3016/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.3052/J-NR/ 1997 betreffend Nebenbeschäftigung
von Bediensteten, die die Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Kollegen am 3. Oktober 1997 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts haben derzeit die Ausübung von erwerbs -
mäßigen Nebenbeschäftigungen inklusive solcher gemäß § 56 Abs. 5 BDG 1979
gemeldet und wie viele Meldungen entfallen davon auf Mitarbeiter der Zentralstelle?
2. Um welche Nebenbeschäftigungen handelt es sich dabei im einzelnen?
3. In welchen Fällen hat die zuständige Dienstbehörde die Ausübung der Nebenbe -
schäftigung in den letzten fünf Jahren negativ beurteilt und welche Gründe wären
hiefür maßgebend?
4. Wie lautete in diesen Fällen die endgültige Entscheidung der Dienstbehörden bzw.
der gerichtlichen Instanzen (Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts)?
5. Planen Sie eine Änderung der bisherigen Haltung Ihres Ressorts in der Frage der
Nebenbeschäftigung von Bediensteten insbesondere in sensiblen Bereichen, die mit
der dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
6 Wie viele Genehmigungen zur Abgabe außergerichtlicher Gutachten wurden in den
letzten fünf Jahren beantragt und wie viele entfallen davon auf Mitarbeiter der
Zentralstelle?
7. Um welche Gutachten handelte es sich dabei im einzelnen?
8. In welchen Fällen hat die zuständige Dienstbehörde die Genehmigungen verweigert
und welche Gründe waren hierfür maßgebend?
9. Welche Maßnahmen wurden in Ihrem Ressort gesetzt, um eine lückenlose Erfassung
aller erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigungen (auch allfälliger illegaler Tätigkeiten)
und der außergerichtlichen Gutachtertätigkeit der Bediensteten zu bewirken?
10. Welche weiteren konkreten Maßnahmen planen Sie in diesem Zusammenhang?
Antwort
Die vorliegende parlamentarische Anfrage wurde gleichlautend an alle Mitglieder der
Bundesregierung gerichtet. Es wird daher auf die Anfragebeantwortung durch den Herrn
Bundeskanzler, die vollinhaltlich auch für den Bereich des Bundesministeriums für Unterricht
und kulturelle Angelegenheiten Geltung hat, verwiesen