3024/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und Genossen vom

8. Oktober 1997, Nr. 3062/J, betreffend Veräußerung von gemeinnützigen

Wohnbaugesellschaften, die im Eigentum bzw. mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehen,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Ganz oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes befinden sich folgende gemeinnützige

Wohnbaugesellschaften:

BUWOG - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für Bundesbedienstete GesmbH

(BUWOG), WohnungsanlagengesmbH Linz (WAG), Gemeinnützige Eisenbahnsiedlungs-

gesellschaft GesmbH Villach (ESG Villach), Gemeinnützige Eisenbahnsiedlungsgesellschaft

mbH Linz (ESG Linz), Wohnbaugesellschaft der ÖBB Gemeinnützige GesmbH Wien

(WBG Wien).

Anteil Wohnungen Wohnfläche Grundfläche Verkehrswert

BUWOG                         100 %          18.636       1,44 Mio. m2        2,1 Mio. m2     S 8.300 Mio.

WAG                               100%          21.036       1,40 Mio. m2        3,8 Mio. m2     S 8.266 Mio.

ESG Villach                99,034 %         11.899       0,86 Mio. m2        1,9 Mio. m2     S 6.302 Mio.

ESG Linz                    99,974 %           4.040       0,22 Mio. m2     0,067 Mio. m2     S 1.200 Mio.

WBG Wien                 99,996 %           4.586       0,32 Mio. m2     0,342 Mio. m2     S  3.874 Mio.

Bei den Verkehrswerten sind die auf den Baulichkeiten lastenden Verbindlichkeiten bereits

abgezogen. Der Vollständigkeit wegen sei darauf hingewiesen, daß diese Werte allerdings

aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei einem etwaigen Verkauf nicht erzielbar sind.

Zu 2.:

Eine Schachtelbeteiligung von Bedeutung existiert im wesentlichen bei der Wohnungs-

anlagen GesmbH (WAG), die an der Gemeinnützigen Industne-Wohnungsaktiengesellschaft

(GIWOG) zu 25 % mit einem Nominaiwert von S 150 Mio. beteiligt ist.

Zu 3.:

Als Kapitalvertreter sind politische Funktionäre im Sinne der Anfrage bei folgenden Gesell-

schaften tätig: WAG, ESG Villach, ESG Linz, WBG Wien.

Zu 4.:

Derartige Pläne sind mir nicht bekannt.

Zu 5. und 6.:

Derartige Absprachen sind mir nicht bekannt, weshalb im Bundesministerium für Finanzen

auch keine Evaluierungsmaßnahmen gesetzt werden.

Zu 7. und 10.:

Die Diskussion über eine mögliche Veräußerung der Bundesanteile an den drei betroffenen

gemeinnützigen wohnbaugesellschaften geht auf eine Initiative der gesetzgebenden

Körperschaft zurück. Der diesbezügliche Initiativantrag 4131A stammt dabei vom

19. März 1997, sodaß im Falle seiner Beschlußfassung keinesfalls von einem „überhasteten“

Verkauf gesprochen werden kann. Auch liegt gemäß Antrag 4131A kein „Ausverkaufspreis“

vor, da der Verkaufspreis, wie auch der Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst festgehalten

hat, gesetzlich durch das WGG vorgegeben ist. Ein höherer Verkaufspreis wäre nur unter

sondergesetzlicher Außerkraftsetzung des WGG möglich, was - wie ich bereits in der

Beantwortung der Anfrage 2998/J ausgeführt habe - vor allem aus sozialen Gesichtspunkten

nicht vertretbar erscheint.

Zu 8.:

Etwaige Verkäufe von Mietwohnungen an die betreffenden Mieter unterliegen ebenfalls den

einschlägigen Bestimmungen des WGG. Darüber hinausgehende günstige Konditionen, wie

in der Anfrage vorgeschlagen, finden im WGG keine Deckung.

Zu 9.:

In der zitierten Anfragebeantwortung wurde zu Frage 8 die nach § 10 Abs. 1 WGG

beschränkte Gewinnabfuhr nicht als Verkaufsargument verwendet, sondern als Illustration der

Wirtschaftlichkeit der Beteiligung. In den Haushaltsjahren 1998 und 1999 sind Erlöse aus

einem allfälligen Verkauf der drei Wohnbaugesellschaften nicht veranschlagt.