2997/AB XX.GP

 

Beantwortung

der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Mag. Haupt und Kollegen

vom 3. November 1997, Nr. 3192/J,

betreffend geplante Novellierung des Bundespflegegeldgesetzes.

Fragen 1 bis 3:

1. Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?

2. Stimmt es, daß ein Diskussionspapier erarbeitet wurde, in welchem eine Novellierung des

Bundespflegegeldgesetzes diskutiert wird? Wenn ja, wie ist der vollständige Wortlaut dieses

Positionspapieres?

3. Aus welchen Gründen planen Sie eine Novellierung des derzeit geltenden Gesetzes?

Antwort:

Das Bundespflegegeldgesetz und die Landespflegegeldgesetze sind nunmehr seit 4 1/2 Jahren in

Kraft. Die Regelungen haben sich weitgehend bewährt, was auch in Studien bestätigt wird. Mit

Rücksicht darauf daß es sich beim System der Pflegevorsorge um eine völlige Neuordnung

dieser Materie gehandelt hat, ist es verständlich, daß nun für einige Bereiche eine Weiter-

entwicklung bzw. Verbesserungen diskutiert werden.

Selbstverständlich werde ich zum gegebenen Zeitpunkt alle maßgeblichen Stellen einbeziehen

und ihnen Gelegenheit geben, ihre Meinungen und Standpunkte darzulegen.

Fragen 4 und 5:

4. Glauben Sie nicht, daß eine Verschärfung der Zuordnungskriterien auf Kosten der pflege -

und hilfsbedürftigen Menschen gehen und dadurch Zukünftig eine noch größere Anzahl von

Menschen von der Abschiebung in Institutionen bedroht sein würde?

5. Stimmt es, daß in diesem Positionspapier nicht vorgesehen ist, die Richtwerte zu erhöhen,

sondern nur die Stundenanzahl, womit es in Zukunft kaum mehr möglich sein wird, in die

Stufen 5 bis 7 eingestuft zu werden?

Anwort:

Eine Verschärfung der Zuordnungskriterien steht nicht zur Diskussion.