3030/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kier und PartnerInnen haben am
2. Oktober 1997 unter der Nr. 3017/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend die muttersprachliche mediale Versorgung der Volks-
gruppen in Österreich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Wird der ORF nach den Plänen der Regierungskoalition den gesetzlichen
Auftrag für die Gestaltung von regionalen bzw. lokalen Radiovollprogram -
men in den Sprachen der österreichischen Volksgruppen erhalten?
2. Soll der ORF den gesetzlichen Auftrag erhalten, die Fernsehsendezeiten
für Sendungen in den Volksgruppensprachen auszuweiten und auch für
die ungarische, die tschechische, die slowakische Volksgruppe und die
Volksgruppe der Roma in einem gleichen oder zumindest annähernd
gleichen Ausmaß einzuführen?
3. Ist die Bundesregierung bereit, für den Fall der Erteilung einer Sende -
lizenz an eine Radiobetreibergesellschaft einer Österreichischen Volks -
gruppe dieses Programm auch finanziell zu fördern?
4. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Erfüllung des Arti -
kel 11 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
setzen? "
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2 :
Die Ziele der in der Bundesregierung vertretenen Parteien wurden im Koali -
tionsübereinkommen zwischen der Sozialdemokratischen Partei Österreichs
und der Österreichischen Volkspartei vom 11. März 1996 festgelegt. Dieses
Übereinkommen enthält keine Aussage zu diesen Fragen.
In Zusammenhang mit der Überarbeitung des gesetzlichen Programmauftrages
des ORF im Rahmen einer Novellierung des Rundfunkgesetzes wird auch die
unter Frage 2 angesprochene Problematik gemeinsam mit den betroffenen
Volksgruppen zu diskutieren sein.
Zu Frage 3:
Über konkrete Förderungen von Lokalradiobetreibern kann unter dem Gesichts -
punkt der Volksgruppenförderung nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten
erst nach der nunmehr erfolgten Lizenzvergabe entschieden werden.
Zu Frage 4:
Die Vorbereitungsarbeiten zur Ratifikation der Europäischen Charta der
Regional- oder Minderheitensprachen sind noch nicht abgeschlossen. Nähere
Erläuterungen zu Art. 11 dieser Konvention können daher zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden.