3002/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider, Mag. Stadler, Mag. Haupt, Gaugg und

Kollegen haben am 3. Oktober 1997 unter der Nr. 3029/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Sonderverträge für Ministersekretäre gerichtet,

die folgenden Wortlaut hat:

„1. Welche Mitarbeiter - unter Angabe der Verwendungs - bzw. der Entlohnungs -

gruppe - sind derzeit in Ihrem Kabinett (Ministerbüro) bzw. im Büro eines

allenfalls zugeteilten Staatssekretärs beschäftigt?

2. Welchen Aufgabenbereich haben diese Mitarbeiter im einzelnen?

3. Welche Mitarbeiter sind auf Grund von Arbeitsleihverträgen oder einer anderen

Rechtsgestaltung von anderen Institutionen (z.B. der Arbeiterkammer) zuge -

wiesen?

4. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Entlohnung der einzelnen Mit -

arbeiter?

5. Mit welchen Mitarbeitern bzw. mit wievielen Mitarbeitern wurden Sonderver -

träge abgeschlossen?

6. Welche Erwägungen waren für den Abschluß der Sonderverträge maßgebend

und wie wirken sich die Sonderverträge in den einzelnen Fällen aus?

7. Welche Überstundenregelungen wurden hinsichtlich der einzelnen Mitarbeiter

getroffen und wie viele monatliche Überstunden ergaben sich daraus für die

einzelnen Mitarbeiter im Durchschnitt?

8. Auf Grund welcher Erwägungen sind Sie der Auffassung, daß das für die

übrigen Bediensteten anzuwendende Dienstrecht des öffentlichen Dienstes für

die Mitarbeiter Ihres Kabinettes (Ministerbüros) unzulänglich ist und durch

Sonderregelungen bzw. Sonderverträge eine finanzielle Besserstellung erreicht

werden muß?

9. Wie hoch wird der Personalaufwand für Ihr Kabinett (Ministerbüro, Büro des

Staatssekretärs) im Jahre 1997 voraussichtlich sein und welche Kopfquote

ergibt sich daraus?

10. Wie viele Sonderverträge haben Sie mit anderen Mitarbeitern Ihres Ressorts

(z.B. Spitzenbeamten) abgeschlossen und welche Gründe waren dafür im

einzelnen maßgebend?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1. 3 und 5:

Zum Stichtag 3. Oktober 1997 waren in meinem Büro neben der erforderlichen An -

zahl von Sekretariats-, Kanzlei- und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal

8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt; mit 3 Personen wurden Sonderver -

träge abgeschlossen, 2 Personen sind im Rahmen von Arbeitsleihverträgen be -

schäftigt und 3 Personen gehören der Entlohnungsgruppe a an.

Zu Frage 2:

Die Aufgabenbereiche sind wie folgt gegliedert:

Mag. SAFRON: Büroleiterin, Familienrecht

Mag. MAYR: Verbraucherschutz, Strahlenschutz, Energiepolitik, Atomenergie

Mag. SCHMID: Soziales und Arbeitsmarkt

Dr. STROMBERGER: Förderungen, Gewalt gegen Frauen, Bildung

Mag. STUBITS: EU, int. Frauenangelegenheiten

Mag. VEICHTLBAUER: Gleichbehandlung, Familienpolitik

Mag. ZGUBIC: Gentechnik, Veterinärwesen, Lebensmittelangelegenheiten

Sonja KATO: Presse, Öffentlichkeitsarbeit

Zu Frage 4:

Die Entlohnung basiert je nach Vertrag auf dem Vertragsbedienstetengesetz, dem

ABGB, dem Angestelltengesetz und dem Journalistenkollektivvertrag.

Zu Frage 6:

Der Abschluß der Sonderverträge war erforderlich, um Mitarbeiterinnen und Mitar -

beiter mit der erforderlichen Qualifikation für die zu besorgenden Aufgaben bzw.

Funktionen zu finden; zu den finanziellen Auswirkungen kann ich im Hinblick auf die

Bestimmungen des Datenschutzes keine Aussage treffen.

Zu Frage 7:

Die angeordneten und geleisteten Überstunden werden entweder einzeln oder

pauschal abgegolten bzw. im Wege des Zeitausgleichs vergütet. Zu den konkreten

Regelungen können im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen keine Angaben

gemacht werden.

Zu Frage 8:

Neben der notwendigen hohen fachlichen Qualifikation stellen vor allem die in der

Natur des Aufgabenbereiches liegende, über das übliche Maß hinausgehende zeit -

liche Verfügbarkeit der Mitarbeiter sowie die Tatsache, daß diese Funktionen nur

befristet wahrgenommen werden können, die in § 36 Vertragsbedienstetengesetz

geforderten Kriterien für die Gewährung von Sonderverträgen dar.

Zu Frage 9:

Der Gesamtpersonalaufwand für die Referenten im Jahr 1997 wird sich voraus -

sichtlich auf S 2,433.347,- (exklusive Dienstgeberbeiträge) belaufen, das sind pro

Kopf S 405.557,83. Bemerkt wird, daß Arbeitsleihverträge in dieser Summe nicht

enthalten sind und nicht alle Referentinnen bzw. Referenten das ganze Jahr 1997 in

meinem Büro beschäftigt waren.

Zu Frage 10:

Zu dieser Frage ist anzumerken, daß mir mit Entschließung des Herrn Bundespräsi -

denten, BGBl.I Nr.26/1997, die sachliche Leitung verschiedener, zum Wirkungs -

bereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten übertragen wurde,

Angelegenheiten der Personalverwaltung und der Organisation des Bundeskanzler -

amtes jedoch hievon ausgenommen sind. Ich verweise daher auf die Ausführungen

des Herrn Bundeskanzlers zu Frage 10 der an ihn ergangenen parlamentarischen

Anfrage Nr. 3028/J.