2996/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage Nr. 3004/J der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und

Genossen vom 1. Oktober 1997, betreffend Auswirkungen des Franc - CFA auf eine eventuell

hinkünftige EWU, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

In den befaßten Gremien der EU werden währungs - und geldpolitische Konsequenzen von

bestehenden Währungsabkommen in der Wirtschafts - und Währung sunion unter dem Titel

„Monetary and exchange - rate arrangements with countries, sovereign entities and territories“

diskutiert. Aus diesem Grund wurde der Begriff „Wechselkursarrangement‘ gewählt. Die

Parität zum Französischen Franc ist nicht fix, weshalb auch aus diesem Grund nicht von einer

Währungsunion gesprochen werden kann.

Die betroffenen afrikanischen Staaten teilen sich in zwei Ländergruppen, die mit jeweils einer

gemeinsamen Zentralbank eine Währungsunion bilden. Die Banque de France dient nur als

„Agent“ des französischen Schatzamtes. Eine Währungsunion, wie etwa die WWU mit einer

gemeinsamen Zentralbank, ist die CFA - Franc - Zone jedenfalls nicht. Vielmehr handelt es sich

um einen Kooperationsmechanismus zwischen Frankreich und zwei afrikanischen

Währungsunionen.

Zu 2.:

Nach einer Aufstellung des IWF betrug die bilaterale finanzielle Hilfe Frankreichs an die CFA -

Franc - Zone im Jahr 1994 633 Mio. US$1995  400 Mio. US$ und 1996  421 Mio. US$. Wie mir

berichtet wird, werden im Jahr 1997 etwa 200 Mio. US$ an bilateraler Hilfe vergeben. Zu -

sätzlich haben der IWF und die Weltbank Kredite gewährt.

Es kann argumentiert werden, daß es sich bei den Ländern der CFA - Franc - Zone nicht um

Sanierungsfälle handelt. Nach einer 50%igen Abwertung im Jänner 1994 entwickeln sich die

Exporte und die Wachstumsraten dieser Länder sehr positiv.

Zu 3.:

Die wirtschaftliche Entwicklung in dieser Region ist positiv. Im aktuellen „World Economic

Outlook“ des IWF werden für die CFA - Länder für 1996 reale (durchschnittliche) Wachstums -

raten von 5,2% und für 1997 von 5,3% ausgewiesen. Die durchschnittliche Inflation in diesen

Ländern soll im Jahr 1997 3,9% betragen.

Weitere Kreditunterstützungen und Schuldennachlässe des IWF sind wahrscheinlich. Einige

der CFA - Länder sind in der Initiative des IWF zur Entschuldung von "Highly Indebted Poor

Countries“ enthalten und können daher weitere Schulden reduktionen erwarten, wenn deren

wirtschaftliche Entwicklung den Vorstellungen des IWF entspricht.

Zu 4.:

Die Abwicklung ist insoweit eine rein französische Sache, als die Banque de France nur als

„Agent" des Schatzamtes agiert und die Beistandsverpflichtung Frankreichs aus dem

französischen Budget erfolgt. Die Budgetpolitik bleibt auch in der 3. Stufe der WWU, inner-

halb der Vorgaben des Wachstums - und Stabilitätspaktes, eine einzelstaatliche Kompetenz.

Auswirkungen auf andere EU-Staaten sind nicht zu erwarten. Die CFA - Franc - Zone kann ein

Wechselkursziel verfolgen, auch wenn Frankreich in die 3. Stufe der WWU eintritt.

Zu 5.:

Die Abkommen der CFA - Franc - Zone mit Frankreich haben gemäß der Einschätzung der Eu -

ropäischen Kommission keine geldpolitischen Auswirkungen, weil Frankreich nicht in die

Durchführung der Geldpolitik dieser Länder eingreift; die Konvertibilität der Währungen zum

französischen Franc wird ohne geldpolitische Instrumente (z.B. Zinssatzinterventionen oder

Geldschöpfung) sichergestellt.

Im Art. 105 (2) des EU - Vertrages ist als Aufgabe des Europäischen Systems der Zentral-

banken (=ESZB) normiert, die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen.

Geldpolitik und Devisengeschäfte werden in der 3. Stufe der WWU alleinige Kompetenz der

ESZB. Damit ist sichergestellt, daß die französische Politik nur dann autonom handeln kann,

wenn es keine geldpolitischen Auswirkungen auf die WWU gibt.

Stützungskredite, wie sie in der Frage angesprochen werden sind nach gegenwärtiger Be -

urteilung auszuschließen.