3007/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3014/J-NR197 betreffend Sonderprogramm der
Bundesregierung „Der Jugend eine Chance - Die Ausbildungsinitiative der Österreichischen
Bundesregierung“, die die Abgeordneten Annemarie Reitsamer und Genossen am 2. Oktober
1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Wieviele zusätzliche Ausbildungsplätze in den ersten und zweiten Klassen Jahr-
gängen des berufsbildenden Schulwesens (berufsbildende mittlere und höhere
Schulen (BMHS)) wurden für das Schuljahr 1997/98 eingerichtet? Wieviel zusätz-
liche Schulplätze wurden im Schuljahr 1997/98 an Polytechnischen Schulen sowie an
AHS - Oberstufen eingerichtet?
Antwort:
Grundsätzlich ist festzuhalten, daß Schülerinnen und Schüler, welche ihre Schulpflicht noch
nicht erfüllt haben, nicht diejenigen sein können und dürfen, die eine Lehrstelle suchen. Es ist
daher so, daß die Zahl der Neuaufnahmen in die 9. Schulstufe kaum in Zusammenhang mit der
Situation am Lehrstellenmarkt steht. Daher kommt eine wesentliche Bedeutung dem Schuler -
folg der Schülerinnen und Schüler in den ersten Jahrgängen zu. Wie eine Blitzumfrage zum
Frühwarnsystem gezeigt hat, haben die BMHS einen starken Rückgang an Nicht genügend,
teilweise bis zu 25% zu verzeichnen. Es gab im vergangenen Schuljahr trotz steigender
Schülerzahlen 3.404 Schülerinnen und Schüler weniger als im Vorjahr, die in einem
Pflichtgegenstand mit Nicht genügend beurteilt werden mußten. Dadurch hat sich
erfreulicherweise die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den höheren Jahrgängen erhöht. So
befinden sich in allen Klassen der BMHS im heurigen Schuljahr 5.632 Schülerinnen und
Schüler mehr als im vergangenen Jahr.
Die Zahl der zusätzlichen Neuaufnahmen in die 1. Jahrgange einer BMHS beläuft sich auf
2747. Da nicht alle Klassen bis zur gesetzlich zulässigen Obergrenze gern. § 71 SchOG aufge-
füllt werden mußten, liegt die Zahl der zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze höher. Eine
fiktive Berechnung dieser freien Kapazitäten ist theoretisch möglich, ist aber unerheblich, da
bei den als lehrstellensuchend gemeldeten Jugendlichen vielfach keine Eignung vorliegt.
Weiters weise ich darauf hin, daß ein Schuleinstieg z.B. Mitte November nicht zielführend ist,
da der Schulerfolg dabei sehr in Frage steht. Eine Umfrage hat ergeben, daß bei einem Auf-
füllen der Klassen bis 33 Schüler rund 3.000 Schulplätze fiktiv zur Verfügung stehen würden.
Die Zahl der zusätzlichen Plätze in den 1. Jahrgängen beläuft sich daher theoretisch auf rund
5.800. Im Bereich der AHS-Oberstufen ist eine genaue Berechnung zur Zeit nicht möglich.
Aufgrund einer Hochrechnung läßt sich eine geschätzte Zahl von 2.000 Schülerinnen und
Schülern annehmen.
Die Zahlen der Polytechnischen Schulen lassen sich derzeit nicht feststellen, da in diese Schulen
bis 31. Dezember 1997 noch Schüler aufgenommen werden. Hier werden in Zusammenarbeit
mit den Stellen des AMS die Jugendlichen zur Zeit insbesondere auf die Möglichkeit eines
freiwilligen 10. Schuljahres aufmerksam gemacht.
2. An welchen Schulstandorten in Österreich wurden diese zusätzlichen Schulklassen -
gegliedert nach den oben genannten Schulformen - gemäß dem Sonderprogramm
eingerichtet?
3. In welchen Fachrichtungen wurden diese zusätzlichen Schulplätze zur Verfügung
gestellt?
Antwort:
Es werden in den BMHS im heurigen Schuljahr insgesamt 291 Klassen mehr als im vergan -
genen Jahr geführt. Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer ergibt sich aus Blg. 1. Dazu
ist anzumerken, daß diese Auflistung auch die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik
enthält, die nicht zu den BMHS zählen, aufgrund der Zugehörigkeit zu den Schulen mit Aus -
bildungen für Berufe und der 9. - 13. Schulstufe aber zu diesem Bereich gerechnet werden
müssen. Nicht enthalten sind die Schulen im landwirtschaftlichen Bereich, die zu den BMHS
zählen, aber nicht dem Unterrichtsministerium unterstehen. Weiters wurden die verschiedenen
Sonderformen, die in keinem Zusammenhang zur Altersgruppe der 15jährigen stehen, nicht
berücksichtigt.
