3021/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3021/J-NR/97 betreffend Integrationsklassen und

Interkultureller Unterricht, die die Abgeordnete Ute Apfelbeck am 3. Oktober 1997 an mich

richtete, wird wie folgt beantwortet:

Grundsätzlich beziehen sich alle Angaben (mit Ausnahme der beantragten Schulversuche) auf

das Schuljahr 1996/97, da für das laufende Schuljahr noch keine Daten vorliegen. Diese

werden nach Vorliegen umgehend an die Anfragesteller übermittelt werden.

1. Wieviele Integrationsklassen werden im Schuljahr 1997/98 - getrennt nach Schul-

typen und Bundesländer - geführt?

Antwort:

Bezüglich der Anzahl der Integrationsklassen darf auf die angeschlossenen Beilagen verwiesen

werden.

2. Wieviele Lehrer unterrichten insgesamt in Integrationsklassen im Schuljahr 1997/98,

wieviele als reine Integrationslehrer und wieviele Lehrer werden pro Integrations-

klasse gleichzeitig eingesetzt?

Antwort:

In der Grundschule unterrichten in der Regel in einer Integrationsklasse der Klassenlehrer und

ein zusätzlicher, entsprechend ausgebildeter Lehrer. Der zweite Lehrer kann von einigen

Wochenstunden bei Einzelintegration (bis zu sechs Stunden pro Schüler) bis zur vollen

Lehrverpflichtung in Integrationsklassen mit mehreren Schülern mit sonderpädagogischem För-

derbedarf eingesetzt werden.

In einer Hauptschulintegrationsklasse unterrichten im allgemeinen der Fachlehrer und der

zusätzliche Lehrer einen Unterrichtsgegenstand gemeinsam. Das Ausmaß des Einsatzes des

Zweitlehrers ist analog zu dem in der Grundschule. Demnach unterrichten - unter Berücksich-

tigung des Fachlehrersystems an den Hauptschulen und des mehrfachen Einsatzes von Stütz-

lehrern - nach einer groben Schätzung etwa 9.000 Lehrer in integrativ geführten Klassen,

davon etwa 3.000 als zusätzliche Lehrer.

3. Ab wievielen Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird im Normalfall

ein Integrationslehrer eingesetzt?

4. Was ist die geringste Zahl von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, wo

ein Integrationslehrer eingesetzt wird und an welcher Schule ist dies der Fall?

5. An welcher Schule werden derzeit die meisten Schüler mit sonderpädagogischem

Förderbedarf unterrichtet und wieviele Integrationslehrer werden dort eingesetzt?

Antwort:

Ein Zweitlehrer kann bei der integrativen Betreuung einzelner Schüler ebenso eingesetzt

werden wie in Integrationsklassen mit mehreren behinderten Kindern. Nähere Bestimmungen

dazu finden sich in den Landesausführungsgesetzen.

Für die AHS-Unterstufe gilt die Regelung, daß im Landesdurchschnitt mindestens fünf Kinder

mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Integrationsklasse von einem zusätzlichen

Lehrer zu unterrichten sind. Die entsprechenden statistischen Angaben befinden sich in der

Beilage.

6. Welche (Zusatz)Ausbildting muß ein Lehrer vorweisen können, um als Integrations-

lehrer eingesetzt zu werden und wieviele Lehrer haben derzeit diese Ausbildung?

Antwort:

Als zusätzlicher Lehrer in Integrationsklassen kann ein geprüfter Sonderschullehrer, ein Volks-

schul- oder Hauptschullehrer mit zusätzlich erworbenen sonderpädagogischen Qualifikationen

bzw. mit dessen Zustimmung ein Lehrer ohne besondere sonderpädagogische Ausbildung

eingesetzt werden.

7. Wieviele Lehrer werden im Schuljahr 1997/98 für den Interkulturellen Unter-

richt — getrennt nach Schultypen und Bundesländern - eingesetzt?

8. Ab wievielen Schülern wird in einer Klasse Interkultureller Unterricht abgehalten?

Antwort:

Zunächst muß festgestellt werden, daß „Interkultureller Unterricht“ kein offizieller Terminus

ist. Es dürfte vermutlich der muttersprachliche Unterricht oder der besondere Förderunterricht

in Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache gemeint sein. Es

wird daher im folgenden auf diese beiden Themenkomplexe eingegangen.

Besonderer Förderunterricht in Deutsch:

An den Bundesschulen (wobei hier im wesentlichen nur die Übungsvolks- und -hauptschulen

der Pädagogischen Akademien betroffen sind) gilt § 4 Abs. 1 der Eröffnungs- und Teilungs -

zahlenverordnung. Das heißt, in der 1. bis 4. Schulstufe kann ab drei Schülerinnen und

Schülern und in den Übungshauptschulen ab sechs Schülerinnen und Schülern ein besonderer

Förderunterricht in Deutsch erteilt werden.

Für die Landesschulen werden die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes angewendet.

Muttersprachlicher Unterricht:

Der muttersprachliche Unterricht kann klassen-, schulstufen-, schul- oder schulartenüber-

greifend angeboten werden.

