3022/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen vom
7. Oktober 1997, Nr. 3059/J, betreffend § 68 Abs. 8 EstG, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu 1.:
Der in der Einleitung dargestellte Sachverhalt ist meinem Ressort bekannt.
Zu 2. und 3.:
Ich ersuche um Verständnis daß eine exakte Beantwortung, nur unter Voraussetzung eines
außerordentlich hohen Verwaltungsaufwands möglich ist, der in keinem Verhältnis zum In-
formationswert der Daten stehen würde. Für eine detaillierte Auflistung müßte jeder einzelne
Akt eines Grenzgängers eingesehen und ausgewertet werden. Die Beantwortung erfolgt
daher unter Verwendung von vorhandenen Daten, bei welchen es sich jedoch hauptsächlich
um Schätzungen handelt. Durch die Rechtsprechung des VwGH wären etwa 9.000 Grenz-
gänger betroffen, was schätzungsweise zu einem jährlichen Mehraufkommen an Ein-
kommensteuer von etwa 8.000 S pro Grenzgänger führen würde.
Zu 4. und 5.
Das Bundesministerium für Finanzen beabsichtigt, im Sinne einer Gleichmäßigkeit der Be-
steuerung auch für das Veranlagungsjahr 1996 die bisher geübte Verwaltungspraxis beizu-
behalten.
In einem bereits ergangenen Schreiben wurde die eidgenössische Steuerverwaltung um Auf-
nahme von Verhandlungen ersucht, um eine Überprüfung der Voraussetzungen für die In-
anspruchnahme der Zulagenbegünstigungen
zu ermöglichen. Inzwischen wurden die
Verhandlungen, über deren Ergebnisse und die Dauer ich derzeit keine Aussage machen
kann eingeleitet.
Zu 6.:
Ich ersuche um Verständnis1 daß die Verhandlungen mit der Schweiz im Interesse eines
positiven Verhandlungsausganges nicht unter Zeitdruck ablaufen können. Abhängig vom
positiven Fortgang der Verhandlungen ist aber beabsichtigt die Zulagenbegünstigung bis
zum Abschluß der Verhandlungen aufrechtzuerhalten.