2983/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Dr. HAIDER
und Kollegen betreffend Sonderverträge für
Ministersekretäre, Nr. 3032/J
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
In meinem Büro gibt es eine Ministersekretärin der Verwendungsgruppe A 1 die di -
rekt im Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beschäftigt ist. Wei -
ters sind fünf Ministersekretärinnen aufgrund von Überlassungsverträgen im Mmi -
sterbüro tätig.
Zu Frage 2:
Der Aufgabenbereich dieser sechs MitarbeiterInnen umfaßt im einzelnen:
Angelegenheiten der Präsidialsektion, der Öffentlichkeitsarbeit und des Marketings;
sozial - und gesundheitspolitische Grundsatzfragen; inhaltliche Koordination der Mmi -
stergeschäftsstücke; Grundsatzfragen des Arbeitnehmerlinnenlschutzes und der Ar -
beitsinspektion;
Beschäftigungspolitik, Jugendbeschäftigung, Berufsausbildung; Arbeitslosenversiche -
rung; Ausländerbeschäftigung; Arbeitsmarktservice; Gewerberecht; Parlamentsbe -
treuung; Ministerratsvorbereitung;
Internationale Angelegenheiten einschließlich EU-Koordination; Arbeitsrecht; Frauen -
politik und Chancengleichheit; familienpolitisch relevante Fragen;
Sozialversichewng; Sozialversicherungsträger; Behinderten politik; lfflegegeld; soziale
Versorgung; Schnittstellen Sozialversicherung - Arbeitnehmerschutz;
Krankenanstalten; Spitaisplanung; Standesrecht für Ärzte; Übersichts - und Struktur -
fragen des Gesundheitswesens; Qual itätssicherung; Transplantationsmedizin und
Bioethik; Gesundheit am Arbeitsplatz und Arbeitsmedizin; Forschung; Länderkon -
takte; Allgemeines Gesundheitswesen; Arzneimittel; Med izinprod ukte; Gesundheits -
berufe; Fonds Gesundes Österreich.
Zu Frage 3:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Zu Frage 4:
Die Enuohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes bzw. des All -
gemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (Überlassungsverträge).
Zu Frage 5:
In meinem Büro sind keine MitarbeiterInnen mit Sondervertrag beschäftigt.
Zu Frage 6:
Siehe Antwort zu Frage 5.
Zu Frage 7:
Überstunden wurden zum Teil pauschaliert und werden zum Teil je nach Anfall abge-
rechnet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können zu den Überstundenregelun-
gen der einzelnen MitarbeiterInnen keine Angaben gemacht werden.
Einerseits wird eine Tätigkeit im Büro eines/einer Politiker/in nur für eine relativ kurze
Zeit ausgeübt, wobei eine über das übliche Ausmaß hinausgehenden Verfügbarkeit
erforderlich ist. Andererseits ist ein
besonderes Vertrauensverhältnis notwendig. Un -
ter diesen Voraussetzungen ist es nahezu unmöglich, besonders qualifizierte Mitar-
beiterinnen zu finden, die zu den GehaJisansätzen des Bundes ein Dienstverhältnis
eingehen.
Zu Frage 9:
Der Personalaufwand für Ministersekretärinnen beschränkt sich auf eine Beamtin, die
in die Verwendungsgruppe A 1 eingestuft ist. Da ein Rückschluß auf die Person mög-
lich wäre, können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben zu den Kosten
gemacht werden. Bemerkt wird, daß die Kosten für die Ministersekretä rinnen mit
Überlassungsverträgen nicht aus dem Personal -, sondern aus dem Sachaufwand
bezahlt werden.
Zu Frage 10;
Im Bereich der Zentralstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und So-
ziales wurden mit insgesamt sieben Mitarbeiterinnen Sonderverträge abgeschlossen.
Es handelt sich dabei bei fünf Sonderverträgen um ADV-Bedienstete und bei zwei
Sonderverträgen um Ärzte. Aufgrund ihrer besonderen Qualifikation konnten diese
MitarbeiterInnen nur mit einem Sonderentgelt für eine Tätigkeit beim Bundesministe-
rium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gewonnen werden.