2999/AB XX.GP

 

Herrn

Präsidenten des Nationairates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler und Kollegen haben am 8. Oktober 1997

unter der Nr. 3080/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„notwendige Nachbesetzung von führenden Positionen von Dienststellen des Bundes -

ministeriums für Landesverteidigung und von Truppenkörpern des Bundesheeres“ gerichtet.

Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage

beantworte ich wie folgt:

Wie den Anfragestellern bekannt ist, werden derzeit im Zuge der Verwaltungsreform die

dem Bundesministerium für Landesverteidigung nachgeordneten Amter und sonstigen

Dienststellen einer eingehenden Überprüfung mit dem Ziel einer Straffung und

Rationalisierung ihrer Aufgaben bzw. der Aufbau - und Ablauforganisation unterzogen. Um

allfällige Neustrukturierungen im Gefolge dieser Analysen nicht zu erschweren, erscheint es

geboten, bei Nachbesetzungen insofern behutsam vorzugehen, als dadurch keine

präjudiziellen Wirkungen für zukünftige organisatorische Anderungen entstehen. Aus der

Tatsache, daß derzeit einige Leitungsfunktionen im Bereich des Bundesministeriums für

liandesverteidigung vakant sind, „Entscheidungsschwächen in Fragen der Postennach -

besetzung“ abzuleiten, ist daher verfehlt.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 4:

Als Bundesminister für Landesverteidigung habe ich Verständnis für die Initiative der

Personalvertretung, verweise allerdings auf meine einleitenden Bemerkungen. Was meine

Funktion als ÖAAB - Obmann betrifft, so bilden diese Fragen keinen Gegenstand der

Vollziehung meines Ministeriums.

Zu 2:

Hiezu verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.

Zu 3:

Die Frage nach den Motiven der Personalvertretung ist nicht dem Vollziehungsbereich

meines Ressorts zuzuordnen.

Zu 5 und 6:

Um jegliche Präjudizierung in dieser Angelegenheit zu vermeiden, bitte ich um Verständnis,

daß ich von einer Beantwortung dieser Fragen absehe.

Zu 7:

Wenngleich es sich beim Abwehramt um eine wichtige Dienststelle handelt, ist die

Arbeitsfähigkeit mit der derzeitigen Führung durch den erfahrenen stellvertretenden Leiter

sichergestellt.

Zu 8 und 8a:

Der Herr Generaltruppeninspektor hat sich für eine Nachbesetzung ausgesprochen, äußerte

aber auch Verständnis für meine oben erläuterten Erwägungen.

Zu 9 und 9a:

Nein.

Zu 10:

Nein. Von einer Ausschreibung dieser Funktion wurde vorerst Abstand genommen, um

jenem Offizier des Generalstabsdienstes, der das genannte Regiment derzeit führt, die

Möglichkeit der achtmonatigen Truppenverwendung zu geben.

Zu 11 und 11a:

Ja; im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung werden die genannten

Kommissionen in der im Ausschreibungsgesetz 1989 vorgesehenen Weise beschickt.

Zu 11b:

Entfällt.

Zu 12:

Er wird als Beamter der Verwendungsgruppe H1, DKl. VI, besoldet.

Zu 13:

Derzeit sind die Arbeitsplätze Leiter Sektion 1 (seit 1.5.1997), Leiter Gruppe Ausbildungs -

mittel (seit 1.8.1997), Leiter Abwehramt (seit 29.9.1996), Kommandant Heeresmunitionsan -

stalt Uieflau (seit 1.7.1997), Leiter Fliegerwerft 3 (seit 1.8.1997), Kommandant Kommando -

femmeldebataillon 3 (seit 1.7.1994) und Kommandant Femmeldebataillon 4 (seit 1.4.1996)

unbesetzt.

Zu 14:

Nein.