3011/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Thomas Barmüller und weitere Abgeordnete

haben am 8.10.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3063/J betreffend

„nicht abgeschlossene, überfällige Forschungsprojekte“ gerichtet. Auf die - aus

Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre

ich mich, folgendes mitzuteilen:

ad 1

Folgende 10 Vorhaben wurden trotz anders lautender vertraglichen Vereinbarung bis

Dezember 1996 nicht abgeschlossen:

Titel                                                                                                       Projektabschluß

                                                                                                                lt.Vertrag

- Verteilungswirksamkeit familienpolitischer Leistungen                             Okt 95

- Gynäkologische Kurz - und Langzeitfolgen nach sexuellem Miß -              Dez 96

brauch in Kindheit, Jugend- und Erwachsenenalter

- Untersuchung bestehender Präventionskonzepte auf die Berück -             Jun 96

sichtung der spezifischen Problematik der Kinder suchtkranker

Eltern

- Auswirkungen des EU - Beitritts Österreichs auf die österreichischen        Nov 96

Familien

- Dachdeckung auf dem ökologischen Prüfstand                                           Jän 95

Titel                                                                                                        Projektabschluß

                                                                                                                 lt.Vertrag

- Fußboden- und Wandbeläge auf dem ökologischen Prüfstand                  Feb 95

- Heizung und Wasseraufbereitung im urbanen Raum - ökologische           Sep 95

Lösungen für dichtverbaute Gebiete mit mehrgeschoßigen Althaus -

beständen und Neubaubeständen

- IPCC second and third assessment phase - Themenbereich Verkehr        Sep 95

- Vegetationsökologische Untersuchungen am IM - Standort Zöbel -           Dez 94

boden - Nationalpark Kalkalpen

- klimawirksame Emissionen und wirtschaftliche Aktivitäten; die Inter -    Mai 95

aktion von Strukturen und Institutionen

ad 2

Für die oben aufgelisteten Vorhaben wurden den Auftragnehmern Fristerstreckun -

gen gewährt.

Im Forschungsbericht 1997 sind für den Bereich des Bundesministeriums für

Umwelt, Jugend und Familie eine erheblich größere Anzahl als die in der Antwort zu

Frage 1 angeführten 10 Vorhaben als offen ausgewiesen, obwohl die im Bericht dar -

gestellten vertraglichen Vereinbarungen betreffend das Projektende einen Abschluß

bis Dezember 1996 festlegen. Dies ist darauf zurückzuführen, daß bei einer Anzahl

von Projekten meines Ressorts Verzögerungen bei den gemäß §§ 6 und 7 des For -

schungsorganisationsgesetzes vorzunehmenden Meldungen an das Bundesministe -

rium für Wissenschaft und Verkehr auftraten, sodaß Projektabschlüsse bzw. Ver -

tragsergänzungen in Form von Fristerstreckungen nicht mehr im Forschungsbericht

1997 (Erhebungsstichtag: Jänner 1997) Eingang fanden und erst im nächsten For -

schungsbericht Berücksichtigung finden werden.

Die Verzögerungen dieser Projektabschlußmeldungen betreffen insbesondere Pro -

jekte, die vor 1987 vom damaligen Bundesministerium für Gesundheit und Umwelt -

schutz vergeben worden sind.

ad 3

Wie in der Beantwortung der Frage 2 dargestellt wurde, kann nicht von fehlendem

Projektabschluß gesprochen werden, sondern traten Verzögerungen bei der Mel -

dung von Projektabschlüssen an das Bundesministerium für Wissenschaft und Ver -

kehr auf. Aufgrund der Fristerstreckungen, die den Auftragnehmern der oben an -

geführten Vorhaben gewährt wurden, sind dem Bundesministerium für Umwelt,

Jugend und Familie keine kosten entstanden.

ad 4

Es liegen keine Schäden aufgrund fehlender Abschlüsse der Projekte vor. Da Ent -

scheidungen über Fristerstreckungen in Abwägung der Zielsetzungen der Pro -

jektauftragsvergabe erfolgen, ist mit derartigen Fristerstreckungen auch kein

Nutzenentgang verbunden.

ad 5

Umweltschäden liegen in diesem Zusammenhang nicht vor.

ad 6 und 7

Eine Rückforderung bereits ausbezahlter Beträge war aufgrund des Umstands, daß

die Projekte ordnungsgemäß abgeschlossen wurden bzw. Projektabschlußtermine

seitens des Auftraggebers erstreckt wurden, nicht zu veranlassen.

ad 8

Schadenersatzansprüche bzw. Pönalezahlungen wurden von meinem Ressort im

Zusammenhang mit den im Forschungsbericht 1997, Kapitel ,,BMUJF“ genannten

laufenden Projekten nicht veranlaßt.