3035/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Silhavy und Genossen haben am 10. Oktober 1997
unter der Nr.3110/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Ge -
währung von Sonderkarenzurlaubsgeld gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Sind Sie der Auffassung, daß die Voraussetzung für die Gewährung des Sonder -
karenzurlaubsgeldes bei Erfüllung aller anderen Bedingungen mit dem Eintritt der
formellen Rechtskraft eines Scheid ungsurteils gegeben ist?
Wenn nein, warum nicht?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu dieser Anfrage ist grundsätzlich anzumerken, daß die Zuständigkeit für Gesetzgebung
und Vollziehung des Karenzurlaubsgesetzes beim Bundesministerium für Finanzen liegt.
Ich beabsichtige allerdings in einem Gespräch mit dem Bundesministerium für
Finanzen darauf hinzuweisen, daß im Interesse der Existenzsicherung der von
einem Scheidungsverfahren betroffenen Elternteile bei der Beurteilung des
Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung von Sonderkarenzurlaubsgeld
ein Abstellen auf das Eintreten der formellen Rechtskraft wünschenswert ist und
werde mich daher dafür einsetzen, daß eine entsprechende Vorgangsweise in die
Wege geleitet wird.