3007/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3014/J-NR197 betreffend Sonderprogramm der

Bundesregierung „Der Jugend eine Chance - Die Ausbildungsinitiative der Österreichischen

Bundesregierung“, die die Abgeordneten Annemarie Reitsamer und Genossen am 2. Oktober

1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Wieviele zusätzliche Ausbildungsplätze in den ersten und zweiten Klassen Jahr-

gängen des berufsbildenden Schulwesens (berufsbildende mittlere und höhere

Schulen (BMHS)) wurden für das Schuljahr 1997/98 eingerichtet? Wieviel zusätz-

liche Schulplätze wurden im Schuljahr 1997/98 an Polytechnischen Schulen sowie an

AHS - Oberstufen eingerichtet?

Antwort:

Grundsätzlich ist festzuhalten, daß Schülerinnen und Schüler, welche ihre Schulpflicht noch

nicht erfüllt haben, nicht diejenigen sein können und dürfen, die eine Lehrstelle suchen. Es ist

daher so, daß die Zahl der Neuaufnahmen in die 9. Schulstufe kaum in Zusammenhang mit der

Situation am Lehrstellenmarkt steht. Daher kommt eine wesentliche Bedeutung dem Schuler -

folg der Schülerinnen und Schüler in den ersten Jahrgängen zu. Wie eine Blitzumfrage zum

Frühwarnsystem gezeigt hat, haben die BMHS einen starken Rückgang an Nicht genügend,

teilweise bis zu 25% zu verzeichnen. Es gab im vergangenen Schuljahr trotz steigender

Schülerzahlen 3.404 Schülerinnen und Schüler weniger als im Vorjahr, die in einem

Pflichtgegenstand mit Nicht genügend beurteilt werden mußten. Dadurch hat sich

erfreulicherweise die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den höheren Jahrgängen erhöht. So

befinden sich in allen Klassen der BMHS im heurigen Schuljahr 5.632 Schülerinnen und

Schüler mehr als im vergangenen Jahr.

Die Zahl der zusätzlichen Neuaufnahmen in die 1. Jahrgange einer BMHS beläuft sich auf

2747. Da nicht alle Klassen bis zur gesetzlich zulässigen Obergrenze gern. § 71 SchOG aufge-

füllt werden mußten, liegt die Zahl der zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze höher. Eine

fiktive Berechnung dieser freien Kapazitäten ist theoretisch möglich, ist aber unerheblich, da

bei den als lehrstellensuchend gemeldeten Jugendlichen vielfach keine Eignung vorliegt.

Weiters weise ich darauf hin, daß ein Schuleinstieg z.B. Mitte November nicht zielführend ist,

da der Schulerfolg dabei sehr in Frage steht. Eine Umfrage hat ergeben, daß bei einem Auf-

füllen der Klassen bis 33 Schüler rund 3.000 Schulplätze fiktiv zur Verfügung stehen würden.

Die Zahl der zusätzlichen Plätze in den 1. Jahrgängen beläuft sich daher theoretisch auf rund

5.800. Im Bereich der AHS-Oberstufen ist eine genaue Berechnung zur Zeit nicht möglich.

Aufgrund einer Hochrechnung läßt sich eine geschätzte Zahl von 2.000 Schülerinnen und

Schülern annehmen.

Die Zahlen der Polytechnischen Schulen lassen sich derzeit nicht feststellen, da in diese Schulen

bis 31. Dezember 1997 noch Schüler aufgenommen werden. Hier werden in Zusammenarbeit

mit den Stellen des AMS die Jugendlichen zur Zeit insbesondere auf die Möglichkeit eines

freiwilligen 10. Schuljahres aufmerksam gemacht.

2. An welchen Schulstandorten in Österreich wurden diese zusätzlichen Schulklassen -

gegliedert nach den oben genannten Schulformen - gemäß dem Sonderprogramm

eingerichtet?

3. In welchen Fachrichtungen wurden diese zusätzlichen Schulplätze zur Verfügung

gestellt?

Antwort:

Es werden in den BMHS im heurigen Schuljahr insgesamt 291 Klassen mehr als im vergan -

genen Jahr geführt. Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer ergibt sich aus Blg. 1. Dazu

ist anzumerken, daß diese Auflistung auch die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik

enthält, die nicht zu den BMHS zählen, aufgrund der Zugehörigkeit zu den Schulen mit Aus -

bildungen für Berufe und der 9. - 13. Schulstufe aber zu diesem Bereich gerechnet werden

müssen. Nicht enthalten sind die Schulen im landwirtschaftlichen Bereich, die zu den BMHS

zählen, aber nicht dem Unterrichtsministerium unterstehen. Weiters wurden die verschiedenen

Sonderformen, die in keinem Zusammenhang zur Altersgruppe der 15jährigen stehen, nicht

berücksichtigt.

