3011/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Thomas Barmüller und weitere Abgeordnete
haben am 8.10.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3063/J betreffend
„nicht abgeschlossene, überfällige Forschungsprojekte“ gerichtet. Auf die - aus
Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre
ich mich, folgendes mitzuteilen:
ad 1
Folgende 10 Vorhaben wurden trotz anders lautender vertraglichen Vereinbarung bis
Dezember 1996 nicht abgeschlossen:
Titel Projektabschluß
lt.Vertrag
- Verteilungswirksamkeit familienpolitischer Leistungen Okt 95
- Gynäkologische Kurz - und Langzeitfolgen nach sexuellem Miß - Dez 96
brauch in Kindheit, Jugend- und Erwachsenenalter
- Untersuchung bestehender Präventionskonzepte auf die Berück - Jun 96
sichtung der spezifischen Problematik der Kinder suchtkranker
Eltern
- Auswirkungen des EU - Beitritts Österreichs auf die österreichischen Nov 96
Familien
- Dachdeckung auf dem ökologischen
Prüfstand
Jän 95
Titel Projektabschluß
lt.Vertrag
- Fußboden- und Wandbeläge auf dem ökologischen Prüfstand Feb 95
- Heizung und Wasseraufbereitung im urbanen Raum - ökologische Sep 95
Lösungen für dichtverbaute Gebiete mit mehrgeschoßigen Althaus -
beständen und Neubaubeständen
- IPCC second and third assessment phase - Themenbereich Verkehr Sep 95
- Vegetationsökologische Untersuchungen am IM - Standort Zöbel - Dez 94
boden - Nationalpark Kalkalpen
- klimawirksame Emissionen und wirtschaftliche Aktivitäten; die Inter - Mai 95
aktion von Strukturen und Institutionen
ad 2
Für die oben aufgelisteten Vorhaben wurden den Auftragnehmern Fristerstreckun -
gen gewährt.
Im Forschungsbericht 1997 sind für den Bereich des Bundesministeriums für
Umwelt, Jugend und Familie eine erheblich größere Anzahl als die in der Antwort zu
Frage 1 angeführten 10 Vorhaben als offen ausgewiesen, obwohl die im Bericht dar -
gestellten vertraglichen Vereinbarungen betreffend das Projektende einen Abschluß
bis Dezember 1996 festlegen. Dies ist darauf zurückzuführen, daß bei einer Anzahl
von Projekten meines Ressorts Verzögerungen bei den gemäß §§ 6 und 7 des For -
schungsorganisationsgesetzes vorzunehmenden Meldungen an das Bundesministe -
rium für Wissenschaft und Verkehr auftraten, sodaß Projektabschlüsse bzw. Ver -
tragsergänzungen in Form von Fristerstreckungen nicht mehr im Forschungsbericht
1997 (Erhebungsstichtag: Jänner 1997) Eingang fanden und erst im nächsten For -
schungsbericht Berücksichtigung finden werden.
Die Verzögerungen dieser Projektabschlußmeldungen betreffen insbesondere Pro -
jekte, die vor 1987 vom damaligen Bundesministerium für Gesundheit und Umwelt -
schutz vergeben worden sind.
ad 3
Wie in der Beantwortung der Frage 2 dargestellt wurde, kann nicht von fehlendem
Projektabschluß gesprochen werden, sondern traten Verzögerungen bei der Mel -
dung von Projektabschlüssen an das Bundesministerium für Wissenschaft und Ver -
kehr auf. Aufgrund der Fristerstreckungen, die den Auftragnehmern der oben an -
geführten Vorhaben gewährt wurden, sind dem Bundesministerium für Umwelt,
Jugend und Familie keine kosten entstanden.
ad 4
Es liegen keine Schäden aufgrund fehlender Abschlüsse der Projekte vor. Da Ent -
scheidungen über Fristerstreckungen in Abwägung der Zielsetzungen der Pro -
jektauftragsvergabe erfolgen, ist mit derartigen Fristerstreckungen auch kein
Nutzenentgang verbunden.
ad 5
Umweltschäden liegen in diesem Zusammenhang nicht vor.
ad 6 und 7
Eine Rückforderung bereits ausbezahlter Beträge war aufgrund des Umstands, daß
die Projekte ordnungsgemäß abgeschlossen wurden bzw. Projektabschlußtermine
seitens des Auftraggebers erstreckt wurden,
nicht zu veranlassen.
ad 8
Schadenersatzansprüche bzw. Pönalezahlungen wurden von meinem Ressort im
Zusammenhang mit den im Forschungsbericht 1997, Kapitel ,,BMUJF“ genannten
laufenden Projekten nicht veranlaßt.