4. Wie hoch war die Anzahl der Jugendlichen in den Fachschulen, Höheren Tech-
nischen Lehranstalten, Handelsschulen, Handelsakademien usw; gegliedert nach
Bundesländern und Schulstandorten für die Schuljahre 1995/96, 1996/97 und
1997/98?
Antwort:
Diese Zahlen ergeben sich aus Blg.2, die Zahlen für 1997/98 sind in der gewünschten Form
derzeit nicht verfügbar.
5. Wieviele Jugendliche sind trotz Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen im Schuljahr
1997/98 von Fachschulen, Höheren Technischen Lehranstalten, Handelsakademien,
Handelsschulen usw., gegliedert nach Bundesländern und Schulstandorten abge-
wiesen worden?
6. Werden Sie diesen Jugendlichen, die trotz Zugangsvoraussetzungen 1997 von
weiterführenden Schulen abgewiesen wurden, aufgrund der zusätzlich eingerichteten
Ausbildungsplätze, ein weiteres Angebot machen?
Antwort:
Die Landesschulräte und der Stadtschulrat haben bestätigt, daß alle geeigneten Bewerber im
Schulbereich untergebracht werden konnten. Natürlich konnte nicht jeder Bewerber an der von
ihm gewünschten Schule einen Platz erhalten. Es konnte jedoch in jedem Fall ein Ersatzplatz an
einer anderen Schule angeboten werden.
7. Punkt 2 des Sonderprogrammes beschäftigt sich mit der Schaffung von Ausbildungs -
plätzen für Jugendliche in öffentlichen Bereichen; wieviele Lehrlinge werden Sie 1997
in Ihrem Ressort und den nachgegliederten Dienststellen ausbilden?
Antwort
- Aufgrund eines Minsterratsbeschlüsses werden insgesamt 300 Lehrstellen zur Verfügung
stehen. Bisher werden 241 in Anspruch genommen. Davon werden 58 Lehrlinge, das sind rund
25%, im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
aufgenommen werden.
8. Ab welchem Zeitpunkt hat das Unterrichtsministerium die zusätzlichen Wertein -
heiten zur Vergabe der vereinbarten Schulplätze an die zuständigen Landesschulräte
weitergegeben?
Antwort
Da die meinem Ministerium aufgrund des Sonderprogramms zur Verfügung stehenden zusätz -
lichen Mittel erst im BVA 1998 vorgesehen werden konnten, besteht für die Monate
September bis Dezember 1997 keine Bedeckung im BVA 1997. Weiters habe ich im Gespräch
mit Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer zugesichert, daß die Mittel ausschließlich für die Eröff -
nung zusätzlicher Klassen in 1. Jahrgängen aufgewendet werden. Daher war eine entsprechende
Kontrolle über die vorgesehene Verwendung vorzunehmen. Die Werteinheiten wurden daher
auf Anforderung gegen Nachweis der ausschließlichen Verwendung für zusätzliche Klassen in
den 1. Jahrgängen der BMHS freigegeben. Einen Zeitpunkt für die „Weitergabe“ hat es daher
nicht gegeben. Eine Übersicht, für welche Standorte die Freigabe erfolgte, findet sich in Blg. 3.
9. In welcher Form wurden die abgewiesenen Jugendlichen bzw. ihre Eltern über die
Möglichkeit zusätzlicher Schulplätze informiert?
Antwort:
Hier ist die grundsätzliche Betrachtung vorauszuschicken, daß das Aufnahmeverfahren in die
BMHS Schulen und Verwaltung alljährlich vor eine große Herausforderung stellt. Es gilt,
innerhalb sehr kurzer Zeit die Aufnahmen und allfällige Vermittlungen durchzuführen. Eine
besondere Aufgabe ist dabei die Vermittlung von Schülern an andere Schulstandorte, da leider
nicht alle Jugendlichen bzw. deren Eltern im Falle einer Aufnahme an mehreren Schulen sich
bei der Zweitschule abmelden, bzw. die Abmeldungen teilweise sehr spät bekanntgegeben
werden. Es stellt im heurigen Jahr eine große Leistung der Kolleginnen und Kollegen dar, daß
es gelungen ist, den Interessenten Alternativangebote machen zu können, so daß die Landes -
schulräte und der Stadtschulrat festhalten konnten, daß alle geeigneten Interessenten vermittelt
werden konnten.
