3051/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3086/J-NR/1997, betreffend die Kontrolle
österreichischer Fahrgenehmigungen, die die Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen am
9. Oktober 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1.2.3. Welche Rechtsquellen (österreichisches, ausländisches und innergemeinschaftliches
Recht) regeln die Kontrolle österreichischer Fahrgenehmigungen, die von LKW
aus Nicht-EU-Mitgliedsländern für die Fahrt in Österreich benötigt werden, wenn
diese in einem anderen Mitgliedsstaat einreisen und an dessen Grenze überprüft
werden?
Wie wird sichergestellt, daß die ausländischen Exekutivorgane die notwendigen
Kenntnisse besitzen, um über die aktuellen österreichischen Vorschriften bezüglich
der benötigten Genehmigungspapiere fiir die Fahrt durch Österreich Bescheid zu
wissen? Sind Schulungen vorgesehen, und welches Informationssystem zur Aktua-
lisierung der laufenden Änderungen des österreichischen Rechts ist diesbezüglich
geplant?
Welches Kontrollsystem wird in Österreich installiert, um zu sehen, ob die anderen
EU-Mitgliedsstaaten ihrer Verpflichtung zur Überprüfung der österreichischen
Bestimmungen nachkommen? Welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen für den
Fall, daß andere Staaten bei der Einreise eines LKW ihr Hauptaugenmerk auf die
Überprüfung der eigenen Bestimmungen legen, die österreichischen aber unbe-
achtet lassen?
Antwort:
Es gibt derzeit keine Rechtsgrundlage über die Kontrolle österreichischer Fahrtgenehmigungen
durch andere EU-Staaten. Für den Güterverkehr innerhalb der Gemeinschaft ist die VO 881/92
des Rates vorn 26. März 1994 maßgeblich. Diese sieht die grundlegende Verpflichtung des
Unternehmers bzw. Lenkers vor, die erforderlichen Papiere zu Kontrollzwecken mitzuführen
und jederzeit auf Verlangen den Kontrollorganen vorzuweisen. Darüberhinaus liegt seit länge-
rer Zeit ein Entwurf einer Änderung der Verordnung 4060/89 in der Fassung der Verordnungen
3356/91 und 3912/92 vor (Kommission (92)105 endg.), der eine EU-einheitliche Regelung
hinsichtlich der Kontrolle vorsieht. Diese wurde bis heute nicht beschlossen.
Da derzeit keine Kontrolle österreichischer Genehmigungen durch ausländische Exekutiv-
organe vorgesehen ist, benötigen diese auch keine besonderen Kenntnisse österreichischer
Vorschriften
Die Einreise von Fahrzeugen aus nicht EU/EWR-Staaten findet derzeit nahezu ausschließlich
über Außengrenzen (dies ergibt sich schon aus der geographischen Lage Österreichs) statt, an
denen einerseits nach wie vor eine lückenlose Kontrolle zulässig ist, und zudem auch im
Hinblick auf das Abkommen von Schengen der Kontrolle besonderes Augenmerk gewidmet
wird.
4. Wieviele Fahrten ausländischer Nicht-EU-Frächter durch Österreich werden von
einem anderen EU-Mitgliedsland aus angetreten?
Sollten hier keine Aufzeichnungen vorliegen, welche Zahl wird von Ihrer Seite aus
angenommen?
Antwort:
Die Anzahl von Transitfahrten von Nicht EU-Frächtern durch Österreich, die von einem
anderen EU-Staat aus über unsere Grenzen gehen, wird mit höchstens 4000 bis 5000 an-
genommen. Aufzeichnungen darüber liegen keine vor.
5. Wie sieht die zukünftige Entwicklung der Anzahl solcher Fahrten aus, z.B. Zunahme
des Verkehrs türkischer Frächter, der auf Fährschiffen nach Italien kommt und von
dort aus EU-Terrain befahrt?
Antwort:
Der Güterverkehr zwischen der Türkei und Österreich ist kontingentiert. Eine Erhöhung der
Kontingente ist nicht vorgesehen, somit wird auch keine Steigerung des Transitverkehrs
erwartet.
6. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der
Kontrolle österreichischer Vorschriften durch ausländische Exekutivorgane?
Gibt es Bestrebungen, weitere Verträge auszuhandeln oder Konzepte auszuarbeiten?
Welcher Zeitplan ist dafür kalkuliert?
Antwort:
Österreichische Vorschriften, die auf Grund österreichischer Gesetze erlassen werden, können
nur von österreichischen Exekutivorganen kontrolliert werden. Dies gilt jedenfalls bis zur
Erlassung von EU-einheitlichen Vorschriften.
7. Gibt es Verhandlungen zwischen Ihnen und dem Innenminister über künftige
Kontrollen solcher Genehmigungen innerhalb des österreichischen Staatsgebietes?
Antwort:
Künftige Kontrollen auf österreichischen Straßen werden von mobilen Überwachungsgruppen
des Bundesministeriums für Finanzen sowie von Exekutivbeamten des Bundesministeriums für
Inneres durchgeführt. Mit meinen beiden Ressortkollegen gibt es diesbezüglich intensive
Gespräche.
8. Welche Intention haben Sie bezüglich der Kontrollen innerhalb des österreichischen
Staatsgebietes - wollen Sie eine Beibehaltung der aktuellen Kontrolldichte, eine Ver-
Stärkung oder eine Verringerung? Welche quantifizierte Kontrollquote wollen Sie
erreichen?
Antwort:
Es ist vorgesehen, die Kontrolldienste auf österreichischem Staatsgebiet erheblich zu Ver-
stärken, vor allem auf sensiblen Transitstrecken, die sich zwischen EU-Binnengrenzen befin-
den.
9. Glauben Sie, daß der Innenminister den von Ihnen gewünschten Kontrollvorstellungen
entsprechen wird?
Antwort:
Derzeit finden laufend Schulungen von Exekutivorganen über das Genehmigungs- und Öko-
punktesystem statt. Ich bin überzeugt, daß auf Grund der intensiven Zusammenarbeit des Innen-
und Finanzministeriums die bisherige Effizienz der Kontrollen aufrecht bleibt.