305/AB
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr . 291/J-NR/ 96
betreffend Maßnahmenbündel zur Senkung der Klassenwiederholun-
gen, die die Abgeordneten Dr. Susanne Preisinger und Kolleg-
Innen am 14 . März 1996 an mich richteten, wird wie folgt beant-
wortet :
1 . Wann darf mit einer entsprechenden Lehrplanreform zur Anpas-
sung an die geplanten Stundenkürzungen gerechnet werden?
2 . Was werden Sie unternehmen , um die bis zur Umsetzung einer
derartigen Lehrplanreform entstehenden Mehrbelastungen von
Schülern und Lehrern in Grenzen zu halten?
4 . Halten Sie Schulstundenkürzungen ohne eine entsprechende
Lehrplananpassung für eine geeignete Maßnahme und Voraus-
setzung, die Anzahl der Klassenwiederholungen zu verringern?
Antwort :
Die Senkung der Stundenzahl an der Hauptschule und der Unter-
stufe der AHS dient zur Entlastung der Schüler und führt zu
keiner Mehrbelastung. Eine inhaltliche Anpassung der Lehrpläne
ist nicht erforderlich, weil die Lehrpläne schon jetzt ziel-
und nicht stofforientiert sind (Rahmenlehrpläne) . Im Rahmen der
Autonomie war schon bisher eine Reduzierung der Unterrichts-
stunden - in teilweise höherem Ausmaß als die jetzige Reduktion
- möglich, ohne daß Lehrplanänderungen erforderlich gewesen
wären. Das hat sich auch in einer größeren Zahl von Fällen
bewährt .
Dennoch wird die Lehrplanreform in der Sekundarstufe I mit
ihren umfassenden Anliegen zielstrebig verfolgt . Durch die
Definition von Kern- und Erweiterungsbereichen wird eine
zusätzliche Entlastung der Schüler erreicht . Damit wird auch
der Spielraum für eine individuelle Differenzierung und Förde-
rung im Unterricht erweitert .
Für die Implementierung der neuen Lehrpläne sind eine ''Modell-
phase" , in der an ausgewählten Einzelstandorten Teile des neuen
Lehrplanes getestet werden, sowie eine Versuchsphase mit einer
größeren Zahl von teilnehmenden Klassen geplant (1997/98 ) .
3 . Welche konkreten Maßnahmen verbergen sich in dem von Ihnen
medial angekündigten Maßnahmenbündel zur Senkung der
Klassenwiederholungen?
Antwort :
Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens anläßlich der bevor-
stehenden Schulunterrichtsgesetzes-Novelle werden folgende
Punkte zur Diskussion gestellt :
- Verpflichtendes Angebot an die Erziehungsberechtigten zu
einem beratenden Gespräch, wenn die Leistungen des Schülers
im 2 . Semester mit ''Nicht genügend'' zu beurteilen wären.
- Verstärkte Nutzung der Fördermöglichkeiten an den Schulen
durch Information und Beratung der Erziehungsberechtigten.
- Die Möglichkeit des Aufsteigens mit einem ''Nicht genügend''
auf Antrag der Erziehungsberechtigten, etwa einmal pro
Unterstufe und Oberstufe oder einmal in zwei Jahren, jeden-
falls keine Aufstiegsautomatik.