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zur Zahl 3001/J-NR/1997

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler und Kollegen haben an mich

eine schriftliche Anfrage, betreffend Schließung der Bezirksgerichte Raab und En -

gelhartszell, gerichtet und folgende Fragen gestellt:

"1. Wird tatsächlich die Schließung der Bezirksgerichte Raab und Engelhartszell

erwogen?

2. Wie hoch wird der Personalabbau bei den Bezirksgerichten Raab und Engel -

hartszell sein?

3. Welche leistungsbezogenen Werteinheiten weisen die genannten Gerichte

auf?

4. Sind bereits Bezirksgerichte in OÖ aufgrund der Strukturreform geschlossen

worden?

5. Bestehen bereits Pläne darüber, welche Bezirksgerichte in OÖ nach der Struk -

turreform aufgrund von Zusammenlegungen baulich verändert werden müß -

ten?

6. Welche kosten würden dadurch entstehen?

7. Wie viele Notariate wären an den Standorten aufgelöster Bezirksgerichte be -

troffen?

8. Teilen Sie ebenfalls die Ansicht der Bezirkshauptmannschaft Schärding, wo -

nach die geplanten Maßnahmen eine Abwertung des Wirtschaftsstandortes

Oberösterreich zur Folge hätten?“

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1 und 4:

Hiezu verweise ich auf meine Antworten zu den von der Abgeordneten zum Natio-

nalrat Dr. Höbinger - Lehrer und vom Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Krüger im

Rahmen der Budgetausschüsse vom 11. April 1996 und vom 24. Oktober 1997 zum

Themenkreis der Schließung von Bezirksgerichten schriftlich gestellten Fragen.

Wie schon darin ausgeführt, ist es seit Jahren ein gewichtiges Anliegen des Bundes -

ministeriums für Justiz, jene noch in den Bundesländern Oberösterreich, Salzburg

und der Steiermark bestehenden Klein - Bezirksgerichte zusammenzulegen, deren

Anfall entweder nicht einmal die Arbeitskraft eines Richters auslastet oder deren An -

fall zwar die Arbeitskapazitäten von bis zu etwa eineinhalb Richtern auslastet, die

aber nahe zu einem Nachbar - Bezirksgericht gelegen sind.

In den erwähnten Fragebeantwortungen, aber auch bei anderen Gelegenheiten ha -

be ich wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß unter den genannten Gesichtspunk -

ten in Oberösterreich folgende Bezirksgerichte mit den sich jeweils anbietenden

Nachbar - Bezirksgerichten zusammengelegt werden sollten:

die Bezirksgerichte Aigen, Engelhartszell, Grein, Grünburg, Haag am Hausruck,

Kremsmünster, Lambach, Lembach, Leonfelden, Neufelden, Neuhofen an der

Krems, Obernberg am Inn, Unterweißenbach, Weyer, Wildshut und Windischgar -

sten.

Für die Zusammenlegung unter anderem dieser Bezirksgerichte hat sich zuletzt

auch der Rechnungshof im Rahmen seines Nachtrags zu seinem Tätigkeitsbericht

für das Verwaltungsjahr 1995 ausgesprochen, der am 7. März 1997 im Rechnungs-

hofausschuß beraten und vom Nationalrat am 11. März 1997 zur kenntnis genom -

men wurde.

In diesem Nachtragsbericht hat sich der Rechnungshof außerdem dafir ausgespro -

chen hat, unter anderem auch das Bezirksgericht Raab mit einem Nachbar-Bezirks -

gericht zusammenzulegen.

Bisher wurden in Oberösterreich keine Bezirksgerichte im Rahmen der Strukturre -

form zusammengelegt.

Zu 2:

Durch die Zusammenlegung der Bezirksgerichte Raab und Engelhartszell mit einem

anderen Gericht könnten längerfristig rund 60 % der Arbeitskapazität eines Richters

und rund 120 % der Arbeitskapazität eines nichtrichterlichen Bediensteten einge-

spart werden.

