2997/AB XX.GP
Beantwortung
der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Mag. Haupt und Kollegen
vom 3. November 1997, Nr. 3192/J,
betreffend geplante Novellierung des Bundespflegegeldgesetzes.
Fragen 1 bis 3:
1. Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?
2. Stimmt es, daß ein Diskussionspapier erarbeitet wurde, in welchem eine Novellierung des
Bundespflegegeldgesetzes diskutiert wird? Wenn ja, wie ist der vollständige Wortlaut dieses
Positionspapieres?
3. Aus welchen Gründen planen Sie eine Novellierung des derzeit geltenden Gesetzes?
Antwort:
Das Bundespflegegeldgesetz und die Landespflegegeldgesetze sind nunmehr seit 4 1/2 Jahren in
Kraft. Die Regelungen haben sich weitgehend bewährt, was auch in Studien bestätigt wird. Mit
Rücksicht darauf daß es sich beim System der Pflegevorsorge um eine völlige Neuordnung
dieser Materie gehandelt hat, ist es verständlich, daß nun für einige Bereiche eine Weiter-
entwicklung bzw. Verbesserungen diskutiert
werden.
Selbstverständlich werde ich zum gegebenen Zeitpunkt alle maßgeblichen Stellen einbeziehen
und ihnen Gelegenheit geben, ihre Meinungen und Standpunkte darzulegen.
Fragen 4 und 5:
4. Glauben Sie nicht, daß eine Verschärfung der Zuordnungskriterien auf Kosten der pflege -
und hilfsbedürftigen Menschen gehen und dadurch Zukünftig eine noch größere Anzahl von
Menschen von der Abschiebung in Institutionen bedroht sein würde?
5. Stimmt es, daß in diesem Positionspapier nicht vorgesehen ist, die Richtwerte zu erhöhen,
sondern nur die Stundenanzahl, womit es in Zukunft kaum mehr möglich sein wird, in die
Stufen 5 bis 7 eingestuft zu werden?
Anwort:
Eine Verschärfung der Zuordnungskriterien steht nicht zur Diskussion.