Die Erstinformation erfolgte unmittelbar im Anschluß an die Regierungsklausur im Juni durch
eine Pressekonferenz gemeinsam mit den Bundesministern Farnleitner und Hostasch. Die
konkreten Informationen über die
Möglichkeiten vor Ort erfolgten durch die Schulen und die
Landesschulräte. Dabei ist anzumerken, daß das Zustandekommen einer zusätzlichen Klasse
von vielen anderen Faktoren abhängig ist (Abmeldungen nach erfolgter Aufnahme, Erfolg von
Wiederholungsprüfungen, Zusammenfassung von einzelnen Bewerbern mehrerer Schulen an
einem Standort usw.).
10. Wieviele Jugendliche haben in der ersten Klasse einer BMHS wegen mehr als
drei Nicht genügend ihr Repetierrecht verloren und wieviele dieser Jugendlichen
erhielten einen anderen Schulplatz im berufsbildenden Schulwesen?
Antwort:
Ein Verlust des Repetierrechts ist im Gesetz nicht vorgesehen. Ein Schüler hört auf, Schüler
einer Schule zu sein, wenn er die 1. Stufe einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule
mit vier oder mehr Nicht genügend in Pflichtgegenständen abgeschlossen hat. Dies entspricht
dem Grundsatz, daß bei Nichteignung für die gewählte Fachrichtung ein weiterer Verbleib in
der jeweiligen Schule weder zielführend noch sinnvoll ist, wie er sich in einer Reihe anderer
Bestimmungen im Schulrecht findet. Ein Neueintritt in eine andere Schulart oder Fachrichtung
ist ohne weitere Bedingungen möglich. Wie bereits zu Pkt. 1 ausgeführt, ist die Zahl der
Jugendlichen, die Nicht genügend in ihrem Zeugnis aufweisen, im vergangenen Schuljahr stark
gesunken. Inwieweit dies auch auf die Zahl der Jugendlichen mit mehreren Nicht genügend
zutrifft, läßt sich nur daraus ableiten, daß die Zahl der Nicht genügend insgesamt stärker
gesunken ist als die Zahl der Schüler, welche zumindest in einem Pflichtgegenstand mit Nicht
genügend beurteilt werden mußten. Eine genauere Erhebung über die Zahl und Verteilung der
Nicht genügend ist bisher nur in großen Zeitabständen durchgeführt worden. Die Erhebung
über die Zahl der Jugendlichen mit vier oder mehr Nicht genügend ist noch nicht endgültig
abgeschlossen.
Eine Analyse über Bildungswahlentscheidungen, Schullaufbahnverläufe u.ä. ist aufgrund der
vorliegenden Daten nicht ohne weiteres möglich, sondern diese bedarf einer umfangreichen
Auswertung. Aussagen über Einzelfälle sind grundsätzlich nur nach umfangreichen empirischen
Erhebungen möglich, da die Rohdaten keine Einzelfallbetrachtungen zulassen, sondern ledig -
lich allgemeine Trendanalysen durchgeführt werden können. Aussagen über die Aufnahme in
weiterführende Schulen nach dem Besuch einer anderen 9. Schulstufe sind grundsätzlich nicht
möglich, da als Aufnahmevoraussetzungen die Leistungen der 8. Schulstufe heranzuziehen sind
und daher die Leistungen einer allenfalls
bereits besuchten 9. Schulstufe nicht erhoben werden.
11. Über welche Informationen verfügen Sie, wo diese Gruppe von Jugendlichen unter
gekommen ist?
Antwort:
Aufgrund von Vergleichsrechnungen läßt sich festhalten, daß ein erheblicher Prozentsatz dieser
Jugendlichen in eine andere Fachrichtung oder Schulart aufgenommen wurde. Verschiedene an
mich bzw. mein Ministerium herangetragene Einzelfälle untermauern diese Analyse.
12. Welche Vorbereitung haben Sie für die Etablierung eines Schulversuches zur Um
setzung der Lehrlingsstiftung (Modell Wien) getroffen?
Antwort:
Schulversuche werden vom Antragsteller vorbereitet. Da es sich bei den Berufsschulen um
Landeskompetenzen handelt, waren keine organisatorischen Vorbereitungen zu treffen. Die
inhaltlichen Vorarbeiten wurden durch den zuständigen Stadtschulrat geleistet.
Beilagen konnten nicht gescannt werden !!