3034/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Heinz Gradwohl haben am 8. Okto -

ber 1997 unter der Nr. 3077/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage be -

treffend ,,Antibiotikaresistenz - Risiken der Gentechnik“ gerichtet, die folgenden Wort -

laut hat:

„1. Teilen Sie die Auffassung in diesem Ernährungsbericht?

Wenn nein, warum nicht?

2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit Antibiotikaresistenzgene so -

weit wie möglich nicht mehr in Organismen verwendet werden, die als lebender

Bestandteil verzehrt werden?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Grundsätzlich teile ich die Auffassungen, die in diesem Ernährungsbericht enthalten

sind. Die Wahrscheinlichkeit eines Gentransfers von Lebensmitteln auf die Darmflora

des Menschen ist sehr gering, allerdings entsteht bei der gleichzeitigen medizini -

schen Verabreichung von Antibiotika ein Selektionsdruck, der die Verbreitung von

Antibiotikaresistenzen begünstigt. Im Extremfall könnte das zur Unwirksamkeit dieser

Antibiotika führen. Nach dem Vorsorgeprinzip sollten Lebensmittel frei von Antibio -

tikaresistenz - Genen sein.

Im Sinne der Risikominimierung ist anzustreben, daß nur mehr solche Produkte in

Verkehr gesetzt werden, die frei von Antibiotikaresistenz-Genen sind; eine tech -

nische Möglichkeit zur Enifernung dieser Gene nach der Selektion ist gegeben.

Zu Frage 2:

Die EU hat bisher gentechnisch veränderten Raps, Mais und Sojabohne zugelassen.

Mais und Sojabohne sind für die Verwendung als Lebensmittel zugelassen, für

Rapsöl ist das Verfahren im Rahmen der Novel Food-Verordnung noch anhängig.

Der Verzehr von Organismen als „lebender Bestandteil“ trifft nicht für alle Lebens -

mittel zu. „Lebende Bestandteile“ sind die Organismen in ihrer Rohform (z.B. Para -

deiser) bzw. die Organismen in Produkten (z.B. Joghurt-Bakterien). In vielen Lebens -

mitteln liegen die gentechnisch veränderten Organismen nur mehr in verarbeiteter

Form vor. Auch in diesen Lebensmitteln ist rekombinante DNA durch geeignete

molekularbiologische Methoden, wie z.B. PCR („Polymerase cham reaction“), nach -

weisbar. Da die DNA relativ robust ist, kann sie daher auch in „nicht lebenden“ Orga -

nismen häufig nachgewiesen werden, wie z. B. „Antibiotikaresistenzgene“.

Die Problematik der Antibiotikaresistenz-Gene betrifft konkret den gentechnisch ver -

änderten Mais der Firma Ciba - GeigylNovartis.

Auch aus diesem Grund hat Österreich für diesen Mais ein Verbot gemäß § 60 Gen -

technikgesetz verhängt.

Bei den Beratungen zur Novellierung der RL 9012201EWG betreffend das lnverkehr -

bringen gentechnisch veränderter Produkte werde ich weiterhin darauf dringen, daß

im Verfahren Möglichkeiten für Bedingungen, Auflagen und Befristungen geschaffen

und verstärkt derart problematische Produkte abgelehnt werden.