3040/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Keppelmüller, Brix und Genossen haben am
10.10.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3125/J betreffend
"Nichterfüllung einer gesetzlichen Berichtspflicht" gerichtet. Auf die - aus Gründen
der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich,
tolgendes mitzuteilen:
ad 1
Gemäß § 12 Ozongesetz hat die Bundesregiewng dem Nationalrat „jeweils zur
Hälfte und nach Ablauf der in § 11 genannten Etappen einen schriftlichen Bericht
über die erfolgte Reduktion der Emissionen von Ozonvorläufersubstanzen
vorzulegen“. In § 11 Abs. 1 ist als Endpunkt der ersten Etappe der 31. Dezember
1996 genannt.
Es entspricht also nicht dem Wortlaut des Gesetzes, daß der Bericht bereits späte -
stens Ende 1996 dem Nationalrat vorzulegen gewesen wäre. Das Ozongesetz nennt
nur einen Zeitraum, über den zu berichten ist, nicht aber eine Frist, zu der der Be -
richt vorzulegen ist.
Um einen möglichst aktuellen Stand der Emissionsdaten im Ozonbericht zu doku -
mentieren, erscheint es zielführend, in den Bericht auch Daten für das Jahr 1995 ein -
zubeziehen, die erst seit dem zweiten Quartal
1997 vorliegen.
ad 2
Der Ozonbericht für die Etappe bis 31. Dezember 1996 ist seit Mitte November fertig.
Nach einer abschließenden Stellungnahme der betroffenen Ressorts wird der Bericht
voraussichtlich im Jänner 1998 dem Ministerrat vorgelegt werden.