3035/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Silhavy und Genossen haben am 10. Oktober 1997

unter der Nr.3110/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Ge -

währung von Sonderkarenzurlaubsgeld gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Sind Sie der Auffassung, daß die Voraussetzung für die Gewährung des Sonder -

karenzurlaubsgeldes bei Erfüllung aller anderen Bedingungen mit dem Eintritt der

formellen Rechtskraft eines Scheid ungsurteils gegeben ist?

Wenn nein, warum nicht?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu dieser Anfrage ist grundsätzlich anzumerken, daß die Zuständigkeit für Gesetzgebung

und Vollziehung des Karenzurlaubsgesetzes beim Bundesministerium für Finanzen liegt.

Ich beabsichtige allerdings in einem Gespräch mit dem Bundesministerium für

Finanzen darauf hinzuweisen, daß im Interesse der Existenzsicherung der von

einem Scheidungsverfahren betroffenen Elternteile bei der Beurteilung des

Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung von Sonderkarenzurlaubsgeld

ein Abstellen auf das Eintreten der formellen Rechtskraft wünschenswert ist und

werde mich daher dafür einsetzen, daß eine entsprechende Vorgangsweise in die

Wege geleitet wird.