2996/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3004/J der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und
Genossen vom 1. Oktober 1997, betreffend Auswirkungen des Franc - CFA auf eine eventuell
hinkünftige EWU, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
In den befaßten Gremien der EU werden währungs - und geldpolitische Konsequenzen von
bestehenden Währungsabkommen in der Wirtschafts - und Währung sunion unter dem Titel
„Monetary and exchange - rate arrangements with countries, sovereign entities and territories“
diskutiert. Aus diesem Grund wurde der Begriff „Wechselkursarrangement‘ gewählt. Die
Parität zum Französischen Franc ist nicht fix, weshalb auch aus diesem Grund nicht von einer
Währungsunion gesprochen werden kann.
Die betroffenen afrikanischen Staaten teilen sich in zwei Ländergruppen, die mit jeweils einer
gemeinsamen Zentralbank eine Währungsunion bilden. Die Banque de France dient nur als
„Agent“ des französischen Schatzamtes. Eine Währungsunion, wie etwa die WWU mit einer
gemeinsamen Zentralbank, ist die CFA - Franc - Zone jedenfalls nicht. Vielmehr handelt es sich
um einen Kooperationsmechanismus zwischen Frankreich und zwei afrikanischen
Währungsunionen.
Zu 2.:
Nach einer Aufstellung des IWF betrug die bilaterale finanzielle Hilfe Frankreichs an die CFA -
Franc - Zone im Jahr 1994 633 Mio. US$1995 400 Mio. US$ und 1996 421 Mio. US$. Wie mir
berichtet wird, werden im Jahr 1997 etwa 200 Mio. US$ an bilateraler Hilfe vergeben. Zu -
sätzlich haben der IWF und die Weltbank
Kredite gewährt.
Es kann argumentiert werden, daß es sich bei den Ländern der CFA - Franc - Zone nicht um
Sanierungsfälle handelt. Nach einer 50%igen Abwertung im Jänner 1994 entwickeln sich die
Exporte und die Wachstumsraten dieser Länder sehr positiv.
Zu 3.:
Die wirtschaftliche Entwicklung in dieser Region ist positiv. Im aktuellen „World Economic
Outlook“ des IWF werden für die CFA - Länder für 1996 reale (durchschnittliche) Wachstums -
raten von 5,2% und für 1997 von 5,3% ausgewiesen. Die durchschnittliche Inflation in diesen
Ländern soll im Jahr 1997 3,9% betragen.
Weitere Kreditunterstützungen und Schuldennachlässe des IWF sind wahrscheinlich. Einige
der CFA - Länder sind in der Initiative des IWF zur Entschuldung von "Highly Indebted Poor
Countries“ enthalten und können daher weitere Schulden reduktionen erwarten, wenn deren
wirtschaftliche Entwicklung den Vorstellungen des IWF entspricht.
Zu 4.:
Die Abwicklung ist insoweit eine rein französische Sache, als die Banque de France nur als
„Agent" des Schatzamtes agiert und die Beistandsverpflichtung Frankreichs aus dem
französischen Budget erfolgt. Die Budgetpolitik bleibt auch in der 3. Stufe der WWU, inner-
halb der Vorgaben des Wachstums - und Stabilitätspaktes, eine einzelstaatliche Kompetenz.
Auswirkungen auf andere EU-Staaten sind nicht zu erwarten. Die CFA - Franc - Zone kann ein
Wechselkursziel verfolgen, auch wenn Frankreich in die 3. Stufe der WWU eintritt.
Zu 5.:
Die Abkommen der CFA - Franc - Zone mit Frankreich haben gemäß der Einschätzung der Eu -
ropäischen Kommission keine geldpolitischen Auswirkungen, weil Frankreich nicht in die
Durchführung der Geldpolitik dieser Länder eingreift; die Konvertibilität der Währungen zum
französischen Franc wird ohne geldpolitische Instrumente (z.B. Zinssatzinterventionen oder
Geldschöpfung) sichergestellt.
Im Art. 105 (2) des EU - Vertrages ist als Aufgabe des Europäischen Systems der Zentral-
banken (=ESZB) normiert, die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen.
Geldpolitik und Devisengeschäfte werden in der 3. Stufe der WWU alleinige Kompetenz der
ESZB. Damit ist sichergestellt, daß die französische Politik nur dann autonom handeln kann,
wenn es keine geldpolitischen Auswirkungen auf
die WWU gibt.
Stützungskredite, wie sie in der Frage angesprochen werden sind nach gegenwärtiger Be -
urteilung auszuschließen.