3008/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 3. Oktober 1997

unter der Nr. 3036/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Sonderverträge für Ministersekretäre" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 3:

Im Sinne des § 7 Abs. 10 des Bundesministeriengesetzes 1986 ist im Bundesministerium für

Landesverteidigung ein „Kabinett des Bundesministers" eingerichtet, dem die - mit eigenen

in der Geschäftseinteilung der Zentralstelle angeführten Agenden ausgestatteten -

Stabsstellen ‚Adjutantur“, „Presse- und Informationsdienst“, „Büro für Wehrpolitik" und

"Gruppe Kontrollbüro“ angehören. Ich gehe davon aus, daß im vorliegenden Zusammenhang

nur jene Bediensteten der Adjutantur angesprochen sind, die meinen unmittelbaren

Mitarbeiterstab bilden. Demzufolge stehen mir - abgesehen vom erforderlichen Hilfs-

personal für Sekretariatsarbeiten bzw. administrative Tätigkeiten - fünf Bedienstete zur

Verfügung (1/VerwGrp H1, 1/VerwGrp H2, 1/VerwGrp A2 und 2/Arbeitsleihverträge).

Zu 2:

 

                         Name

           Aufgabenbereich

Bgdr SINN

1. Adjutant

Obstl KUBISKA

2. Adjutant

Dr. THANNER

Sekretär

Mag. KULLNIG

Sekretär

Adir. SCHABUS

Sekretariat


 

Zu 4:

Die Entlohnung dieser Personen basiert auf den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes 1956

bzw. des ABGB.

Zu 5 und 6:

Entfällt.

Zu 7:

Für den erwähnten Personenkreis sind Überstunden sowohl in pauschalierter Form als auch

im Wege einer Einzelabgeltung vorgesehen. Nähere Angaben können aus datenschutz-

rechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.

Zu 8:

Wie meiner Beantwortung zu 1 und 3 zu entnehmen ist, besteht mit keinem der erwähnten

Bediensteten ein Sondervertrag. Im Falle der beiden Arbeitsleihverträge ist davon

auszugehen, daß diese Mitarbeiter infolge des Wechsels ihres Arbeitsplatzes keine

finanzielle Einbußen im Vergleich zu ihrer früheren Tätigkeit erleiden sollten, was

angesichts ihrer hohen qualitativen und zeitlichen Beanspruchung wohl verständlich ist.

Zu 9:

Die Personalkosten betragen für den Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Oktober 1997 rund 1,9

Millionen Schilling; daraus resultiert eine Pro - Kopf - Quote von monatlich rund S 64.000. -

brutto. Nicht enthalten in diesen Zahlen ist der budgetäre Aufwand für die angeführten

Arbeitsleihverträge, zumal diese nicht dem Personalaufwand, sondern dem Sachaufwand

zuzurechnen sind.

Zu 10:

Im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (Zentralleitung) wurden keine

Sonderverträge mit Spitzenbeamten abgeschlossen.