3032/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pablé und Kollegen haben am
J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend termingerechter Arbeitsbeginn des Bundesasylsenates
gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Wann wird der Vorsitzende des Bundesasylsenates ernannt?
2. Ist die Entscheidung über die Vergabe der übrigen Posten schon ge -
fallen?
Wenn nein, warum nicht und bis wann soll dies geschehen?
3. Hat es schon Schulungen für die Mitglieder des Bundesasylamtes ge -
geben? Wenn nein, warum nicht und wann werden diese beginnen?
4. Wie weit sind die sachlichen Vorkehrungen (Büromaterial, Räumlichkeiten
und deren Aufteilung, etc.) gediehen?
5. Mit erstem Jänner muß der Betrieb im Bundesasylsenat laufen, die
offenen Berufungen müssen bearbeitet werden. Wurden bereits alle
Vorkehrungen getroffen, um zeitgerecht mit der Arbeit im Bundesasyl -
senat zu beginnen?
Wenn ja, welche Vorkehrungen wurden getroffen? Wenn nein, warum
nicht und können Sie sicherstellen, daß der Bundesasylsenat trotzdem
zeitgerecht am 1. Jänner 1998 mit seiner Arbeit beginnen kann?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Mag. Harald PERL wurde mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten vom
14. Oktober 1997 zum Vorsitzenden des Unabhängigen Bundesasylsenates
bestellt.
Zu den Fragen 2 und 3:
Das Auswahlverfahren der sonstigen Mitglieder des Bundesasylsenates (dieser
dürfte trotz des in der Frage verwendeten Begriffes „Bundesasylamt“ gemeint
sein), das nach erfolgreichem Abschluß eines Assessment-Centers den
Besuch eines einwöchigen Sonderausbildungsseminars im Rahmen der
Verwaltungsakademie des Bundes vorsieht, ist bereits abgeschlossen; die
Schulung wurde im November 1997 durchgeführt.
Die Ernennung wird durch den Herrn Bundespräsidenten auf Vorschlag der
Bundesregierung vorgenommen werden.
Zu Frage 4:
Das Büromaterial wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Unabhän -
gigen Bundesasylsenates in dem für den Betrieb notwendigen Ausmaß von der
Materialverwaltung des Bundeskanzleramtes vor
Betriebsbeginn angeliefert.
Für die Zwecke des Unabhärigigen Bundesasylsenates steht das Gebäude
Laxenburgerstraße 36 komplett zur Verfügung. Das Haus wurde bis Mitte
November 1997 von Abteilungen des Bundeskanzieramtes und des Bundes -
ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales genutzt. Die Raumanordnung
ist für Büronutzung besonders geeignet; für die prognostizierte Zahl von Be -
diensteten sind ausreichend Büroräume, Besprechungsräume, Manipulations -
räume und Lagerräume vorhanden. Das Haus wird derzeit mit einem ADV - Netz
und mit ADV - Vollausstattung versehen. Die Telefoneinrichtung ist für selbstän -
digen Betrieb in ausreichender Dimensionierung vorhanden. Kopiergeräte,
Faxgeräte und weitere technische Ausrüstung, wie sie für den zu erwartenden
Bürobetrieb und für Besprechungsräume etc. üblich sind, wurden beschaffi
bzw. sind in Beschaffung.
Zu Frage 5:
Die personellen und sachlichen Vorkehrungen, die bereits getroffen worden
sind, habe ich bei der Beantwortung der Fragen 1 bis 4 dargestellt. Ich gehe
davon aus, daß der Unabhängige Bundesasylsenat seine Arbeit wie
vorgesehen zu Beginn des nächsten Jahres aufnehmen wird.