3031/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider, Mag. Stadler, Mag. Haupt,

Gaugg und kollegen haben am 3. Oktober 1997 unter der Nr. 3028/J an mich

eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Sonderverträge für

Ministersekretäre gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Welche Mitarbeiter - unter Angabe der Verwendungs- bzw. der Ent -

lohnungsgruppe - sind derzeit in Ihrem Kabinett (Ministerbüro) bzw. im

Büro eines allenfalls zugeteilten Staatssekretärs beschäftigt?

2. Welchen Aufgabenbereich haben diese Mitarbeiter im einzelnen?

3. Welche Mitarbeiter sind auf Grund von Arbeitsleihverträgen oder einer

anderen Rechtsgestaltung von anderen Institutionen (z.B. der Arbeiter-

kammer) zugewiesen?

4. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Entlohnung der einzelnen

Mitarbeiter?

5. Mit welchen Mitarbeitern bzw. mit wievielen Mitarbeitern wurden Sonder -

verträge abgeschlossen?

6. Welche Erwägungen waren für den Abschluß der Sonderverträge maß-

gebend und wie wirken sich die Sonderverträge in den einzelnen Fällen

aus?

7. Welche Überstundenregelungen wurden hinsichtlich der einzelnen Mit-

arbeiter getroffen und wie viele monatliche Überstunden ergaben sich

daraus für die einzelnen Mitarbeiter im Durchschnitt?

8. Auf Grund welcher Erwägungen sind Sie der Auffassung, daß das für die

übrigen Bediensteten anzuwendende Dienstrecht des öffentlichen

Dienstes für die Mitarbeiter Ihres Kabinettes (Ministerbüros) unzulänglich

ist und durch Sonderregelungen bzw. Sonderverträge eine finanzielle

Besserstellung erreicht werden muß?

9. Wie hoch wird der Personalaufwand für Ihr Kabinett (Ministerbüro, Büro

des Staatssekretärs) im Jahre 1997 voraussichtlich sein und welche

Kopfquote ergibt sich daraus?

10. Wie viele Sonderverträge haben Sie mit anderen Mitarbeitern Ihres

Ressorts (z.B. Spitzenbeamten) abgeschlossen und welche Gründe

waren dafür im einzelnen maßgebend?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1. 3 und 5:

Zum Stichtag 3. Oktober 1997 waren in meinem Büro neben der erforderlichen

Anzahl von Sekretariats-, Kanzlei- und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfs -

personal (inklusive dem Büro für Bürgerservice) 11 Mitarbeiter beschäftigt; mit

3 Mitarbeitern wurden Sonderverträge abgeschlossen, 5 Personen sind im

Rahmen von Arbeitsleihverträgen beschäftigt, 1 Person gehört der Dienstklasse

VIII und 2 Personen der Dienstklasse VII der Verwendungsgruppe A an.

Im Büro des Herrn Staatssekretärs Dr. WITTMANN sind neben dem bereits

oben erwähnten Hilfspersonal 6 Mitarbeiter beschäftigt; mit 2 Mitarbeitern

wurden Sonderverträge abgeschlossen, 3 Mitarbeiter sind im Rahmen von

Arbeitsleihverträgen beschäftigt und 1 Person gehört der Dienstklasse IV der

Verwendungsgruppe A an.

Nähere Details können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht

bekanntgegeben werden.

Zu Frage 2:

Die Aufgabenbereiche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts

umfassen im wesentlichen:

Mag. T. DROZDA: Sozial - und Gesundheits - sowie Kunst - und Kulturpolitik;

Mag. 5. GRILLITSCH: Jugend und Familie (inkl. Frauenangelegenheiten);

Dr. E. HAGEN: Wirtschaftspolitik;

J. KALINA: Pressesprecher;

H. KRATZER: Technologie -, Verkehrs - und Telekommunikationspolitik;

D. MOCK: Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit;

Dr. R. PELOUSEK: Budget und öffentlicher Dienst sowie Landwirtschaft;

Mag. H. PERL: Ministerrat und Parlament sowie Sicherheitspolitik;

Dr. R. POLLITZER: außenpolitischer Berater;

Büro für Bürgerservice: Dr. G. FRISCH und Mag. N. TEMPL.

Bürodes Herrn Staatssekretärs Dr.WITTMANN:

Mag. T. AUBÖCK: Ministerratskoordination, allgemeine EU - Angelegenheiten;

Mag. N. BAYER: Vorbereitung der EU - Präsidentschaft;

Mag. M. GERBAVS ITS: Pressesprecher;

Mag. K. KNEISSEL: Kunst;

M. MAURER: Sport;

Mag. C. MEIER: Parlament, Verfassungsfragen sowie staatliches

Krisenmanagement.

Zu Frage 4:

Die Entlohnung basiert je nach Vertrag auf dem Vertragsbedienstetengesetz,

dem ABGB, dem Angestelltengesetz und dem Journalistenkollektivvertrag;

hinsichtlich der Beamten ist das Gehaltsgesetz maßgebend.

Zu Frage 6:

Der Abschluß der Sonderverträge war erforderlich1 um Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter mit der erforderlichen Qualifikation für die zu besorgenden Aufgaben

bzw. Funktionen zu finden; zu den finanziellen Auswirkungen können im Hin -

blick auf die Bestimmungen des Datenschutzes keine Angaben gemacht

werden.

Zu Frage 7:

Die angeordneten und geleisteten Überstunden werden entweder einzeln oder

pauschal abgegolten bzw. im Wege des Zeitausgleichs vergütet. Zu den kon -

kreten Regelungen können im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen

keine Angaben gemacht werden.

Zu Frage 8

Neben der notwendigen hohen fachlichen Qualifikation stellen vor allem die in

der Natur des Aufgabenbereiches liegende, über das übliche Maß hinaus -

gehende zeitliche Verfügbarkeit der Mitarbeiter sowie die Tatsache, daß diese

Funktionen nur befristet wahrgenommen werden können, die in § 36

Vertragsbedienstetengesetz geforderten Kriterien für die Gewährung von

Sonderverträgen dar.

Zu Frage 9:

Der Gesamtpersonalaufwand für die Referenten im Jahr 1997 in meinem

kabinett wird sich voraussichtlich auf S 4,671.224,- (exklusive Dienstgeberbei-

träge) belaufen, das sind pro Kopf S 778.537,-; der Personalaufwand für die

Referenten im Büro des Herrn Staatssekretärs beträgt voraussichtlich

S 1,366.435,-, das sind pro Kopf S 455.478,33 (in diesen Beträgen sind die

Kosten für Arbeitsleihverträge nicht enthalten, da sie unter ,,Sachaufwand"

budgetiert werden).

Zu Frage 10:

Zum Stichtag 3. Oktober 1997 bestanden mit 49 Personen Sonderverträge;

davon bei 42 Personen ein ADV-Sondervertrag und bei 7 Bediensteten ein

Sondervertrag nach § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948.

Zu den unter Frage 6 angeführten Gründen kommen als Grundlage für den

Abschluß von Sonderverträgen das bundesweit geltende ADV - Schema sowie

die Anwendbarkeit von § 17b Bundesministeriengesetz hinzu.