2999/AB XX.GP
Herrn
Präsidenten des Nationairates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler und Kollegen haben am 8. Oktober 1997
unter der Nr. 3080/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„notwendige Nachbesetzung von führenden Positionen von Dienststellen des Bundes -
ministeriums für Landesverteidigung und von Truppenkörpern des Bundesheeres“ gerichtet.
Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Wie den Anfragestellern bekannt ist, werden derzeit im Zuge der Verwaltungsreform die
dem Bundesministerium für Landesverteidigung nachgeordneten Amter und sonstigen
Dienststellen einer eingehenden Überprüfung mit dem Ziel einer Straffung und
Rationalisierung ihrer Aufgaben bzw. der Aufbau - und Ablauforganisation unterzogen. Um
allfällige Neustrukturierungen im Gefolge dieser Analysen nicht zu erschweren, erscheint es
geboten, bei Nachbesetzungen insofern behutsam vorzugehen, als dadurch keine
präjudiziellen Wirkungen für zukünftige organisatorische Anderungen entstehen. Aus der
Tatsache, daß derzeit einige Leitungsfunktionen im Bereich des Bundesministeriums für
liandesverteidigung vakant sind, „Entscheidungsschwächen in Fragen der Postennach -
besetzung“ abzuleiten, ist daher verfehlt.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 4:
Als Bundesminister für Landesverteidigung habe ich Verständnis für die Initiative der
Personalvertretung, verweise allerdings auf meine einleitenden Bemerkungen. Was meine
Funktion als ÖAAB - Obmann betrifft, so bilden diese Fragen keinen Gegenstand der
Vollziehung meines Ministeriums.
Zu 2:
Hiezu verweise ich auf meine einleitenden
Ausführungen.
Zu 3:
Die Frage nach den Motiven der Personalvertretung ist nicht dem Vollziehungsbereich
meines Ressorts zuzuordnen.
Zu 5 und 6:
Um jegliche Präjudizierung in dieser Angelegenheit zu vermeiden, bitte ich um Verständnis,
daß ich von einer Beantwortung dieser Fragen absehe.
Zu 7:
Wenngleich es sich beim Abwehramt um eine wichtige Dienststelle handelt, ist die
Arbeitsfähigkeit mit der derzeitigen Führung durch den erfahrenen stellvertretenden Leiter
sichergestellt.
Zu 8 und 8a:
Der Herr Generaltruppeninspektor hat sich für eine Nachbesetzung ausgesprochen, äußerte
aber auch Verständnis für meine oben erläuterten Erwägungen.
Zu 9 und 9a:
Nein.
Zu 10:
Nein. Von einer Ausschreibung dieser Funktion wurde vorerst Abstand genommen, um
jenem Offizier des Generalstabsdienstes, der das genannte Regiment derzeit führt, die
Möglichkeit der achtmonatigen Truppenverwendung zu geben.
Zu 11 und 11a:
Ja; im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung werden die genannten
Kommissionen in der im Ausschreibungsgesetz 1989 vorgesehenen Weise beschickt.
Zu 11b:
Entfällt.
Zu 12:
Er wird als Beamter der Verwendungsgruppe H1,
DKl. VI, besoldet.
Zu 13:
Derzeit sind die Arbeitsplätze Leiter Sektion 1 (seit 1.5.1997), Leiter Gruppe Ausbildungs -
mittel (seit 1.8.1997), Leiter Abwehramt (seit 29.9.1996), Kommandant Heeresmunitionsan -
stalt Uieflau (seit 1.7.1997), Leiter Fliegerwerft 3 (seit 1.8.1997), Kommandant Kommando -
femmeldebataillon 3 (seit 1.7.1994) und Kommandant Femmeldebataillon 4 (seit 1.4.1996)
unbesetzt.
Zu 14:
Nein.