3003/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen vom
3. Oktober 1997, Nr. 3033/J, betreffend Sonderverträge für Ministersekretäre, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Aufgrund der Einleitung zu der gegenständlichen Anfrage wird davon ausgegangen, daß
unter Mitarbeiter im Ministerbüro nur die Ministersekretäre im engeren Sinn zu verstehen sind.
Weiters enthält diese Anfrage keinen Stichtag, weshalb der 3. Oktober 1997 (Datum der
Anfrage) als Stichtag herangezogen wird.
Zu 1.:
Zum eingangs erwähnten Stichtag waren 2 Beamte (1 A/1 und 1 PT/1) im Büro des Herrn
Bundesministers bzw. des Herrn Staatssekretärs beschäftigt.
Zu 2.:
Den Mitarbeitern im Büro des Herrn Bundesministers und des Herrn Staatssekretärs sind
nachstehende Aufgaben übertragen:
MMag. Robert SPACEK
Kabinettchef, Leitung des gemeinsamen Büros des Herrn Bundesministers und des Herrn
Staatssekretärs, interne Koordinierung, Posteingang, Ministerrat
Dr. Andreas HÖFERL
Pressesprecher
Michael KOCHWALTER
Pressearbeit für den Herrn
Staatssekretär
Mag. Dietmar HOSCHER
Personalangelegenheiten der Finanzverwaltung, Parlament, Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten, Verkehr (exklusive Bahn), BIG, OHT, BÖRGES, allgemeine
Fragen des Tourismus und des Wohnungswesens, Glücksspielmonopol, ASFINAG
Mag. Isabella LINDNER
Internationale Angelegenheiten (inklusive Internationale Finanzinstitutionen), Osthilfe, Ent -
wicklungshilfe, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, EURO-Einführung
Dr. Brigitta MLINEK
Allgemeine Sozialpolitik (inklusive öffentlicher Dienst), Bundesministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales, Wissenschaft, Pensionsfragen (inklusive öffentlicher Dienst),
Frauenangelegenheiten, Konsumentenschutz, Gleichbehandlungsfragen
Mag. Franz NAUSCHNIGG
Mittelfristige Budgetanalyse, allgemeine Wirtschafts- und Budgetpolitik, ökonomische
Analysen, OeNB, Zoll, Alkoholmonopol, Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,
ÖBFA, Pensionskassen, Kapitalmarkt (inklusive Banken, Versicherungen)
Mag. Karl PANNOSCH
Personalwesen der öffentlich Bediensteten, Verwaltungsreform
Mag. Josef PODLESNIG
Postangelegenheiten, Bundesministerium für Justiz, Sektion VI, Bundesrechenzentrum,
Telekommunikation, Finanzprokuratur, Bundesministerium für Unterricht (inklusive Kultur),
Bundesministerium für Landesverteidigung (inklusive Beschaffung), Bundesministerium für
Inneres, Oberste Organe
Dr. Claudia SCHMIED
Beteiligungsverwaltung, Institute (WIFO, IHS, WSR, WIW), Exportförderung, Industriepolitik,
Beschäftigungspolitik, Unternehmensförderungen
Mag. Franz WEINTÖGL
Steuerpolitik, Finanzausgleich, Budget - und Budgetcontrolling, Bundeskanzleramt (inklusive
Kunst), Bundesministerium für Umwelt, FLAF, finanzierungstechnische Fragen im
Gesundheitsbereich, Bahn
Zu 3.:
Dem gemeinsamen Büro des Herrn Bundesministers und des Herrn Staatssekretärs waren
am genannten Stichtag außer den zu Frage 1 erwähnten 2 Beamten noch insgesamt
9 weitere Mitarbeiter aufgrund von Arbeitsleihverträgen bzw. deren verschiedenen
Ausgestaltungsformen zugewiesen.
Zu 4.:
Die beamteten Mitarbeiter werden nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes 1956 be-
soldet. Bei Arbeitsleihverträgen und deren verschiedenen Formen erfolgen die Refundie-
rungen der Bezüge aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages und somit nach den Be-
stimmungen des ABGB.
Zu 5. 6. und 8.:
Am Stichtag war im Büro des Herrn Bundesministers und des Herrn Staatssekretärs kein Mit-
arbeiter beschäftigt, mit dem ein Sondervertrag abgeschlossen wurde. Die Tätigkeit als
persönlicher Mitarbeiter des Herrn Bundesministers bzw. des Herrn Staatssekretärs bewht
auf einem besonderen Vertrauensverhältnis. Ferner ist auch nur schwer argumentierbar, daß
Mitarbeiter, die von einer anderen Institution an das Büro des Herrn Bundesministers bzw.
des Herrn Staatssekretärs verliehen wurden, aufgrund ihrer derzeitigen Tätigkeit
Einkommenseinbußen erleiden. Weiters darf nicht übersehen werden, daß die Tätigkeit in
einem Ministerbüro, im Vergleich zur Gesamtberufslaufbahn, eher von kurzer Dauer ist und
große Anforderungen an die jeweilige Person stellt.
Zu 7.:
Es werden jene Überstunden abgegolten, deren Anordnung aus unbedingt notwendigen
Gründen erfolgte. Die Abgeltung erfolgt entweder durch Einzelabrechnung oder durch ein
Pauschale. Bei Arbeitsleihverträgen werden die Überstundenleistungen im Wege der Re-
fundierung abgegolten. Ich ersuche um Verständnis, daß bei einer detailierten Beantwortung
Rückschlüsse auf das jeweilige Einkommen der Bediensteten gezogen werden könnten,
weshalb ich aus datenschutzrechtlichen Gründen diese Frage nicht näher beantworten kann.
Zu 9.:
Die Kosten für die 11 Angehörigen des Büro des Herrn Bundesministers und des Herrn
Staatssekretärs belaufen sich ohne Dienstgeberanteil und ohne Umsatzsteuer im Jahr 1997
voraussichtlich auf 7,033.000 öS. Dies ergibt eine Kopfquote in Höhe von rund 639.400 öS
die durch das Bundesministerium für Finanzen zu refundieren ist. Hinsichtlich der
Überstunden kann noch keine Aussage getroffen werden, weil diese unregelmäßig anfallen,
im Nachhinein abgerechnet werden und das
laufende Jahr noch nicht beendet ist.
Zu 10.:
Im Bundesministerium für Finanzen - Zentralleitung wurden mit 65 Bediensteten in der
ADV - Sektion Sonderverträge abgeschlossen. Maßgebend hiefür war das bundesweit
geltende ADV - Schema. Ferner wurden 4 Sonderverträge aufgrund der Bestimmungen des
Bundesministeriengesetzes abgeschlossen.