3077/AB XX.GP

 

Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Josef Höchtl und Kollegen vom

10. Oktober 1997, Nr.3113/J, betreffend mögliche Schließung des Finanzamtes Wien-

Umgebung, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und 2.:

Grundsätzlich wird von der Finanzverwaltung der gleiche Beitrag zur Budgetkonsolidierung

gefordert, wie von den anderen Bereichen des Bundes. Da aus diesem Grund mit weniger

Personal das Auslangen gefunden werden muß - wobei die Personaleinsparungen vor allem

durch Nichtnachbesetzungen von „natürlichen“ Abgängen (Pensionierungen, Austritte)

erreicht werden sollen -, steht derzeit die künftige Struktur der Finanzverwaltung und damit

auch die künftige Aufgabenverteilung in Diskussion.

Die Strukturanpassungen müssen so zeitgerecht eingeleitet werden, daß sie bereits beim

Eintritt der Auswirkungen der bis zum Jahr 2000 geplanten Verminderung der Bediensteten

abgeschlossen sind. Die Strukturveränderungen können daher in diesem Zeitraum einen

fließenden Prozeß darstellen und Aufgabenumschichtungen zu einer Veränderung des

Tätigkeitsinhaltes der Bediensteten führen.

Außer Zweifel steht, daß größere Organisationseinheiten durch die mögliche höhere

Routinegewinnung rascher und rationeller zu arbeiten vermögen. Selbstverständlich wird

dabei auch der technischen Entwicklung Rechnung getragen und als Begleitmaßnahme der

Einsatz der Hard- und schon vorhandenen Software vermehrt.

Die heute in breiter Form vorhandenen technischen Kommunikationsmittel wie Telefon, aber

auch schon Telefax, sowie die lnformationstätigkeit der Finanzverwaltung und die nicht nur

bei Finanzämtern, sondern auch die bei Gemeindeämtern und Magistratischen Bezirksämtern

vorgesehene Verteilung von Drucksorten und deren Erläuterung sowie der

Informationsbroschüren, aber auch der Umstand, daß es keine Soforterledigung mehr geben

kann, vermindern die Neigung zu persönlichen Vorsprachen und führen dazu, daß der

Parteienverkehr von Jahr zu Jahr rückläufig ist.

Zu 3.:

Die Kriterien und die Form der Strukturanpassungen und damit die Änderungen im Bereich

der Zuständigkeiten bzw. der Aufgabenverteilung stehen noch in Diskussion. In welchem

Umfang die Finanzämter von Struktur- (Aufgaben- Zuständigkeits-) Veränderung betroffen

sein werden, ist noch im Stadium der Grundlagenanalyse und hängt im wesentlichen davon

ab, wie sich die Personaleinsparungen in den einzelnen Bereichen auf die Bewältigung der

Aufgaben und damit auch auf die Serviceleistung der Finanzverwaltung gegenüber den

Bürgern auswirken würden, wenn nicht als Begleitmaßnahme Strukturanpassungen in die

Wege geleitet werden.

Ich ersuche um Verständnis, daß es mir aufgrund dieser Gegebenheiten zum jetzigen

Zeitpunkt leider nicht möglich ist, konkretere Angaben über die künftige Entwicklung des

Finanzamtes Wien-Umgebung zu machen.

Zu 4.:

Ja, durch die geplanten Strukturmaßnahmen werden die derzeit beim Finanzamt

Wien-Umgebung beschäftigten Bediensteten keine besoldungsrechtlichen Nachteile erleiden.

Zu 5.:

Derzeit kann noch kein genauer Zeitpunkt angegeben werden. Ich möchte aber darauf

hinweisen, daß Gespräche mit den Personalvertretern im Gange sind und in näherer Zukunft

die Entscheidung getroffen werden kann.