3003/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen vom

3. Oktober 1997, Nr. 3033/J, betreffend Sonderverträge für Ministersekretäre, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

Aufgrund der Einleitung zu der gegenständlichen Anfrage wird davon ausgegangen, daß

unter Mitarbeiter im Ministerbüro nur die Ministersekretäre im engeren Sinn zu verstehen sind.

Weiters enthält diese Anfrage keinen Stichtag, weshalb der 3. Oktober 1997 (Datum der

Anfrage) als Stichtag herangezogen wird.

Zu 1.:

Zum eingangs erwähnten Stichtag waren 2 Beamte (1 A/1 und 1 PT/1) im Büro des Herrn

Bundesministers bzw. des Herrn Staatssekretärs beschäftigt.

Zu 2.:

Den Mitarbeitern im Büro des Herrn Bundesministers und des Herrn Staatssekretärs sind

nachstehende Aufgaben übertragen:

MMag. Robert SPACEK

Kabinettchef, Leitung des gemeinsamen Büros des Herrn Bundesministers und des Herrn

Staatssekretärs, interne Koordinierung, Posteingang, Ministerrat

Dr. Andreas HÖFERL

Pressesprecher

Michael KOCHWALTER

Pressearbeit für den Herrn Staatssekretär

Mag. Dietmar HOSCHER

Personalangelegenheiten der Finanzverwaltung, Parlament, Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten, Verkehr (exklusive Bahn), BIG, OHT, BÖRGES, allgemeine

Fragen des Tourismus und des Wohnungswesens, Glücksspielmonopol, ASFINAG

Mag. Isabella LINDNER

Internationale Angelegenheiten (inklusive Internationale Finanzinstitutionen), Osthilfe, Ent -

wicklungshilfe, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, EURO-Einführung

Dr. Brigitta MLINEK

Allgemeine Sozialpolitik (inklusive öffentlicher Dienst), Bundesministerium für Arbeit,

Gesundheit und Soziales, Wissenschaft, Pensionsfragen (inklusive öffentlicher Dienst),

Frauenangelegenheiten, Konsumentenschutz, Gleichbehandlungsfragen

Mag. Franz NAUSCHNIGG

Mittelfristige Budgetanalyse, allgemeine Wirtschafts- und Budgetpolitik, ökonomische

Analysen, OeNB, Zoll, Alkoholmonopol, Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,

ÖBFA, Pensionskassen, Kapitalmarkt (inklusive Banken, Versicherungen)

Mag. Karl PANNOSCH

Personalwesen der öffentlich Bediensteten, Verwaltungsreform

Mag. Josef PODLESNIG

Postangelegenheiten, Bundesministerium für Justiz, Sektion VI, Bundesrechenzentrum,

Telekommunikation, Finanzprokuratur, Bundesministerium für Unterricht (inklusive Kultur),

Bundesministerium für Landesverteidigung (inklusive Beschaffung), Bundesministerium für

Inneres, Oberste Organe

Dr. Claudia SCHMIED

Beteiligungsverwaltung, Institute (WIFO, IHS, WSR, WIW), Exportförderung, Industriepolitik,

Beschäftigungspolitik, Unternehmensförderungen

Mag. Franz WEINTÖGL

Steuerpolitik, Finanzausgleich, Budget - und Budgetcontrolling, Bundeskanzleramt (inklusive

Kunst), Bundesministerium für Umwelt, FLAF, finanzierungstechnische Fragen im

Gesundheitsbereich, Bahn

Zu 3.:

Dem gemeinsamen Büro des Herrn Bundesministers und des Herrn Staatssekretärs waren

am genannten Stichtag außer den zu Frage 1 erwähnten 2 Beamten noch insgesamt

9 weitere Mitarbeiter aufgrund von Arbeitsleihverträgen bzw. deren verschiedenen

Ausgestaltungsformen zugewiesen.

Zu 4.:

Die beamteten Mitarbeiter werden nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes 1956 be-

soldet. Bei Arbeitsleihverträgen und deren verschiedenen Formen erfolgen die Refundie-

rungen der Bezüge aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages und somit nach den Be-

stimmungen des ABGB.

Zu 5. 6. und 8.:

Am Stichtag war im Büro des Herrn Bundesministers und des Herrn Staatssekretärs kein Mit-

arbeiter beschäftigt, mit dem ein Sondervertrag abgeschlossen wurde. Die Tätigkeit als

persönlicher Mitarbeiter des Herrn Bundesministers bzw. des Herrn Staatssekretärs bewht

auf einem besonderen Vertrauensverhältnis. Ferner ist auch nur schwer argumentierbar, daß

Mitarbeiter, die von einer anderen Institution an das Büro des Herrn Bundesministers bzw.

des Herrn Staatssekretärs verliehen wurden, aufgrund ihrer derzeitigen Tätigkeit

Einkommenseinbußen erleiden. Weiters darf nicht übersehen werden, daß die Tätigkeit in

einem Ministerbüro, im Vergleich zur Gesamtberufslaufbahn, eher von kurzer Dauer ist und

große Anforderungen an die jeweilige Person stellt.

Zu 7.:

Es werden jene Überstunden abgegolten, deren Anordnung aus unbedingt notwendigen

Gründen erfolgte. Die Abgeltung erfolgt entweder durch Einzelabrechnung oder durch ein

Pauschale. Bei Arbeitsleihverträgen werden die Überstundenleistungen im Wege der Re-

fundierung abgegolten. Ich ersuche um Verständnis, daß bei einer detailierten Beantwortung

Rückschlüsse auf das jeweilige Einkommen der Bediensteten gezogen werden könnten,

weshalb ich aus datenschutzrechtlichen Gründen diese Frage nicht näher beantworten kann.

Zu 9.:

Die Kosten für die 11 Angehörigen des Büro des Herrn Bundesministers und des Herrn

Staatssekretärs belaufen sich ohne Dienstgeberanteil und ohne Umsatzsteuer im Jahr 1997

voraussichtlich auf 7,033.000 öS. Dies ergibt eine Kopfquote in Höhe von rund 639.400 öS

die durch das Bundesministerium für Finanzen zu refundieren ist. Hinsichtlich der

Überstunden kann noch keine Aussage getroffen werden, weil diese unregelmäßig anfallen,

im Nachhinein abgerechnet werden und das laufende Jahr noch nicht beendet ist.

Zu 10.:

Im Bundesministerium für Finanzen - Zentralleitung wurden mit 65 Bediensteten in der

ADV - Sektion Sonderverträge abgeschlossen. Maßgebend hiefür war das bundesweit

geltende ADV - Schema. Ferner wurden 4 Sonderverträge aufgrund der Bestimmungen des

Bundesministeriengesetzes abgeschlossen.