3059/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.3115/J-NR197 betreffend arbeitslose Einkommen
von Landesschulräten, die die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Kollegen am
10. Oktober 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet;
1. Gibt es in den Landesschulräten Österreichs Präsidenten bzw. Vizepräsidenten, die aus
der Zeit ihrer Bundesbedienstetentätigkeit, von der sie derzeit karenziert sind, ein
arbeitsloses Einkommen beziehen?
2. Wenn Punkt 1 ja, um wieviele bzw. welche Personen handelt es sich?
Antwort:
Es wird nur einem Präsidenten eines Landesschulrates ein Karenzurlaub im Rahmen seiner Tätig-
keit als Bundesbediensteter gewährt. Da bei einem Karenzurlaub nach § 75 BDG die Bezüge ein-
gestellt werden, bezieht er kein arbeitsloses Einkommen.