3051/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3086/J-NR/1997, betreffend die Kontrolle

österreichischer Fahrgenehmigungen, die die Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen am

9. Oktober 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1.2.3. Welche Rechtsquellen (österreichisches, ausländisches und innergemeinschaftliches

Recht) regeln die Kontrolle österreichischer Fahrgenehmigungen, die von LKW

aus Nicht-EU-Mitgliedsländern für die Fahrt in Österreich benötigt werden, wenn

diese in einem anderen Mitgliedsstaat einreisen und an dessen Grenze überprüft

werden?

Wie wird sichergestellt, daß die ausländischen Exekutivorgane die notwendigen

Kenntnisse besitzen, um über die aktuellen österreichischen Vorschriften bezüglich

der benötigten Genehmigungspapiere fiir die Fahrt durch Österreich Bescheid zu

wissen? Sind Schulungen vorgesehen, und welches Informationssystem zur Aktua-

lisierung der laufenden Änderungen des österreichischen Rechts ist diesbezüglich

geplant?

Welches Kontrollsystem wird in Österreich installiert, um zu sehen, ob die anderen

EU-Mitgliedsstaaten ihrer Verpflichtung zur Überprüfung der österreichischen

Bestimmungen nachkommen? Welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen für den

Fall, daß andere Staaten bei der Einreise eines LKW ihr Hauptaugenmerk auf die

Überprüfung der eigenen Bestimmungen legen, die österreichischen aber unbe-

achtet lassen?

Antwort:

Es gibt derzeit keine Rechtsgrundlage über die Kontrolle österreichischer Fahrtgenehmigungen

durch andere EU-Staaten. Für den Güterverkehr innerhalb der Gemeinschaft ist die VO 881/92

des Rates vorn 26. März 1994 maßgeblich. Diese sieht die grundlegende Verpflichtung des

Unternehmers bzw. Lenkers vor, die erforderlichen Papiere zu Kontrollzwecken mitzuführen

und jederzeit auf Verlangen den Kontrollorganen vorzuweisen. Darüberhinaus liegt seit länge-

rer Zeit ein Entwurf einer Änderung der Verordnung 4060/89 in der Fassung der Verordnungen

3356/91 und 3912/92 vor (Kommission (92)105 endg.), der eine EU-einheitliche Regelung

hinsichtlich der Kontrolle vorsieht. Diese wurde bis heute nicht beschlossen.

Da derzeit keine Kontrolle österreichischer Genehmigungen durch ausländische Exekutiv-

organe vorgesehen ist, benötigen diese auch keine besonderen Kenntnisse österreichischer

Vorschriften

Die Einreise von Fahrzeugen aus nicht EU/EWR-Staaten findet derzeit nahezu ausschließlich

über Außengrenzen (dies ergibt sich schon aus der geographischen Lage Österreichs) statt, an

denen einerseits nach wie vor eine lückenlose Kontrolle zulässig ist, und zudem auch im

Hinblick auf das Abkommen von Schengen der Kontrolle besonderes Augenmerk gewidmet

wird.

4. Wieviele Fahrten ausländischer Nicht-EU-Frächter durch Österreich werden von

einem anderen EU-Mitgliedsland aus angetreten?

Sollten hier keine Aufzeichnungen vorliegen, welche Zahl wird von Ihrer Seite aus

angenommen?

Antwort:

Die Anzahl von Transitfahrten von Nicht EU-Frächtern durch Österreich, die von einem

anderen EU-Staat aus über unsere Grenzen gehen, wird mit höchstens 4000 bis 5000 an-

genommen. Aufzeichnungen darüber liegen keine vor.

5. Wie sieht die zukünftige Entwicklung der Anzahl solcher Fahrten aus, z.B. Zunahme

des Verkehrs türkischer Frächter, der auf Fährschiffen nach Italien kommt und von

dort aus EU-Terrain befahrt?

Antwort:

Der Güterverkehr zwischen der Türkei und Österreich ist kontingentiert. Eine Erhöhung der

Kontingente ist nicht vorgesehen, somit wird auch keine Steigerung des Transitverkehrs

erwartet.

6. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der

Kontrolle österreichischer Vorschriften durch ausländische Exekutivorgane?

Gibt es Bestrebungen, weitere Verträge auszuhandeln oder Konzepte auszuarbeiten?

Welcher Zeitplan ist dafür kalkuliert?

Antwort:

Österreichische Vorschriften, die auf Grund österreichischer Gesetze erlassen werden, können

nur von österreichischen Exekutivorganen kontrolliert werden. Dies gilt jedenfalls bis zur

Erlassung von EU-einheitlichen Vorschriften.

7. Gibt es Verhandlungen zwischen Ihnen und dem Innenminister über künftige

Kontrollen solcher Genehmigungen innerhalb des österreichischen Staatsgebietes?

Antwort:

Künftige Kontrollen auf österreichischen Straßen werden von mobilen Überwachungsgruppen

des Bundesministeriums für Finanzen sowie von Exekutivbeamten des Bundesministeriums für

Inneres durchgeführt. Mit meinen beiden Ressortkollegen gibt es diesbezüglich intensive

Gespräche.

8. Welche Intention haben Sie bezüglich der Kontrollen innerhalb des österreichischen

Staatsgebietes - wollen Sie eine Beibehaltung der aktuellen Kontrolldichte, eine Ver-

Stärkung oder eine Verringerung? Welche quantifizierte Kontrollquote wollen Sie

erreichen?

Antwort:

Es ist vorgesehen, die Kontrolldienste auf österreichischem Staatsgebiet erheblich zu Ver-

stärken, vor allem auf sensiblen Transitstrecken, die sich zwischen EU-Binnengrenzen befin-

den.

9. Glauben Sie, daß der Innenminister den von Ihnen gewünschten Kontrollvorstellungen

entsprechen wird?

Antwort:

Derzeit finden laufend Schulungen von Exekutivorganen über das Genehmigungs- und Öko-

punktesystem statt. Ich bin überzeugt, daß auf Grund der intensiven Zusammenarbeit des Innen-

und Finanzministeriums die bisherige Effizienz der Kontrollen aufrecht bleibt.