2983/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Dr. HAIDER

und Kollegen betreffend Sonderverträge für

Ministersekretäre, Nr. 3032/J

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu Frage 1:

In meinem Büro gibt es eine Ministersekretärin der Verwendungsgruppe A 1 die di -

rekt im Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beschäftigt ist. Wei -

ters sind fünf Ministersekretärinnen aufgrund von Überlassungsverträgen im Mmi -

sterbüro tätig.

Zu Frage 2:

Der Aufgabenbereich dieser sechs MitarbeiterInnen umfaßt im einzelnen:

Angelegenheiten der Präsidialsektion, der Öffentlichkeitsarbeit und des Marketings;

sozial - und gesundheitspolitische Grundsatzfragen; inhaltliche Koordination der Mmi -

stergeschäftsstücke; Grundsatzfragen des Arbeitnehmerlinnenlschutzes und der Ar -

beitsinspektion;

Beschäftigungspolitik, Jugendbeschäftigung, Berufsausbildung; Arbeitslosenversiche -

rung; Ausländerbeschäftigung; Arbeitsmarktservice; Gewerberecht; Parlamentsbe -

treuung; Ministerratsvorbereitung;

Internationale Angelegenheiten einschließlich EU-Koordination; Arbeitsrecht; Frauen -

politik und Chancengleichheit; familienpolitisch relevante Fragen;

Sozialversichewng; Sozialversicherungsträger; Behinderten politik; lfflegegeld; soziale

Versorgung; Schnittstellen Sozialversicherung - Arbeitnehmerschutz;

Krankenanstalten; Spitaisplanung; Standesrecht für Ärzte; Übersichts - und Struktur -

fragen des Gesundheitswesens; Qual itätssicherung; Transplantationsmedizin und

Bioethik; Gesundheit am Arbeitsplatz und Arbeitsmedizin; Forschung; Länderkon -

takte; Allgemeines Gesundheitswesen; Arzneimittel; Med izinprod ukte; Gesundheits -

berufe; Fonds Gesundes Österreich.

Zu Frage 3:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 4:

Die Enuohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes bzw. des All -

gemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (Überlassungsverträge).

Zu Frage 5:

In meinem Büro sind keine MitarbeiterInnen mit Sondervertrag beschäftigt.

Zu Frage 6:

Siehe Antwort zu Frage 5.

Zu Frage 7:

Überstunden wurden zum Teil pauschaliert und werden zum Teil je nach Anfall abge-

rechnet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können zu den Überstundenregelun-

gen der einzelnen MitarbeiterInnen keine Angaben gemacht werden.

Einerseits wird eine Tätigkeit im Büro eines/einer Politiker/in nur für eine relativ kurze

Zeit ausgeübt, wobei eine über das übliche Ausmaß hinausgehenden Verfügbarkeit

erforderlich ist. Andererseits ist ein besonderes Vertrauensverhältnis notwendig. Un -

ter diesen Voraussetzungen ist es nahezu unmöglich, besonders qualifizierte Mitar-

beiterinnen zu finden, die zu den GehaJisansätzen des Bundes ein Dienstverhältnis

eingehen.

Zu Frage 9:

Der Personalaufwand für Ministersekretärinnen beschränkt sich auf eine Beamtin, die

in die Verwendungsgruppe A 1 eingestuft ist. Da ein Rückschluß auf die Person mög-

lich wäre, können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben zu den Kosten

gemacht werden. Bemerkt wird, daß die Kosten für die Ministersekretä rinnen mit

Überlassungsverträgen nicht aus dem Personal -, sondern aus dem Sachaufwand

bezahlt werden.

Zu Frage 10;

Im Bereich der Zentralstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und So-

ziales wurden mit insgesamt sieben Mitarbeiterinnen Sonderverträge abgeschlossen.

Es handelt sich dabei bei fünf Sonderverträgen um ADV-Bedienstete und bei zwei

Sonderverträgen um Ärzte. Aufgrund ihrer besonderen Qualifikation konnten diese

MitarbeiterInnen nur mit einem Sonderentgelt für eine Tätigkeit beim Bundesministe-

rium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gewonnen werden.