2980/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Bgdr Jung und Kollegen haben am 25. September 1997
unter der Nr. 2993/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Teilnahme von Soldaten fremder Streitkräfte an Übungen und Ausbildungsvorhaben in
Österreich“ gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
In der Sitzung des Hauptausschusses des Nationalrates am 15. Juli 1997 habe ich zur Frage
der rechtlichen Grundlage der Anwesenheit von Angehörigen ausländischer Streitkräfte in
Österreich sinngemäß erklärt, daß in derartigen Fällen bisher mit den bestehenden
gesetzlichen Regelungen das Auslangen gefunden werden konnte, weil keine hoheitlichen
Akte gesetzt wurden.
In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, daß Österreich am 16. Jänner 1997 das
„Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages und den anderen
an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer
Truppen“ (Truppenstatut - Abkommen, Status of Forces Agreement; PfF - SOFA) unter -
zeichnet hat. Das gegenständliche Abkommen, das derzeit dem Nationalrat gemäß Art. 50
Abs. 1 B-VG zur Genehmigung vorliegt und im Anschluß daran ratifiziert werden wird,
regelt den rechtlichen Status von Truppen aus Partnerländern, die für Zwecke von PfF -
Aktivitäten in ein anderes Partnerland entsandt werden. Damit wird in Hinkunft eine volle
Teilnahme ausländischer Streitkräfte
aus Partnerländern an Programmen der „Partnerschaft
für den Frieden“ (PfF) auch in Österreich ermöglicht. Mittlerweile haben neben Österreich
alle anderen PfF-Teilnehmerstaaten das SOFA unterzeichnet; 19 Staaten haben es bereits
ratifiziert.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Nein.
Zu 2:
Entfällt.
Zu 3:
Nein. Ich verweise auf meine einleitenden Ausführungen.
Zu 3.1:
Entfällt.
Zu 4:
Nein. Wie schon in der Einleitung erwähnt, wurde das gegenständliche PfF-SOFA vom
Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten am 16. Jänner 1997 unterzeichnet. Die
Bundesregierung hat das Ratifizierungsverfahren mit Beschluß vom 11. November 1997
eingeleitet; die diesbezügliche Vorlage wurde dem Nationalrat zwecks Genehmigung gemäß
Art. 50 Abs. 1 B-VG vorgelegt und dem Außenpolitischen Ausschuß zugewiesen.
Zu 5, 5.1 und 5.2:
Im Hinblick auf meine Ausführungen zur Frage 1 erübrigt sich eine Beantwortung.