An den Bundesschulen kommt § 3 Abs. 1 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung zur

Anwendung, d.h. muttersprachlicher Unterricht kann ab einer Teilnehmerzahl von zwölf

Schülerinnen und Schülern abgehalten werden.

An den Landesschulen gelten die Eröffnungs- und Teilungszahlen des jeweiligen Bundeslandes

(siehe Beilage).

9. Welche (Zusatz)Ausbildung muß ejn Lehrer vorweisen, um als Lehrer für den Inter-

kulturellen Unterricht eingesetzt zu werden; wieviele Lehrer haben derzeit diese

Ausbildung und wieviele davon sind österreichische Staatsbürger?

Antwort:

Anstellungserfordernisse für Lehrerinnen und Lehrer für den muttersprachlichen

Unterricht:

Lehrerinnen und Lehrer für den muttersprachlichen Unterricht müssen ein abgeschlossenes

Lehramtsstudium aus dem Herkunftsland und gute Deutschkenntnisse nachweisen.

Im Schuljahr 1996/97 wurde im Auftrag des BMUK unter allen LehrerInnen für den mutter -

sprachlichen Unterricht eine Gesamterhebung mittels Fragebogen durchgeführt, wobei die

Rücklaufquote rund 78% betrug. Folgende vorläufige Ergebnisse dieser Studie können in

diesem Zusammenhang festgehalten werden;

87% der Befragten haben ein Universitätsstudium oder ein Studium, das der österreichischen

Pädagogischen Akademie vergleichbar ist, abgeschlossen. Knapp 10% haben zusätzlich eine

Pädagogische Akademie oder eine Universität mit Lehrbefähigung in Österreich abgeschlossen.

Weitere 19% studieren derzeit an einer österreichischen Pädagogischen Akademie. Nur 13%

haben in den letzten fünf Jahren an keinen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen.

Etwa die Hälfte der befragten Lehrerinnen für den muttersprachlichen Unterricht lebt schon

seit mehr als zehn Jahren in Österreich und 37% haben bereits die österreichische Staatsbürger-

schaft.

10. Wie hoch ist das Schüler -Lehrer - Verhältnis

a) im allgemeinen,

b) durchschnittlich in Integrationsklassen

ha) unter Einbeziehung der Integrationslehrer

hb) unter Weglassung der Integrationslehrer

c) durchschnittlich in Klassen mit Interkulturellen Unterricht,

ca) unter Einbeziehung der Lehrer für Interkulturellen Unterricht;

cb) unter Weglassung der Lehrer für Interkulturellen Unterricht?

Antwort:

a) In den Volksschulen beträgt die durchschnittliche Zahl der Schüler pro Klasse ca. 20, in den

Hauptschulen ca. 24, in den anderen Schularten ca. 25. Das planstellenbezogene Schüler-

Lehrer-Vergleichsverhältnis beträgt unter Einrechnung diverser Verwaltungsagenden ca.

1:10.

b) Aus den Erfahrungen der Schulversuche ergibt sich unter Einrechnung diverser Verwal-

tungsagenden ein geschätztes Schüler-Lehrer-Verhältnis‘ von 1:9, unter Einbeziehung der

„Integrationsiehrer1 (Begleitlehrer) von 1:7,5 (dabei kann nur die Kopfzahl, nicht aber der

Planstellenäquivalenzwert berücksichtigt werden).

c) Da hier offensichtlich das Unterrichtsprinzip des "Interkulturellen Lernens“ gemeint ist, darf

festgestellt werden, daß ein Unterrichtsprinzip für alle Lehrer der in der jeweiligen Verord-

nung genannten Schularten bindend ist, und daher keine planstellenrelevanten Auswirkun-

gen hat. Da ein Unterrichtsprinzip in den Unterricht einfließen soll und kein eigenes Unter-

richtsfach darstellt, fallen dafür auch keine Überstunden an (siehe Beilage).

11. Wieviele Überstunden werden im Durchschnitt pro Integrationslehrer bzw. pro im

Interkulturellen Unterricht eingesetzten Lehrer geleistet?

Antwort:

Da der Einsatz von Integrationslehrern oftmals ein geringeres Ausmaß als eine volle Lehrver-

pflichtung aufweist, fallen hier im Durchschnitt keine Überstunden an.

Zum „Interkulturellen Lernen“ verweise ich auf Punkt 10.

12. Wieviele Lehrer aus Ländern der EU - aufgeschlüsselt nach der Staatsbürgerschaft

der Lehrer, Unterrichtsfächern, Schultypen und Bundesländern - unterrichten im

Schuljahr 1997/98 an öffentlichen Schulen in Österreich?

Antwort:

Da EU-Bürger - sollten sie an österreichischen Schulen unterrichten - nach geltendem EU-

Recht wie österreichische Staatsbürger evidenziert werden, kann diese Frage derzeit nicht ohne

übermäßigen Verwaltungsaufwand beantwortet werden - es müßte nämlich an jeder einzelnen

Schule eine diesbezügliche Erhebung durchgeführt werden.

 

 

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