Zu 3:

Zu den leistungsbezogenen Werteinheiten der Bezirksgerichte Raab und Engel -

hartszell verweise ich auf die Leistungsübersichten dieser Gerichte für das Jahr

1996, die durch Auswertung der im Isetrieblichen Informationssystem der Justiz

(BIS - Justiz) zur Verfügung stehenden Daten gewonnen wurden. In diesen Lei -

stungsübersichten sind - nach Geschäftsgattungen gegliedert - die Anfalls - und Erle -

digungszahlen sowie einzelne Arten von Erledigungen innerhalb des letzten abge -

schlossenen Berichtszeitraums dargestellt. Die Leistungsübersicht betreffend das

Bezirksgericht Raab ist als Anhang A, jene betreffend das Bezirksgericht Engel -

hartszell als Anhang B angeschlossen.

Zu 5:

Für die Aufnahme der zu den Fragen 1 und 4 aufgelisteten Bezirksgerichte bei den

Nachbargerichten wären in den Gerichtsgebäuden Braunau am Inn sowie Linz - Land

und Urfahr-Umgebung, in geringerem Umfang auch in den Gerichtsgebäuden Frei -

stadt, Grieskirchen, kirchdorf an der krems, Perg, Ried im Innkreis, Rohrbach,

Schärding, Steyr und Wels bauliche Maßnahmen erforderlich.

Zu 6:

Durch die Zusammenlegung von Bezirksgerichten werden die Anzahl der Gerichts -

standorte sowie die Gesamtkubatur der für Gerichtszwecke genutzten Objekte ver -

ringert; damit wird längerfristig auch eine Verringerung der Raumkosten einherge -

hen.

Durch eine Verwertung der nicht mehr benötigten Liegenschaften (z.B.: der Ge -

richtsgebäude Agen, Neufelden, Obernberg am Inn, Unterweißenbach, Wildshut),

durch den Entfall ansonsten erforderlicher Generalsanierungen (z.B.: der Gerichts -

gebäude Engelhartszell, Grünburg, Neufelden, Obernberg am lnn, Wildshut) und

durch die Beendigung von Einmietungen (z.B.: der Gerichtsgebäude Grein, Haag

am Hausruck, Weyer, Windischgarsten) können zusätzliche Einnahmen erzielt bzw.

andernfalls anfallende Kosten vermieden werden.

In einer Gesamtbetrachtung wird trotz der bei den aufnehmenden Gerichten für de -

ren Adaptierung anfallenden Ausgaben eine kostenersparnis eintreten. Eine Beziffe -

rung der sich dabei gegenüberstehenden Einnahmen - und kostengrößen ist derzeit

aber noch nicht möglich.

Zu 7:

In Raab und Engelhartszell besteht jeweils eine Notarstelle.

Bei der aus gerichtsorganisatorischen Gründen notwendigen Auflassung einzelner

Bezirksgerichte ist das Bundesministerium für Justiz - in Übereinstimmung mit den

Ländern, aber auch mit den zuständigen Notariatskammern - bisher regelmäßig da -

von ausgegangen, daß die in den betroffenen Gerichtssprengeln ansässigen Notare

an ihren Amtssitzen verbleiben sollen, weil sie dort eine wichtige Funktion als juristi -

sche Anlaufstelle erfüllen. Es ist beabsichtigt, diese Vorgangsweise auch weiterhin

beizubehalten.

Zu 8:

Durch die angestrebten Gerichtszusammenlegungen wäre eine Abwertung des Wirt -

schaftsstandorts Oberösterreich schon deshalb nicht zu erwarten, weil sich die zu -

sammenzulegenden und die für deren Aufnahme vorgesehenen Bezirksgerichte im

Ergebnis ausschließlich jeweils im selben oberösterreichischen Bezirkshauptmann -

schaftssprengel befinden und überdies die zusammenzulegenden Bezirksgerichte

keinen ins Gewicht fallenden Wirtschaftsfaktor darstellen.

Im übngen weise ich darauf hin, daß die Struktur der Bezirksgerichte wesentlich de -

zentraler gestaltet ist als etwa jene der Bezirksverwaltungsbehörden, dies obwohl

der Bürger in der Regel mit letzteren wesentlich häufiger in Kontakt kommt als mit

den Gerichten. So befinden sich beispielsweise im Sprengel der Bezirkshauptmann -

schaft Schärding derzeit drei Bezirksgerichte, aber keine Außenstellen der Bezirks -

hauptmannschaft.

 

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