3059/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.3115/J-NR197 betreffend arbeitslose Einkommen

von Landesschulräten, die die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Kollegen am

10. Oktober 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet;

1. Gibt es in den Landesschulräten Österreichs Präsidenten bzw. Vizepräsidenten, die aus

der Zeit ihrer Bundesbedienstetentätigkeit, von der sie derzeit karenziert sind, ein

arbeitsloses Einkommen beziehen?

2. Wenn Punkt 1 ja, um wieviele bzw. welche Personen handelt es sich?

Antwort:

Es wird nur einem Präsidenten eines Landesschulrates ein Karenzurlaub im Rahmen seiner Tätig-

keit als Bundesbediensteter gewährt. Da bei einem Karenzurlaub nach § 75 BDG die Bezüge ein-

gestellt werden, bezieht er kein arbeitsloses Einkommen.