3032/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pablé und Kollegen haben am

J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend termingerechter Arbeitsbeginn des Bundesasylsenates

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Wann wird der Vorsitzende des Bundesasylsenates ernannt?

2. Ist die Entscheidung über die Vergabe der übrigen Posten schon ge -

fallen?

Wenn nein, warum nicht und bis wann soll dies geschehen?

3. Hat es schon Schulungen für die Mitglieder des Bundesasylamtes ge -

geben? Wenn nein, warum nicht und wann werden diese beginnen?

4. Wie weit sind die sachlichen Vorkehrungen (Büromaterial, Räumlichkeiten

und deren Aufteilung, etc.) gediehen?

5. Mit erstem Jänner muß der Betrieb im Bundesasylsenat laufen, die

offenen Berufungen müssen bearbeitet werden. Wurden bereits alle

Vorkehrungen getroffen, um zeitgerecht mit der Arbeit im Bundesasyl -

senat zu beginnen?

Wenn ja, welche Vorkehrungen wurden getroffen? Wenn nein, warum

nicht und können Sie sicherstellen, daß der Bundesasylsenat trotzdem

zeitgerecht am 1. Jänner 1998 mit seiner Arbeit beginnen kann?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Mag. Harald PERL wurde mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten vom

14. Oktober 1997 zum Vorsitzenden des Unabhängigen Bundesasylsenates

bestellt.

Zu den Fragen 2 und 3:

Das Auswahlverfahren der sonstigen Mitglieder des Bundesasylsenates (dieser

dürfte trotz des in der Frage verwendeten Begriffes „Bundesasylamt“ gemeint

sein), das nach erfolgreichem Abschluß eines Assessment-Centers den

Besuch eines einwöchigen Sonderausbildungsseminars im Rahmen der

Verwaltungsakademie des Bundes vorsieht, ist bereits abgeschlossen; die

Schulung wurde im November 1997 durchgeführt.

Die Ernennung wird durch den Herrn Bundespräsidenten auf Vorschlag der

Bundesregierung vorgenommen werden.

Zu Frage 4:

Das Büromaterial wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Unabhän -

gigen Bundesasylsenates in dem für den Betrieb notwendigen Ausmaß von der

Materialverwaltung des Bundeskanzleramtes vor Betriebsbeginn angeliefert.

Für die Zwecke des Unabhärigigen Bundesasylsenates steht das Gebäude

Laxenburgerstraße 36 komplett zur Verfügung. Das Haus wurde bis Mitte

November 1997 von Abteilungen des Bundeskanzieramtes und des Bundes -

ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales genutzt. Die Raumanordnung

ist für Büronutzung besonders geeignet; für die prognostizierte Zahl von Be -

diensteten sind ausreichend Büroräume, Besprechungsräume, Manipulations -

räume und Lagerräume vorhanden. Das Haus wird derzeit mit einem ADV - Netz

und mit ADV - Vollausstattung versehen. Die Telefoneinrichtung ist für selbstän -

digen Betrieb in ausreichender Dimensionierung vorhanden. Kopiergeräte,

Faxgeräte und weitere technische Ausrüstung, wie sie für den zu erwartenden

Bürobetrieb und für Besprechungsräume etc. üblich sind, wurden beschaffi

bzw. sind in Beschaffung.

Zu Frage 5:

Die personellen und sachlichen Vorkehrungen, die bereits getroffen worden

sind, habe ich bei der Beantwortung der Fragen 1 bis 4 dargestellt. Ich gehe

davon aus, daß der Unabhängige Bundesasylsenat seine Arbeit wie

vorgesehen zu Beginn des nächsten Jahres aufnehmen wird.