4. Wie hoch war die Anzahl der Jugendlichen in den Fachschulen, Höheren Tech-

nischen Lehranstalten, Handelsschulen, Handelsakademien usw; gegliedert nach

Bundesländern und Schulstandorten für die Schuljahre 1995/96, 1996/97 und

1997/98?

Antwort:

Diese Zahlen ergeben sich aus Blg.2, die Zahlen für 1997/98 sind in der gewünschten Form

derzeit nicht verfügbar.

5. Wieviele Jugendliche sind trotz Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen im Schuljahr

1997/98 von Fachschulen, Höheren Technischen Lehranstalten, Handelsakademien,

Handelsschulen usw., gegliedert nach Bundesländern und Schulstandorten abge-

wiesen worden?

6. Werden Sie diesen Jugendlichen, die trotz Zugangsvoraussetzungen 1997 von

weiterführenden Schulen abgewiesen wurden, aufgrund der zusätzlich eingerichteten

Ausbildungsplätze, ein weiteres Angebot machen?

Antwort:

Die Landesschulräte und der Stadtschulrat haben bestätigt, daß alle geeigneten Bewerber im

Schulbereich untergebracht werden konnten. Natürlich konnte nicht jeder Bewerber an der von

ihm gewünschten Schule einen Platz erhalten. Es konnte jedoch in jedem Fall ein Ersatzplatz an

einer anderen Schule angeboten werden.

7. Punkt 2 des Sonderprogrammes beschäftigt sich mit der Schaffung von Ausbildungs -

plätzen für Jugendliche in öffentlichen Bereichen; wieviele Lehrlinge werden Sie 1997

in Ihrem Ressort und den nachgegliederten Dienststellen ausbilden?

Antwort

- Aufgrund eines Minsterratsbeschlüsses werden insgesamt 300 Lehrstellen zur Verfügung

stehen. Bisher werden 241 in Anspruch genommen. Davon werden 58 Lehrlinge, das sind rund

25%, im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

aufgenommen werden.

8. Ab welchem Zeitpunkt hat das Unterrichtsministerium die zusätzlichen Wertein -

heiten zur Vergabe der vereinbarten Schulplätze an die zuständigen Landesschulräte

weitergegeben?

Antwort

Da die meinem Ministerium aufgrund des Sonderprogramms zur Verfügung stehenden zusätz -

lichen Mittel erst im BVA 1998 vorgesehen werden konnten, besteht für die Monate

September bis Dezember 1997 keine Bedeckung im BVA 1997. Weiters habe ich im Gespräch

mit Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer zugesichert, daß die Mittel ausschließlich für die Eröff -

nung zusätzlicher Klassen in 1. Jahrgängen aufgewendet werden. Daher war eine entsprechende

Kontrolle über die vorgesehene Verwendung vorzunehmen. Die Werteinheiten wurden daher

auf Anforderung gegen Nachweis der ausschließlichen Verwendung für zusätzliche Klassen in

den 1. Jahrgängen der BMHS freigegeben. Einen Zeitpunkt für die „Weitergabe“ hat es daher

nicht gegeben. Eine Übersicht, für welche Standorte die Freigabe erfolgte, findet sich in Blg. 3.

9. In welcher Form wurden die abgewiesenen Jugendlichen bzw. ihre Eltern über die

Möglichkeit zusätzlicher Schulplätze informiert?

Antwort:

Hier ist die grundsätzliche Betrachtung vorauszuschicken, daß das Aufnahmeverfahren in die

BMHS Schulen und Verwaltung alljährlich vor eine große Herausforderung stellt. Es gilt,

innerhalb sehr kurzer Zeit die Aufnahmen und allfällige Vermittlungen durchzuführen. Eine

besondere Aufgabe ist dabei die Vermittlung von Schülern an andere Schulstandorte, da leider

nicht alle Jugendlichen bzw. deren Eltern im Falle einer Aufnahme an mehreren Schulen sich

bei der Zweitschule abmelden, bzw. die Abmeldungen teilweise sehr spät bekanntgegeben

werden. Es stellt im heurigen Jahr eine große Leistung der Kolleginnen und Kollegen dar, daß

es gelungen ist, den Interessenten Alternativangebote machen zu können, so daß die Landes -

schulräte und der Stadtschulrat festhalten konnten, daß alle geeigneten Interessenten vermittelt

werden konnten.

