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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr . 291/J-NR/ 96

betreffend Maßnahmenbündel zur Senkung der Klassenwiederholun-

gen, die die Abgeordneten Dr. Susanne Preisinger und Kolleg-

Innen am 14 . März 1996 an mich richteten, wird wie folgt beant-

wortet :

 

1 . Wann darf mit einer entsprechenden Lehrplanreform zur Anpas-

sung an die geplanten Stundenkürzungen gerechnet werden?

 

2 . Was werden Sie unternehmen , um die bis zur Umsetzung einer

derartigen Lehrplanreform entstehenden Mehrbelastungen von

Schülern und Lehrern in Grenzen zu halten?

 

4 . Halten Sie Schulstundenkürzungen ohne eine entsprechende

Lehrplananpassung für eine geeignete Maßnahme und Voraus-

setzung, die Anzahl der Klassenwiederholungen zu verringern?

 

Antwort :

Die Senkung der Stundenzahl an der Hauptschule und der Unter-

stufe der AHS dient zur Entlastung der Schüler und führt zu

keiner Mehrbelastung. Eine inhaltliche Anpassung der Lehrpläne

ist nicht erforderlich, weil die Lehrpläne schon jetzt ziel-

 

und nicht stofforientiert sind (Rahmenlehrpläne) . Im Rahmen der

Autonomie war schon bisher eine Reduzierung der Unterrichts-

stunden - in teilweise höherem Ausmaß als die jetzige Reduktion

- möglich, ohne daß Lehrplanänderungen erforderlich gewesen

wären. Das hat sich auch in einer größeren Zahl von Fällen

bewährt .

 

Dennoch wird die Lehrplanreform in der Sekundarstufe I mit

ihren umfassenden Anliegen zielstrebig verfolgt . Durch die

Definition von Kern- und Erweiterungsbereichen wird eine

zusätzliche Entlastung der Schüler erreicht . Damit wird auch

der Spielraum für eine individuelle Differenzierung und Förde-

rung im Unterricht erweitert .

 

Für die Implementierung der neuen Lehrpläne sind eine ''Modell-

phase" , in der an ausgewählten Einzelstandorten Teile des neuen

Lehrplanes getestet werden, sowie eine Versuchsphase mit einer

größeren Zahl von teilnehmenden Klassen geplant (1997/98 ) .

 

3 . Welche konkreten Maßnahmen verbergen sich in dem von Ihnen

medial angekündigten Maßnahmenbündel zur Senkung der

Klassenwiederholungen?

 

Antwort :

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens anläßlich der bevor-

stehenden Schulunterrichtsgesetzes-Novelle werden folgende

Punkte zur Diskussion gestellt :

 

- Verpflichtendes Angebot an die Erziehungsberechtigten zu

einem beratenden Gespräch, wenn die Leistungen des Schülers

im 2 . Semester mit ''Nicht genügend'' zu beurteilen wären.

 

- Verstärkte Nutzung der Fördermöglichkeiten an den Schulen

durch Information und Beratung der Erziehungsberechtigten.

 

 

- Die Möglichkeit des Aufsteigens mit einem ''Nicht genügend''

 

auf Antrag der Erziehungsberechtigten, etwa einmal pro

 

Unterstufe und Oberstufe oder einmal in zwei Jahren, jeden-

 

falls keine Aufstiegsautomatik.