3026/AB XX.GP

 

zur Zahl 3058/J - NR/1997

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pablé und Kollegen haben an mich ei-

ne schriftliche Anfrage, betreffend Werbeplakate des Revolutionsbräuhofes, gerich-

tet und folgende Fragen gestellt:

„1. Kennen Sie die (in der Anfragebegründung) erwähnte Sachverhaltsdarstellung

vom 24.4.1995 an die Staatsanwaltschaft Wien?

2. Wurde aufgrund dieser Sachverhaltsdarstellung ein Strafverfahren eingeleitet?

Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3. Finden Sie Aufrufe, die dazu auffordern, aus Österreich eine Anarchie zu ma-

chen oder seinen Chef zu "erledigen" nicht als Aufforderung zu einer strafba-

ren Handlung?

4. Wie ist es möglich, daß Stadtrat Gintersdorfer seit mehr als zwei Jahren nicht

von der Staatsanwaltschaft verständigt wurde, wie man seine Eingabe erledig-

te, seine Sachverhaltsdarstellung jedoch in der der Anarcho-Szene zuzurech-

nenden Zeitschrift "Die Schwarze Distel" abgedruckt wurde?"

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1 und 2

Aufgrund der in der Anfrage angesprochenen Sachverhaltsdarstellung von Stadtrat

Lothar Gintersdorfer vom 24.4.1995 beantragte die Staatsanwaltschaft Wien nach

Befassung der Bundespolizeidirektion Wien gerichtliche Vorerhebungen gegen acht-

zehn Personen. Die Erhebungen, insbesondere die Sichtung und Auswertung des

umfangreichen, bei zahlreichen Hausdurchsuchungen sichergestellten Schriften -

und Diskettenmatenals, sind noch nicht abgeschlossen.

Die Sachverhaltsdarstellung ist mir im September 1995 anläßlich einer Berichterstat -

tung der staatsanwaltschaftlichen Behörden in diesem Verfahren bekanntgeworden.

Zu 3:

Ich ersuche um Verständnis dafür, daß ich mich in Anbetracht des nach wie vor an -

hängigen Verfahrens derzeit einer rechtlichen Würdigung des zur Anzeige gebrach -

ten Sachverhalts enthalte.

Zu 4:

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, den Anzeiger vom Fortgang des Straf -

verfahrens zu verständigen. Es entspräche auch nicht den Gepflogenheiten der

staatsanwaltschaftlichen Behörden, einen Anzeiger noch während laufender Erhe -

bungen über deren bisherige Ergebnisse oder auch nur über die bisherigen Erhe -

bungsschritte zu informieren. Zu dem in der Anfrage behaupteten Abdruck der

Sachverhaltsdarstellung in der Zeitschrift „Die schwarze Distel“ hat die Staatsan -

waltschaft Wien darauf hingewiesen, daß seitens der Untersuchungsrichterin oder

deren Vertretung Akteneinsicht an Verdächtige gewährt worden sei. Aktenkopien

könnten daher auf diesem Weg weitergegeben worden sein. Hinweise, daß straf -

rechtlich relevante Indiskretionen den Abdruck ermöglicht haben könnten, haben

sich nicht ergeben.