3001/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lafer, Dipl.Ing. Hofmann und Kollegen

haben am 3. Oktober 1997 unter der Nr. 3019/J an mich eine schriftliche par -

lamentarische Anfrage betreffend 2726/AB gerichtet die folgenden Wortlaut

hat:

„1. Welcher Sondergastraum wurde bestellt?

2. Auf welche Höhe beläuft sich die Rechnung für den Sondergastraum?

3. Warum wurde der Betrag von S 4.852,35 zuerst vom Bundeskanzleramt

übernommen und dann von der SPÖ refundiert?

4. Wann genau wurden die vom Bundeskanzleramt übernommenen Kosten

von der SPÖ refundiert?

5. Unter welchem Titel wurde der betreffende Betrag auf welches Konto

überwiesen?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5:

Bei dem angesprochenen Sondergastraum handelte es sich um den Salon

Bruckner; die Miete betrug S 3.456,-- (exkl. 20 % MWST). Die Rechnung ist, da

der Sondergastraum von mir für ein Gespräch mit dem damaligen

Parteivorsitzenden der SPÖ Herrn Bundeskanzler a.D. Dr. VRANITZKY,

angemietet worden war, aus verwaltungstechnischen Gründen zunächst vom

Bundeskanzleramt bezahlt worden. Der Gesamtbetrag in der Höhe von

S 4.852,34 wurde von der SPÖ am 24. Juli 1997 auf das PSK-Konto des

Bundeskanzleramtes 5010-002 eingezahlt, als Zahlungsgrund wurde

"Kostenersatz Rg. 1388 3 W Fa. Flughafen Wien AG“ angegeben.