Die Erstinformation erfolgte unmittelbar im Anschluß an die Regierungsklausur im Juni durch

eine Pressekonferenz gemeinsam mit den Bundesministern Farnleitner und Hostasch. Die

konkreten Informationen über die Möglichkeiten vor Ort erfolgten durch die Schulen und die

Landesschulräte. Dabei ist anzumerken, daß das Zustandekommen einer zusätzlichen Klasse

von vielen anderen Faktoren abhängig ist (Abmeldungen nach erfolgter Aufnahme, Erfolg von

Wiederholungsprüfungen, Zusammenfassung von einzelnen Bewerbern mehrerer Schulen an

einem Standort usw.).

10. Wieviele Jugendliche haben in der ersten Klasse einer BMHS wegen mehr als

drei Nicht genügend ihr Repetierrecht verloren und wieviele dieser Jugendlichen

erhielten einen anderen Schulplatz im berufsbildenden Schulwesen?

Antwort:

Ein Verlust des Repetierrechts ist im Gesetz nicht vorgesehen. Ein Schüler hört auf, Schüler

einer Schule zu sein, wenn er die 1. Stufe einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule

mit vier oder mehr Nicht genügend in Pflichtgegenständen abgeschlossen hat. Dies entspricht

dem Grundsatz, daß bei Nichteignung für die gewählte Fachrichtung ein weiterer Verbleib in

der jeweiligen Schule weder zielführend noch sinnvoll ist, wie er sich in einer Reihe anderer

Bestimmungen im Schulrecht findet. Ein Neueintritt in eine andere Schulart oder Fachrichtung

ist ohne weitere Bedingungen möglich. Wie bereits zu Pkt. 1 ausgeführt, ist die Zahl der

Jugendlichen, die Nicht genügend in ihrem Zeugnis aufweisen, im vergangenen Schuljahr stark

gesunken. Inwieweit dies auch auf die Zahl der Jugendlichen mit mehreren Nicht genügend

zutrifft, läßt sich nur daraus ableiten, daß die Zahl der Nicht genügend insgesamt stärker

gesunken ist als die Zahl der Schüler, welche zumindest in einem Pflichtgegenstand mit Nicht

genügend beurteilt werden mußten. Eine genauere Erhebung über die Zahl und Verteilung der

Nicht genügend ist bisher nur in großen Zeitabständen durchgeführt worden. Die Erhebung

über die Zahl der Jugendlichen mit vier oder mehr Nicht genügend ist noch nicht endgültig

abgeschlossen.

Eine Analyse über Bildungswahlentscheidungen, Schullaufbahnverläufe u.ä. ist aufgrund der

vorliegenden Daten nicht ohne weiteres möglich, sondern diese bedarf einer umfangreichen

Auswertung. Aussagen über Einzelfälle sind grundsätzlich nur nach umfangreichen empirischen

Erhebungen möglich, da die Rohdaten keine Einzelfallbetrachtungen zulassen, sondern ledig -

lich allgemeine Trendanalysen durchgeführt werden können. Aussagen über die Aufnahme in

weiterführende Schulen nach dem Besuch einer anderen 9. Schulstufe sind grundsätzlich nicht

möglich, da als Aufnahmevoraussetzungen die Leistungen der 8. Schulstufe heranzuziehen sind

und daher die Leistungen einer allenfalls bereits besuchten 9. Schulstufe nicht erhoben werden.

11. Über welche Informationen verfügen Sie, wo diese Gruppe von Jugendlichen unter

gekommen ist?

Antwort:

Aufgrund von Vergleichsrechnungen läßt sich festhalten, daß ein erheblicher Prozentsatz dieser

Jugendlichen in eine andere Fachrichtung oder Schulart aufgenommen wurde. Verschiedene an

mich bzw. mein Ministerium herangetragene Einzelfälle untermauern diese Analyse.

12. Welche Vorbereitung haben Sie für die Etablierung eines Schulversuches zur Um

setzung der Lehrlingsstiftung (Modell Wien) getroffen?

Antwort:

Schulversuche werden vom Antragsteller vorbereitet. Da es sich bei den Berufsschulen um

Landeskompetenzen handelt, waren keine organisatorischen Vorbereitungen zu treffen. Die

inhaltlichen Vorarbeiten wurden durch den zuständigen Stadtschulrat geleistet.

 

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