagerung der obgenannten Studiengänge verbunden? Erwarten
Sie Einsparungen in nennenswerter Höhe durch eine derartige Neuordnung der
Hochschulstrukturen?
Eine Neuordnung der Hochschulstrukturen bedeutet keine generelle Reduktion des Angebotes,
daher auch keine Einsparung.
7. Die "funktionale Differenz" zwischen Universitäten und Fachhochschulen wird der-
zeit vom Gesetzgeber bzw. von der Gesetzgeberin u.a. dadurch zum Ausdruck ge-
bracht, daß AbsolventInnen von Fachhochschulstudiengängen kein Zugang zu Posten
der Verwendungsgruppe A im Bundesdienst zugestanden wird. Würden Sie bei einer
ällfälligen Verlagerung des Jus - Studiums an Fachhochschulen
a) diese funktionale Differenzierung“ beibehalten und somit - zumindest in finanzieller
Hinsicht - zwei Klassen von JuristInnen schaffen,
b)) für JuristInnen eine Ausnahme machen,
c) die Finanzielle Diskriminierung von FH-AbsolventInnen im Bundesdienst gänzlich
aufheben,
(1) einer anderen Lösung den Vorzug geben?
Der Gesetzesgeber hat bislang noch keine Entscheidung über den Zugang von Fachhochschul-
absolvebten zur Verwendungsgruppe A getroffen.
8. Welche Planungen für die finanzielle Weiterentwicklung des Fachhochschulsektors
über das Jahr 2000 hinaus gibt es unabhängig von der oben angesprochenen „funk-
tionalen Differenzierung“ zwischen Fachhochschulen und Universitäten ?
Neben der funktionellen“ Strukturbereinigung betreffen die Planungsarbeiten im Fachhochschul-
bereich die Konsolidierung durch Schaffung hinreichend großer Bildungseinrichtungen (Vermei -
dung der Zersplitterung), die regionale Ausgewogenheit der Angebote und die Prüfung der
Eignung der gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen der Träger für Hochschuleinrichtungen.